Änderungen seit 1. Januar 2017

Diese Gesetzesänderungen bringt uns das neue Jahr

10. Januar 2017

Das neue Jahr bringt für Steuerzahler, Sparer, Rentner sowie Familien viele gesetzliche Änderungen mit sich. Welche Änderungen seit dem 1. Januar in Kraft getreten sind und welche uns im Jahr 2017 noch erwarten, lesen Sie hier.

Rürup-Rente & Lebensversicherung

Laut der Versicherungswirtschaft steigt der steuerliche Höchstbetrag zur Rürup-Rente im Jahr 2017 von 22.767 auf 23.362 Euro. Außerdem wird der prozentuale Anteil, den das Finanzamt von den eingezahlten Beiträgen berücksichtigt, von 82 auf 84 Prozent wachsen. So können Steuerzahler, die die Rürup-Rente beziehen, maximal 19.624 Euro als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Für ab dem 1. Januar 2017 abgeschlossene Lebensversicherungen gilt ein niedrigerer Garantiezins. Dieser sinkt von derzeit 1,25 auf 0,9 Prozent. Dabei handelt es sich um den Zinssatz, den die Versicherer ihren Sparern maximal auf den Sparanteil zusagen dürfen.

Grundfreibetrag & Altersvorsorge

Auch die Steuerzahler sollen in diesem Jahr profitieren, denn der Grundfreibetrag soll um 168 Euro auf 8.820 Euro steigen. Ledige müssen demnach erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 8.820 Euro im Jahr Steuern zahlen. Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich diese Summe auf 17.640 Euro. Aufwendungen zur Altersvorsorge wie Beiträge zur gesetzlichen Rentenkasse oder zu Versorgungswerken können in diesem Jahr steuerlich besser abgesetzt werden. Laut Steuerzahlerbund gilt ein Höchstbetrag von 23.362 Euro, maximal jedoch 84 Prozent.

Änderungen auch bei den Renten

Dieses Jahr können Rentner mit einem Zuschlag von bis zu 2 Prozent rechnen. Der genaue Prozentteil wird im Frühjahr feststehen. Zudem ermöglicht eine neu eingeführte Teilrente – die sogenannte Flexirente – Rentnern die Kombination von Rente und Teilzeitarbeit. Außerdem können Rentner, die mit 63 Jahren in Teilrente gehen, ab diesem Jahr auch mehr verdienen. Bis zu 450 Euro konnten Rentner bislang monatlich hinzuverdienen, ohne eine Kürzung zu riskieren. Ab Juli 2017 steigt diese monatliche Summe auf 525 Euro. Laut des Steuerzahlerbundes erhöht sich auch der steuerpflichtige Rentenanteil von 72 auf 74 Prozent. Von dieser Änderung sind im Jahr 2017 neu hinzukommende Rentnerjahrgänge betroffen. Bestandsrenten bleiben von dieser Regelung unberührt. 

Kinderfreibetrag, -geld, -zuschlag & Unterhaltsvorschuss

Auch Familien profitieren im neuen Jahr. Der Kinderfreibetrag erhöht sich von 7.248 Euro auf 7.356 Euro. Zudem soll das Kindergeld steigen. Für das erste und zweite Kind erhalten Eltern monatlich 192 Euro, für das dritte Kind gibt es 198 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 223 Euro. Auch der Kinderzuschlag erhöht sich um 10 Euro auf 170 Euro pro Monat. Der Unterhaltsvorschuss wird im Jahr 2017 ausgeweitet. Die Gesetzespläne sehen die Abschaffung der Bezugsdauergrenze von sechs Jahren sowie die Erhöhung der Altersgrenze von 12 auf 18 Jahre vor.

Zusätzlicher Feiertag in 2017: Einmalig wird der 31. Oktober 2017 bundesweit als Feiertag begangen. Grund dafür ist das Reformationsjubiläum – an diesem Tag vor 500 Jahren stellte Martin Luther seine Thesen vor.

Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch Ihren Versicherer, einen Berater bei Ihrer Bank, die für diese Themen zuständigen Ämter, Steuerberater oder einen Lohnsteuer-Hilfeverein nicht ersetzen.

Besuchen Sie Ihre Volksbank Raiffeisenbank vor Ort und lassen Sie sich zum Thema Altersvorsorge beraten.