Damit das Finanzamt die Spende akzeptiert, ist ein Nachweis erforderlich. Für Spenden bis 300 Euro genügt der Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug Ihrer Bank als Spendennachweis, auch Zuwendungsbestätigung genannt. Bei einer Höhe von über 300 Euro genügt dieser vereinfachte Spendennachweis nicht mehr und Sie müssen eine amtlich anerkannte Spendenquittung vorlegen. Eine solche Bescheinigung enthält den Namen der Spenderin oder des Spenders und der Spendenempfängerin oder des Spendenempfängers sowie die Höhe der Zahlung. Außerdem muss die Spendenorganisation darin nachweisen, dass sie gemeinnützig beziehungsweise vom Staat begünstigt ist. Bei Sachspenden darf der geschätzte Marktwert der Ware im Spendenbeleg nicht fehlen. Da das Finanzamt diese Schätzung nachprüfen können möchte, sollten Sie auch den Neupreis, das Alter und den Zustand der Sachspende angeben.