Früher verwendeten Privatpersonen den Begriff Lohnsteuerjahresausgleich für ihre freiwillig beim Finanzamt eingereichte Einkommensteuererklärung. Sie dient meist dazu, Kosten von der Steuer abzusetzen. Heute bezeichnet der Ausdruck jedoch ausschließlich die im Dezember durchgeführte Korrektur des Lohnsteuerabzugs durch den Arbeitgeber.
Beim Lohnsteuerabzug wird monatlich der Arbeitslohn eines Mitarbeitenden ermittelt und die anfallende Lohnsteuer direkt abgezogen. Die Korrektur dieser Lohnabrechnung findet meist zusammen mit der Lohn- oder Gehaltsabrechnung am Jahresende statt. Dadurch erstattet der Arbeitgeber seinen Mitarbeitenden die zu viel bezahlten Steuerbeträge, bevor er die Lohnsteuerbescheinigungen erstellt. Der Lohnsteuerjahresausgleich hat also nichts mit der Steuererklärung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu tun. Reicht die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer Unterlagen zur Lohnsteuer beim zuständigen Finanzamt ein, spricht man vom Antragsveranlagungsverfahren.