Erste Hilfe im Betrieb

Kurz und kompakt

  • Unternehmen müssen auf medizinische Notfälle vorbereitet sein und benötigen geschulte Ersthelferinnen und Ersthelfer sowie geeignete Erste-Hilfe-Mittel.

  • Art und Anzahl der Erste-Hilfe-Materialien richten sich nach Unternehmensgröße und Gefährdungspotenzial, geregelt durch DIN-Normen.

  • Aushänge mit Verhaltensregeln, Notrufnummern und Ausrüstungsstandorten informieren Mitarbeitende leicht zugänglich über das richtige Vorgehen.

Gut für den Notfall vorbereitet sein

Kleinere oder größere medizinische Notfälle bleiben auch in Unternehmen nicht aus. Damit Arbeitgeber für einen solchen Fall gerüstet sind, benötigen sie geschulte Ersthelferinnen und Ersthelfer sowie Mittel zur ersten Hilfe. Eine umfassende Notfallplanung sorgt im Ernstfall für Klarheit.

Ersthelferinnen und Ersthelfer sind Pflicht

Betriebe mit mehr als zwei Mitarbeitenden sind verpflichtet, geschulte Ersthelferinnen und Ersthelfer zu benennen. Die Mindestanzahl ist abhängig von der Größe der Belegschaft. Die zuständigen Personen helfen bei medizinischen Notsituationen und sind Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für ihre Kolleginnen und Kollegen. Als Vorbereitung für eventuelle Notfälle müssen Ersthelferinnen und Ersthelfer spezielle Kurse belegen. Dort lernen sie wesentliche Erste-Hilfe-Maßnahmen und grundsätzliche Handlungsstrategien. Dazu gehört auch der Umgang mit medizinischen Geräten wie automatisierten externen Defibrillatoren. Die Schulungen dauern in der Regel einen Tag. Für Ersthelferinnen und Ersthelfer in Unternehmen ist eine Fortbildung alle zwei Jahre Pflicht.

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Mittel zur Ersten Hilfe

Zur Behandlung von Verletzungen benötigt jedes Unternehmen Erste-Hilfe-Material. Die Betriebsgröße bestimmt dabei die Anzahl der erforderlichen Verbandskästen. Welche Inhalte in einen Verbandskasten gehören, legen verschiedene DIN-Normen fest. Je nach Gefahrenbeurteilung eines Betriebs oder Arbeitsplatzes zählen auch medizinische Geräte oder Medikamente zur Pflichtausrüstung. Die Mittel müssen für Mitarbeitende leicht zugänglich, aber vor äußeren Einflüssen wie Verunreinigungen, Nässe oder Wärme geschützt, aufbewahrt werden.

Notfallplan für schnelle Hilfe

Im Ernstfall zählt häufig jede Minute. Ein Notfallplan kann helfen, keine wertvolle Zeit zu verlieren. Er regelt organisatorische Fragen wie Zuständigkeiten und listet das nötige Material auf. Wenn eine Tätigkeit mit speziellen Gefahren verbunden ist, beispielsweise durch Arbeit mit ätzenden Substanzen, müssen spezifische Hinweise auf Hilfsmaßnahmen am Arbeitsplatz aushängen. Die Kontaktdaten der Ersthelferinnen und Ersthelfer sollten im Telefonverzeichnis der Firma hinterlegt und an zentralen Stellen, wie am Schwarzen Brett oder Pausenraum, angebracht sein.

Informationen für Mitarbeitende zugänglich machen

Damit jeder Mitarbeitende weiß, wie sie oder er sich im Ernstfall verhalten soll, bieten Aushänge mit den wichtigsten Informationen Hilfe. Träger von Unfallversicherungen stellen Plakate mit Anleitungen zur Ersten Hilfe zur Verfügung. Mit Ergänzungen um interne und externe Rufnummern sowie dem Standort der nächsten Erste-Hilfe-Ausrüstung haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter alle Informationen auf einen Blick.