Der Schutz der Arbeitslosenversicherung lässt sich auch von Selbstständigen nutzen. Indem Sie freiwillig einzahlen, erwerben Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. So sind Sie auch als Gründer abgesichert, falls Sie mit Ihrem Unternehmen scheitern.
Freiwillige Arbeitslosenversicherung
So bleibt Ihnen auch als Gründer der Anspruch auf Arbeitslosengeld erhalten
Wie beantrage ich die freiwillige Arbeitslosenversicherung?
Bei abhängig Beschäftigten zählt die Arbeitslosenversicherung zu den Pflichtversicherungen. Da das Risiko der Erwerbslosigkeit aber auch Selbstständigen droht, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung gegen Arbeitslosigkeit geschaffen. Dabei handelt es sich um ein sogenanntes Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag.
Dafür müssen Sie zwei Voraussetzungen erfüllen:
Zum einen müssen Sie unmittelbar vor Aufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit eine sogenannte Entgeltersatzleistung wie Arbeitslosengeld bezogen haben. Die Dauer des Leistungsbezugs ist dabei unerheblich. Zum anderen muss in den letzten 30 Monaten vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit für mindestens 12 Monate ein Versicherungspflichtverhältnis, zum Beispiel eine abhängige Beschäftigung, bestanden haben.
Demnach können sich beispielsweise Personen, die sofort nach dem Studium ein Unternehmen gründen, nicht freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern. Ebenso wenig besteht diese Möglichkeit für anderweitig Pflichtversicherte, die sich zum Beispiel in Eltern- oder Pflegezeit befinden, und für versicherungsfreie Personen wie Beamte oder Soldaten.
Wenn Sie aber zuletzt im Ausland tätig waren und nach der Rückkehr in Deutschland ein Unternehmen gründen möchten, können Sie einen Antrag stellen.
Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit. Den Antrag reichen Sie bei der Arbeitsagentur an Ihrem Wohnort ein. Dabei sollten Sie beachten, dass die Beantragung innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit erfolgt sein muss. Zudem muss Ihre selbstständige Tätigkeit nachweislich mindestens 15 Stunden in der Woche umfassen. Belegen können Sie dies durch Ihre Gewerbeanmeldung oder eine Bescheinigung Ihres Steuerberaters.
Was kostet mich die freiwillige Arbeitslosenversicherung?
Die Beiträge sind unabhängig von Ihrem Einkommen. Für das Jahr 2024 beläuft sich der monatliche Beitrag für die Arbeitslosenversicherung auf 91,91 Euro (West) bzw. auf 90,09 Euro (Ost).
Als Existenzgründer profitieren Sie von einer Sonderregelung: Ab dem Zeitpunkt Ihrer Gründung und im darauffolgenden Kalenderjahr müssen Sie nur den halben Beitrag zahlen. Im Jahr 2024 wären das also 45,96 Euro (West) bzw. 45,05 Euro (Ost).
Lohnt sich die freiwillige Arbeitslosenversicherung?
Wenn Sie Ihre berufliche Selbständigkeit beenden oder einschränken müssen, finden die Zeiten Ihrer freiwilligen Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung Berücksichtigung bei Ihrem Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Wenn Sie innerhalb der letzten zwei Jahre vor Bezug des Arbeitslosengeldes nicht mindestens 150 Tage pflichtversichert waren, erfolgt die Berechnung der Höhe Ihrer Leistungen auf Grundlage eines fiktiven Arbeitsentgelts. Dabei geht die Agentur für Arbeit von Ihrem beruflichen Wiedereinstieg aus und legt eine Entlohnung für Stellen zugrunde, für die Sie vermittelbar wären.
Wenn Sie vor der Selbstständigkeit bereits Arbeitslosengeld bezogen haben und dies nicht länger als vier Jahre her ist, besteht ein Restanspruch. Zusammen mit dem neuen Anspruch ergibt sich der sogenannte Gesamthöchstanspruch. Wie lange Sie Arbeitslosengeld erhalten, ist abhängig vom Umfang Ihrer Versicherungszeiten und Ihrem Alter. Die Zeitspanne kann sechs bis maximal 24 Monate betragen.
Im Falle einer Arbeitslosigkeit dürfen Sie bis zu 165 Euro monatlich hinzuverdienen. Für darüberhinausgehende Einnahmen erfolgt jedoch ein Abzug vom Arbeitslosengeld. Um zu ermitteln, ob sich die freiwillige Einzahlung für Sie lohnt, ist eine Kosten-/Nutzenrechnung empfehlenswert.