Gegenwärtig gibt es in Deutschland keine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige. Sich früh um Alternativen zur gesetzlichen Rentenversicherung zu kümmern, ist deshalb von besonderer Wichtigkeit
Selbstständige in Deutschland unterliegen keiner generellen Altersvorsorgepflicht und müssen eigenverantwortlich für den Ruhestand vorsorgen.
Nur bestimmte Berufsgruppen wie Handwerkerinnen und Handwerker oder Künstlerinnen und Künstler sind gesetzlich rentenversicherungspflichtig. Alle anderen müssen Alternativen wählen.
Neben der freiwilligen gesetzlichen Versicherung stehen private Modelle wie Rürup-Rente, Riester-Rente oder private Rentenversicherungen zur Wahl.
Alternativen wie ETFs, Aktienfonds oder Immobilieninvestitionen bieten flexible Vorsorgemöglichkeiten mit unterschiedlichen Chancen und Risiken.
Gegenwärtig gibt es in Deutschland keine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige. Sich früh um Alternativen zur gesetzlichen Rentenversicherung zu kümmern, ist deshalb von besonderer Wichtigkeit
Selbstständigkeit gibt es in vielen Facetten. Doch während Handwerkerinnen und Handwerker, Künstlerinnen und Künstler oder Hebammen gesetzlich pflichtversichert sind, müssen sich alle anderen Selbstständigen eigenständig um ihre Altersvorsorge kümmern. Dies ist vor allem für die persönliche Absicherung sehr wichtig. Viele freiberufler Tätige sorgen nicht frühzeitig fürs Alter vor, um Kosten zu sparen. Wie kaum eine andere Berufsgruppe sind sie deshalb mehr von Altersarmut bedroht. Mit einer Altersvorsorge für Selbstständige sichern Sie sich Ihren gewohnten Lebensstandard auch ab dem Rentenbeginn.
Freiberuflich Tätige können sich auf Antrag in die gesetzliche Rentenversicherung aufnehmen lassen. Doch es gibt auch viele Möglichkeiten der privaten Vorsorge, die sich für Selbstständige lohnen können – beispielsweise die Rürup-Rente, die Riester-Rente oder die private Rentenversicherung.
Eine ganze Reihe von Selbstständigen ist versicherungspflichtig. In diese Kategorie fallen neben den bereits genannten Tätigen in Handwerk und Kunst sowie Hebammen auch Hausgewerbetreibende, Lehrende, Erzieherinnen und Erzieher, Pflegerinnen und Pfleger, Publizistinnen und Publizisten, Selbstständige mit einem Auftraggeber sowie Seelotsinnen und Seelotsen, Küstenschifferinnen und -schiffer und Küstenfischerinnen und -fischer.
Wichtig: Wer mehrere selbstständige Tätigkeiten ausübt, kann in jeder einzelnen versicherungspflichtig sein. Diese Mehrfachversicherungspflicht kann sich auch ergeben, wenn Arbeitnehmer zusätzlich zu ihrer Hauptbeschäftigung einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen. In diesem Fall werden die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für jede versicherungspflichtige Tätigkeit fällig, insgesamt aber nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Bei einigen Berufsgruppen ist die Altersvorsorge unabhängig von der staatlichen Rentenversicherung geregelt. Für sie sind vergleichbare private Einrichtungen zuständig, sogenannte berufsständische Versorgungswerke. Diese arbeiten in den meisten Fällen mit Pflichtversicherungen, die an die jeweilige Berufskammer gebunden sind. Folgende Berufsgruppen haben berufsständische Versorgungswerke:
Für Selbstständige, aber auch Angestellte, die in diesen Berufsgruppen arbeiten, sind Beiträge an die Versorgungswerke verpflichtend. Angestellte sind zusätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Von letzterer Versicherungspflicht können sie sich allerdings befreien lassen, um eine doppelte finanzielle Belastung zu verhindern.
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Wer nicht in der Deutschen Rentenversicherung pflichtversichert ist, kann sich freiwillig gesetzlich versichern lassen. Ein Anspruch auf gesetzliche Rente besteht, sobald eine Person fünf Jahre lang Beiträge gezahlt hat. Dieser Anspruch bleibt auch dann bestehen, wenn eine Beitragszahlerin oder ein Beitragszahler von einem Angestelltenverhältnis in die Selbstständigkeit wechselt. Die freiwillige Mitgliedschaft in der Versicherung lässt sich jederzeit unterbrechen oder beenden.
Eine gute private Vorsorgemöglichkeit ist die Rürup-Rente, auch Basis-Rente genannt. Sie wurde speziell für Selbstständige konzipiert und wird vom Staat durch Steuervorteile gefördert. Außerdem bietet die Rürup-Rente ein flexibles Einzahlungsmodell. Sowohl feste monatliche Beiträge als auch Einmalzahlungen sind möglich. Die Beitragshöhe ist anpassbar. So können Selbstständige je nach Auftragslage auch mal höhere Beiträge einzahlen.
