Krankenversicherung für Freiberufler

Wie Sie die passende Versicherung für Ihre Selbstständigkeit finden

Waren Sie als Angestellter noch pflichtversichert, können Sie als Freiberufler wählen, ob Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder in eine private Versicherung wechseln. Welcher Versicherungsschutz die bessere Wahl ist, hängt von zahlreichen Faktoren ab.

Wie beantrage ich meine Krankenversicherung?

Da es sich bei der Krankenversicherung um eine Sozialversicherung handelt, besteht in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht. Während Sie jedoch als Arbeitnehmer im Regelfall Pflichtmitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind, haben Sie als Freiberufler zu Beginn Ihrer Selbstständigkeit die Wahl zwischen einer Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung oder einem Wechsel in eine private Krankenversicherung (PKV).

Diese Wahlfreiheit gilt allerdings nicht für jeden. Wenn Sie vor Ihrer Selbstständigkeit schon im Angestelltenverhältnis privat krankenversichert waren, müssen Sie sich auch weiterhin privat absichern. Für Selbstständige stellt die PKV oft eine Alternative dar, da sie vielfach bessere Leistungen anbietet als die GKV – und das teilweise sogar zu einem günstigeren Preis. Sie sollten aber Angebote verschiedener privater Krankenkassen einholen, um die Tarife miteinander vergleichen zu können. Bei den Beiträgen für eine private Krankenversicherung spielen verschiedene Faktoren wie das Eintrittsalter, Ihr Gesundheitszustand, Ihr Beruf und der gewünschte Versicherungsumfang eine Rolle. Wenn Sie weitere Personen versichern möchten, wirkt sich das ebenfalls auf die Höhe Ihres Beitrags aus. Eine Mitversicherung von Familienmitgliedern wie in der GKV gibt es bei der PKV nicht.

Wenn Sie auch als Freiberufler weiterhin bei Ihrer bisherigen gesetzlichen Krankenkasse versichert bleiben möchten, müssen Sie das Ihrer Versicherung innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung mitteilen. Zudem müssen Sie einen Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung stellen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, in eine andere gesetzliche Krankenkasse zu wechseln. Zwar ist der Beitragssatz in der GKV immer gleich hoch, aber die Zusatzbeiträge und auch der Leistungsumfang der einzelnen Anbieter können stark variieren. Daher lohnt sich ein regelmäßiger Vergleich der Krankenkassen-Leistungen.

Was kostet die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung?

Um die Kosten für Selbstständige in der GKV berechnen zu können, ist die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung ausschlaggebend. Sie liegt künftig für das Jahr 2024 bei einem Einkommen von 5.175,00 Euro monatlich. Daneben gibt es auch eine Mindestbemessungsgrundlage, also ein einheitliches vorausgesetztes Mindesteinkommen der freiwillig versicherten Person. Dieses liegt ab 2024 bei 1.178,33 Euro pro Monat.

Auf dieser Grundlage können Sie die Kosten folgendermaßen berechnen: Der allgemeine Beitragssatz der GKV liegt bei 14,6 Prozent, bezogen auf die Beitragsbemessungsgrenze. Somit ergibt sich ab 2024 ein Maximalbeitrag von 755,55 Euro und ein Mindestbeitrag von 172,04 Euro im Monat. Als freiwillig Versicherter können Sie zudem zwischen dem Anspruch auf Krankengeld ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit und einer Reduktion des Beitragssatzes auf 14 Prozent wählen. Die tatsächliche Beitragshöhe ermittelt sich aus Ihrem Einkommen.

Bei der Berechnung sollten Sie auch die zusätzlichen Beiträge für individuelle Leistungen berücksichtigen, die jede Krankenkasse selbst festlegt. Durch diese Zusatzbeiträge kann sich ein Gesamtsatz von über 17 Prozent und eine Beitragshöhe von über 800 Euro (inklusive Pflegeversicherung) ergeben.

Lohnt sich die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV steuerlich?

Bei der Steuererklärung können Sie die gezahlten Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung vollständig als Sonderausgaben geltend machen. Das Finanzamt zieht von den gezahlten Beiträgen zur GKV lediglich vier Prozent als Krankengeldpauschale ab.

Bei Privatversicherten werden die Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung bei der Steuererklärung dagegen nur in Höhe des PKV-Basisbeitrags anerkannt. Wahlleistungen der privaten Absicherung wie Einbettzimmer im Krankenhaus oder Chefarztbehandlung finden bei der Steuererklärung im Rahmen der "Sonstigen Vorsorgeaufwendungen" Berücksichtigung – sofern dafür noch Spielraum beim abzugsfähigen Höchstbetrag besteht.

Eine unabhängige Beratung und der Vergleich mehrerer PKV-Tarife kann Ihnen helfen, die für Sie passende Versicherung zu finden. Die Kopplung der GKV mit einer privaten Zusatzversicherung wie einer Krankentagegeldversicherung kann eine gute Alternative für Freiberufler sein.

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