Rentenversicherung für Selbstständige

Das müssen Sie als Gründer zum Thema Altersvorsorge wissen

Für einige selbstständig ausgeübte Tätigkeiten besteht eine Rentenversicherungspflicht. Im anderen Fall ist eine freiwillige Einzahlung in die Rentenversicherungskasse möglich. Hier erfahren Sie, was Sie als Existenzgründer beim Thema Rentenversicherung beachten sollten.

Bin ich zur Mitgliedschaft in der Rentenversicherung verpflichtet?

Anders als bei der Krankenversicherung können Sie als Selbstständiger bei der Rentenversicherung nicht wählen, ob Sie in eine gesetzliche oder private Kasse einzahlen. Ihr Rentenversicherungsstatus wird bei Beginn Ihrer selbstständigen Tätigkeit geprüft. Dabei kann sich eine Versicherungspflicht ergeben, wenn der Gesetzgeber von einer besonderen sozialen Schutzbedürftigkeit ausgeht. Dies gilt vor allem für folgende Berufe, sofern die Beschäftigung auf selbstständiger Basis erfolgt:

  • Erzieher und Lehrer (dazu zählen auch Coaches oder Trainer),
  • Pflegeberufe (Altenpflege, Krankenpflege, Ergotherapie, usw.),
  • Hebammen und Entbindungspfleger,
  • Künstler und Publizisten (z. B. Musiker, Schriftsteller, Journalisten),
  • Seelotsen, Küstenschiffer und -fischer,
  • Handwerksberufe, die in die Handwerksrolle eingetragen sind (sogenanntes zulassungspflichtiges Gewerbe).

Wenn Sie zu einer dieser Berufsgruppen zählen, müssen Sie sich innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit bei Ihrem Rentenversicherungsträger melden. Versäumen Sie diese Frist, können Beitragsnachforderungen und Verzugsgebühren anfallen.

Welcher Träger für Ihr Berufsfeld zuständig ist, entnehmen Sie der jährlichen Renteninformation oder Ihrem Sozialversicherungsausweis. Auskunft gibt bei schriftlicher Anfrage auch die Deutsche Rentenversicherung Bund.

Für selbstständige Künstler und Publizisten übernimmt die Künstlersozialkasse (KSK) die Aufgaben der gesetzlichen Sozialversicherung. Kammerfähige Freiberufler wie Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare oder Steuerberater haben ebenfalls eigene berufsständische Versorgungswerke.

Zieht die Überprüfung Ihres Berufs keine Versicherungspflicht nach sich, können Sie innerhalb von fünf Jahren nach Beginn Ihrer selbstständigen Tätigkeit einen Antrag auf Pflichtversicherung stellen, der dann unwiderruflich ist. Alternativ können Sie eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenkasse beantragen, die sich jederzeit wieder beenden lässt.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Die freiwillige Rentenversicherung stellt für Existenzgründer eine Möglichkeit dar, auf flexible Weise fürs Alter vorzusorgen. Denn Sie können zwischen zwei Arten der Beitragszahlung wählen:

  • Regelbeitrag: Sie zahlen unabhängig von Ihrem tatsächlichen Einkommen den vollen Regelbeitrag. Dieser liegt im Jahr 2024 bei monatlich 657,51 Euro. In den ersten drei Kalenderjahren nach Beginn Ihrer selbstständigen Tätigkeit dürfen Sie den halben Regelbeitrag zahlen.
  • Einkommensabhängiger Beitrag: Der einkommensabhängige Beitrag kann unter dem Regelbetrag liegen, wenn Sie ein entsprechend niedriges Einkommen anhand des letzten Einkommensteuerbescheides nachweisen. Im Jahr 2024 liegt dieser Beitrag bei mindestens 100,07 Euro und höchstens 1.404,30 Euro. Der derzeit geltende Beitragssatz liegt bei 18,6 Prozent.

Ihre Beiträge können Sie entweder monatlich oder einmal jährlich zahlen. Aus der Anzahl Ihrer Beiträge ergeben sich die Versicherungszeiten für Ihren Rentenanspruch. Jeweils bis zum 31. März können Sie Beiträge nachzahlen und sich so den Rentenanspruch für das vorherige Jahr sichern.

Lohnt sich die freiwillige Rentenversicherung steuerlich?

Die freiwillige Einzahlung in die gesetzliche Rentenkasse wirkt auf den ersten Blick nicht besonders lukrativ für Selbstständige. Sie kann aber vorteilhaft sein: So lässt sich zum Beispiel der gezahlte Beitrag im Jahr der Einzahlung als Altersvorsorgeaufwendung von der Steuer absetzen. Außerdem plant die Bundesregierung ohnehin eine Altersvorsorgepflicht für diejenigen, die bisher nicht verpflichtend in die Rentenkasse oder in ein Versorgungswerk einzahlen.

Seit 2021 gibt es zwar die Grundrente in Deutschland, dennoch ist es ratsam, weitere Vorsorgemaßnahmen zu treffen, um im Alter über ausreichend Geld zu verfügen. Hier bietet sich die Basis-Rente – ehemals Rürup-Rente – an. Denn diese ist im Gegensatz zur für Arbeitnehmer konzipierten Riester-Rente vor allem auf Selbstständige ausgerichtet, weil sie steuerlich absetzbar ist.

Bei der Steuererklärung lassen sich die Basis-Rente und die freiwilligen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zusammen als Altersvorsorgeaufwendungen absetzen. Der Gesetzgeber erlaubt Ihnen, maximal 88 Prozent Ihrer Beiträge von der Steuer abzusetzen. Wenn Sie also zum Beispiel als lediger Freiberufler ein Jahreseinkommen von 60.000 Euro erzielt und davon 6.000 Euro als Altersvorsorge eingezahlt haben, mindert sich Ihr zu versteuerndes Einkommen um 5.280 Euro auf 54.720 Euro.

Ihre Volksbank Raiffeisenbank vor Ort berät Sie gerne bei allen Fragen rund um das Thema Altersvorsorge.

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