Unter Umständen kann sich auch die Riester-Rente lohnen. Diese private Altersvorsorge fördert der Staat durch Zulagen und Steuervergünstigungen. Allerdings erhalten Selbstständige nur dann Fördermittel, wenn sie auch in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind. Ist dies nicht der Fall, ist eine Förderung nur möglich, wenn es einen förderberechtigten Ehepartner oder eine förderberechtigte Ehepartnerin gibt. Zudem wird die Riester-Rente nur bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 Euro pro Jahr gefördert. Für jeden Euro darüber gibt es weder Zulage noch Steuervergünstigung. Damit reicht die Riester-Rente bei höheren Einkommen ab ca. 50.000 Euro nicht aus, um sich umfassend für den Ruhestand abzusichern.
Eine Alternative zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zur Basis- oder Riester-Rente kann eine private Rentenversicherung sein. Dabei profitieren Selbstständige in der Ansparphase zwar nicht von Steuervorteilen. Dafür fällt die Besteuerung der Rente geringer aus. Im Gegensatz zu einer Altersvorsorge mit Rürup- oder Riester-Rente ist es auch möglich, einen privaten Rentenvorsorgevertrag zum Beispiel als Sicherheit an eine Bank abzutreten oder ein Policedarlehen in Anspruch zu nehmen, um finanzielle Engpässe zu überbrücken.
Zudem lässt sich bei einer privaten Rentenversicherung die Auszahlphase flexibel gestalten. Der angesparte Betrag lässt sich in Form einer Einmalzahlung oder in jährlichen Raten auszahlen. Auch der Zeitpunkt des Auszahlungsbeginns lässt sich frei bestimmen – ein Beginn ist auch vor dem 62. Lebensjahr möglich, wenn die Versicherte oder der Versicherte dies wünscht. Entscheidend ist dabei nur, dass der Vertrag mindestens 12 Jahre bestanden hat, um im Fall einer Einmalauszahlung von den dann gewährten Steuervorteilen profitieren zu können.
Weitere Alternativen für freiberuflich Tätige, privat vorzusorgen sind Anlagen in Aktienfonds und ETFs (Exchange Traded Funds). Diese Anlageformen zeichnen sich durch eine breite Diversifikation aus, indem sie die Wertentwicklung ganzer Branchen abbilden. Mit Sparplänen können freiberuflich Tätige monatlich einen festgelegten Betrag in ETFs investieren. Wird eine Dynamisierung des Anlagebetrags vorgesehen, steigt dieser jährlich automatisch um einen bestimmten Prozentsatz.
Attraktive Renditen können Sie auch durch Investitionen in Aktienfonds erzielen. Bei einer positiven Wertentwicklung profitieren Sie von jährlichen Dividendenzahlungen und können Ihre Anteile später mit Gewinn veräußern und Ihre Altersvorsorge so unterstützen. Allerdings bergen Aktieninvestitionen ein hohes Risiko.
Auch Immobilieneigentum kann eine solide Grundlage für die Altersvorsorge sein. Wohnen Sie selbst in der Immobilie und ist die Finanzierung abgeschlossen, profitieren Sie von den gesparten Mietausgaben. Als Vermieter können Sie ab Rentenbeginn Ihre Rente durch die Mieteinnahmen verbessern. Es ist jedoch zu beachten, dass auf diese Einnahmen Steuern anfallen. Zudem tragen Sie als Vermieter die Verantwortung für Instandhaltung, Reparaturen und die Erstellung der jährlichen Nebenkostenabrechnung.
Eine weitere Option ist ein gewinnbringender Verkauf der Immobilie. Denn gewöhnlich steigt der Wert von Immobilien über die Jahre – vorausgesetzt, die Marktentwicklung bleibt so positiv, wie sie gegenwärtig ist.
Altersvorsorgeoption | Vorteile | Nachteile |
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Versorgungswerke |
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Gesetzliche Rentenversicherung |
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Private Rentenversicherung |
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Rürup-Rente |
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Riester-Rente |
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Aktienfonds |
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ETFs |
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Immobilien |
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Beiträge zur Altersvorsorge können steuerlich geltend gemacht werden. Diese sogenannten Vorsorgeaufwendungen betreffen Beiträge
Selbstständige sollten sich frühzeitig um ihre Altersvorsorge kümmern. Doch welche Altersvorsorge ist die richtige für Sie? Lassen Sie sich von Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort ausführlich zu diesem Thema beraten. Gemeinsam mit einer Bankberaterin oder einem Bankberater finden Sie die passende private Altersvorsorge.