Mahnung schreiben - so formulieren Sie richtig

Kurz und kompakt

  • Der Mahnprozess kann einstufig oder mehrstufig sein. Es kommt auf die Umstände an, ob eine oder mehrere Mahnungen sinnvoll sind.

  • Mahngebühren müssen den tatsächlichen Kosten entsprechen; Verzugszinsen dürfen maximal 5 Prozentpunkte über dem Basiszins liegen.

  • Bei ausbleibender Zahlung helfen eine Anwältin oder ein Anwalt, ein gerichtliches Mahnverfahren, Inkasso- oder Factoring-Unternehmen bei der Durchsetzung der Forderung.

Kein Zahlungseingang? Dann wird es Zeit, die Rechnung anzumahnen

Sie haben Ihre Ware geliefert oder Ihre Leistung erbracht und eine ordnungsgemäße Rechnung gestellt. Doch eine fristgerechte Zahlung bleibt aus, Ihre Kundin oder Ihr Kunde reagiert nicht. Um einen Zahlungsausfall zu verhindern, sollten Sie eine Mahnung schreiben.

Was muss ich bei einer Mahnung beachten?

Zunächst sollten Sie nicht zwangsläufig davon ausgehen, dass eine böse Absicht vorliegt, wenn eine Kundin oder ein Kunde nicht zahlt. Eine Rechnung kann auf dem Versandweg abhandengekommen oder schlichtweg übersehen worden sein. Auch EDV-Fehler oder Zahlendreher können verantwortlich dafür sein, dass Ihre Forderung in Verzug gerät. Deshalb sollten Sie, auch wenn Sie dazu rechtlich nicht verpflichtet sind, vor der Mahnung immer erst eine Zahlungserinnerung versenden, wenn das Zahlungsziel überschritten ist. Bei besonders guten und wichtigen Kundinnen und Kunden greifen Sie am besten zum Telefon oder fragen kurz per E-Mail nach. In den meisten Fällen gibt es eine plausible Erklärung für den Zahlungsverzug und die Angelegenheit löst sich in Wohlgefallen auf.

Wenn auch die freundliche Erinnerung an die Fälligkeit nicht zu einem Zahlungseingang führt, wird es Zeit für eine Mahnung. Legen Sie zunächst fest, ob Sie mehrfach oder nur einmal mahnen wollen. Ein mehrstufiges Mahnverfahren kann sinnvoll sein, wenn Sie hauptsächlich mit Privatkundschaft zu tun haben; im Business-to-Business reicht dagegen in der Regel eine Mahnung aus. Sie sind berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen auf den Rechnungsbetrag aufzuschlagen. Setzen Sie Ihrem Schuldner eine kurze, aber realistische Zahlungsfrist, zum Beispiel 7 Tage. Wenn Sie mehrere Mahnstufen planen, können Sie auch mit 14 Tagen beginnen und dann in der zweiten und dritten Mahnung auf 7 Tage reduzieren. Der Ton Ihres ersten Mahnschreibens sollte bestimmt, aber freundlich sein. Bei weiteren Mahnungen ist es durchaus angebracht, einen distanzierten Ton anzuschlagen, um zu zeigen, dass es Ihnen ernst ist.

Nutzen Sie unser Muster-Mahnschreiben

Damit Sie das Rad nicht jedes Mal neu erfinden müssen, können Sie eine Mahnungsvorlage erstellen, die Sie immer wieder anpassen können. Nutzen Sie dafür gerne unser Musterschreiben.

Jetzt unser Muster-Mahnschreiben herunterladen

pdf (130 KB)
Preview Muster-Mahnschreiben.pdf

Höhe von Mahngebühren und Verzugszinsen

Die Höhe der Mahngebühren dürfen Sie nicht willkürlich wählen. Sie muss den tatsächlich anfallenden Kosten der Mahnung entsprechen. Mehr als den Wert für Papier, Druckertoner und gegebenenfalls einer Briefmarke dürfen Sie nicht ansetzen. Auf Basis der Rechtsprechung scheint ein Betrag zwischen 0,75 Euro und 1,20 Euro angemessen zu sein. Der angesetzte Verzugszins darf bis zu 5-Prozent-Punkte über dem Basiszins liegen, den Sie auf der Internetseite der Bundesbank ermitteln können.

Auch nach der Mahnung keine Zahlung – was tun?

Wenn Sie alle Stufen Ihres Mahnverfahrens ausgereizt haben, aber immer noch keine Zahlung erfolgt ist, können Sie auf diese Instrumente zurückgreifen:

  • Rechtsvertretung einschalten: Eine Anwältin oder einen Anwalt sollten Sie dann hinzuziehen, wenn es zwischen Ihnen und der Kundin oder dem Kunden unterschiedliche Meinungen über die Rechtmäßigkeit oder die Höhe der Rechnung gibt.
  • Gerichtliches Mahnverfahren: Wenn trotz Einigkeit über die Berechtigung und Höhe der Rechnung keine Zahlung erfolgt, können Sie beim zuständigen Gericht über ein Formular dieses Verfahren beantragen.
  • Inkasso: Gegen eine Gebühr können Sie ein Inkasso-Unternehmen mit der Durchsetzung Ihrer Forderung beauftragen. Das ist insbesondere dann empfehlenswert, wenn Ihre Schuldnerin oder Ihr Schuldner darauf hofft, dass Sie nach einer gewissen Zeit aufgeben.
  • Factoring: Die wahrscheinlich komfortabelste Lösung dürfte das Factoring sein. Hier geben Sie – gegen eine geringe Gebühr – sämtliche Forderungen an ein Unternehmen ab, das sich um Rechnungsstellung, Mahnwesen und Inkasso kümmert. Ihr Vorteil: Sie erhalten Ihr Geld sofort, wenn Sie die Rechnungsdaten an den Factoring-Partner übergeben haben – unabhängig davon, ob und wann die Rechnung beglichen wird. So sind sie vor Zahlungsausfällen geschützt.

Rechnungsprozesse digitalisieren

Elektronische Rechnung

Mit dem VR-RechnungsService wickeln Sie Rechnungsprozesse schnell und sicher ab.