Arbeiten gehen trotz Krankschreibung

Kurz und kompakt

  • Eine Krankschreibung bedeutet kein Arbeitsverbot, Arbeitnehmer dürfen zurückkehren, sobald sie sich wieder gesund fühlen.

  • Liegt jedoch eine ansteckende Krankheit vor, darf der Arbeitnehmer nicht arbeiten und muss zu Hause bleiben.

  • Während der ersten sechs Krankheitswochen zahlt der Arbeitgeber das volle Gehalt, danach springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein.

Arbeitnehmer dürfen krankgeschrieben zur Arbeit

Eine Krankschreibung bedeutet kein Arbeitsverbot. Berufstätige dürfen arbeiten gehen, sobald sie sich gesund fühlen. Dennoch sollten sie einige Regeln bei Krankschreibung beachten. Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitenden.

Trotz Attest am Arbeitsplatz

Das Attest ist einerseits die Diagnose eines Arztes über eine vorliegende Krankheit der Patientin oder des Patienten. Andererseits dient es als Prognose, wie lange dieser Zustand voraussichtlich andauert. Sobald sich die krankgeschriebene Person gesund fühlt, darf sie wieder arbeiten – auch dann, wenn die Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit zeitlich noch gilt. Sie wirkt sich nicht auf den Versicherungsschutz aus – Die Mitarbeitenden sind auf der Arbeit trotzdem unfallversichert. Wenn der Arzt jedoch eine ansteckende Krankheit feststellt, müssen die Arbeitnehmenden zu Hause bleiben.

Eine Krankschreibung ist notwendig

Berufstätige sollten einige Regeln bei einer Krankschreibung beachten. Sie stehen in der Pflicht, sich beim Arbeitgeber aufgrund einer Erkrankung abzumelden. Die ärztliche Bescheinigung muss dem Arbeitgeber am vierten Krankheitstag vorliegen – sofern nicht anders im Arbeitsvertrag geregelt. Zudem sollten Arbeitnehmer nur dann zur Arbeit gehen, wenn sie sich arbeitsfähig fühlen. Anderenfalls müssen sie dafür Sorge tragen, dass sie so schnell wie möglich wieder arbeiten können. Tun sie dies nicht, kann der Vorgesetzte eine Abmahnung erteilen.

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber muss entscheiden, ob der Krankgeschriebene einsatzfähig und in der Lage ist, seine Tätigkeit auszuführen. Er trägt die Verantwortung und Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitenden. Im Einzelfall können Vorgesetzte sogar haftbar gemacht werden, sollte sich die erkrankte Person verletzen oder ihre Kolleginnen und Kollegen anstecken. Deshalb hat der Arbeitgeber das Recht, krankgeschriebene Mitarbeiter nach Hause zu schicken. Diese erhalten laut Entgeltfortzahlungsgesetz sechs Wochen lang weiter ihr reguläres Gehalt. Danach übernimmt die Krankenkasse die Zahlung eines Krankengelds. Es beträgt etwa 70 Prozent des Nettoeinkommens, die die versicherte Person bis zu 78 Wochen erhält.

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