Basiswissen für Geschäftsführer

Wie Sie als Geschäftsführer Pflichtverletzungen vorbeugen und sich schützen können

Als Geschäftsführer vertreten Sie Ihr Unternehmen nach innen und außen. Im Regelfall haben Sie in dieser verantwortungsvollen Position viel Gestaltungsfreiheit. Aber auch die damit verbundenen Pflichten und Risiken sollten Sie stets bedenken. Welche das sind, erfahren Sie hier.

Rechte, Pflichten und Risiken

Insbesondere bei der Rechtsform der GmbH gelten für Sie als Geschäftsführer und gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft einige spezielle Regelungen. Der Gesetzgeber hat diese Regelungen im GmbH-Gesetz (GmbHG) zusammengefasst. Sie betreffen vor allem Ihre Befugnisse als Geschäftsführer sowie Fragen der Haftung.

Als Geschäftsführer vertreten Sie die Gesellschaft sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Sie verantworten alle Maßnahmen, die dazu beitragen, den vertraglich festgelegten Unternehmenszweck zu erfüllen. Dafür müssen Sie sämtliche Finanzen im Blick haben, um Investitionen zu planen und die Liquidität Ihres Unternehmens sicherzustellen. Auch die Unternehmenssteuerung, um gesetzte Ziele mit Ihrem Unternehmen zu erreichen, fallen in Ihren Aufgabenbereich. Damit Ihr Unternehmen erfolgreich sein kann, sollten Sie zudem Betriebsabläufe und das Tagesgeschäft planen. Auch das Personalmanagement, die Mitarbeiterführung und die Teamentwicklung gehören dazu. Die besondere Verantwortung, die diese Aufgaben mit sich bringt, wird üblicherweise durch eine angemessene Vergütung kompensiert. Neben einem hohen Grundgehalt können dazu auch Tantiemen, Unternehmensanteile, die Bereitstellung eines Firmenwagens oder eine betriebliche Altersvorsorge (z. B. Direktversicherung) zählen.

Aus der Gestaltungsfreiheit und der großen Verantwortung eines Geschäftsführers ergeben sich im Gegenzug auch diverse Pflichten. So unterliegen Sie als Geschäftsführer laut GmbHG der Sorgfaltspflicht. Das bedeutet, Sie müssen bei Ihren Aufgaben stets die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns walten lassen. Im Geschäftsführervertrag wird zudem in der Regel eine Verschwiegenheitspflicht vereinbart. Sie müssen demnach Betriebsgeheimnisse wahren und sich einem Wettbewerbsverbot unterwerfen. Gegenüber den Gesellschaftern sind Sie als Geschäftsführer per Gesetz verpflichtet, jederzeit Auskunft über das Unternehmen (z. B. zu aktuellen Kennzahlen) zu geben. Auch den Beschlüssen und Weisungen der Gesellschafter müssen Sie Folge leisten. Zu Ihren steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten als Geschäftsführer zählen die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung, die fristgerechte Erstellung der Bilanzen und die korrekte Abführung der Sozialabgaben.

Wann werde ich als Geschäftsführer haftbar gemacht?

Verstöße gegen Ihre Pflichten können weitreichende Folgen für Sie haben, denn als Geschäftsführer haften Sie für mögliche entstandene Schäden – im schlimmsten Fall sogar mit Ihrem Privatvermögen. Einige konkrete Haftungsfälle haben wir für Sie beispielhaft zusammengetragen:

  • Schätzen Sie das Risiko eines Geschäfts falsch ein und handeln ohne die Zustimmung des Gesellschafters, kann dieses fahrlässige Risikomanagement zu einer persönlichen Haftung gegenüber der GmbH führen. Für Banken und Finanzdienstleister gelten die sogenannten "Mindestanforderungen an das Risikomanagement" (MaRisk), um solchen Haftungsfällen vorzubeugen.
  • Auch im Falle einer Insolvenzverschleppung können Sie als Geschäftsführer haftbar gemacht werden. Denn es ist Ihre Aufgabe, einer drohenden Überschuldung entgegenzuwirken, den Gesellschafter zu informieren und ggf. einen Insolvenzantrag zu stellen. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, haften Sie für die Folgen.
  • Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, ist ebenfalls Sorgfalt geboten. Sollten Ihnen bei der Berechnung der Lohnsteuer oder der Sozialabgaben schuldhafte Fehler nachgewiesen werden können, kann das eine Haftung zur Folge haben.
  • Da Sie sich mit Unterzeichnung Ihres Geschäftsführervertrags in der Regel auch einem Wettbewerbsverbot unterwerfen, können Sie wegen Missachtung der Treuepflicht belangt werden, wenn Sie als Geschäftsführer nebenbei ein konkurrierendes Gewerbe betreiben.
  • Bei einem Verstoß gegen Schutzrechte, also im Falle einer Urheberrechtsverletzung oder eines Markenrechtsverstoßes, können Sie als Geschäftsführer ebenfalls persönlich haftbar gemacht werden.

     

So vermindern Sie das Haftungsrisiko

So bedrohlich diese Beispiele klingen mögen – das Haftungsrisiko können Sie mindern. Sie können schon in Ihrem Vertrag Vereinbarungen treffen, die Ihre persönliche Haftung reduzieren. Seminare für Geschäftsführer und der regelmäßige Austausch mit Kollegen und Ihrem Steuerberater können Ihnen ebenfalls helfen. Sie können darüber hinaus eine sogenannte Directors-and-Officers-Versicherung abschließen. Eine solche Versicherung (auch Managerhaftpflichtversicherung genannt) schließt in der Regel das Unternehmen ab. Der Versicherungsschutz umfasst jedoch die Geschäftsführung und weitere Organe der Gesellschaft. So sind Sie als Geschäftsführer im Falle einer vermeintlichen oder tatsächlichen Pflichtverletzung vor Ansprüchen des Unternehmens oder von Dritten geschützt.

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