Der Arbeitgeber muss entscheiden, ob der Krankgeschriebene einsatzfähig und in der Lage ist, seine Tätigkeit auszuführen. Er trägt die Verantwortung und Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitenden. Im Einzelfall können Vorgesetzte sogar haftbar gemacht werden, sollte sich die erkrankte Person verletzen oder ihre Kolleginnen und Kollegen anstecken. Deshalb hat der Arbeitgeber das Recht, krankgeschriebene Mitarbeiter nach Hause zu schicken. Diese erhalten laut Entgeltfortzahlungsgesetz sechs Wochen lang weiter ihr reguläres Gehalt. Danach übernimmt die Krankenkasse die Zahlung eines Krankengelds. Es beträgt etwa 70 Prozent des Nettoeinkommens, die die versicherte Person bis zu 78 Wochen erhält.