Als Existenzgründer haben Sie die Wahl zwischen unterschiedlichen Rechtsformen. Die Entscheidung für eine davon zieht steuerliche, finanzielle, rechtliche und auch persönliche Folgen nach sich. Hier erfahren Sie mehr über die Vor- und Nachteile der einzelnen Unternehmensformen.
Rechtsformen von Unternehmen
Welche Rechtsform ist die richtige für Ihr Unternehmen?
Welche Rechtsformen gibt es?
In Deutschland entscheiden sich fast drei Viertel aller Gründer für die Rechtsform des Einzelunternehmens. Denn dies ist die unkomplizierteste Art, ein Unternehmen zu gründen. Allerdings tragen Sie als Einzelunternehmer das alleinige Risiko. Sobald mindestens zwei Akteure an der Unternehmensgründung beteiligt sind, entsteht automatisch per Gesetz eine Gesellschaft.
Hierbei wird zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften unterschieden: Eine Personengesellschaft ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Personen, die in der Rechtsform der Gesellschaft ein bestimmtes Ziel verwirklichen. Zur Gründung einer Kapitalgesellschaft sind mindestens zwei natürliche oder juristische Personen nötig, die sich jeweils mit eigenem Kapital an der Gesellschaft beteiligen. Wie viel Geld sie einbringen müssen, hängt von der Form der Kapitalgesellschaft ab. Im Gegensatz zur Personengesellschaft kann eine Kapitalgesellschaft Trägerin von Rechten und Pflichten sein und daher auch unter dem Firmennamen klagen oder verklagt werden. Zudem führen die Inhaber einer Kapitalgesellschaft die Geschäfte in der Regel nicht selbst, sondern setzen dafür eine Geschäftsführung ein.
Die Wahl der geeigneten Unternehmensform hängt nicht nur von der Frage der Haftung ab, sondern auch davon, wie viel Kapital Sie zu Beginn Ihrer Selbstständigkeit mitbringen oder benötigen. Außerdem gelten für die verschiedenen Rechtsformen unterschiedliche Steuersätze und gesetzliche Vorgaben.
Einzelunternehmen
Als Einzelunternehmer führen Sie Ihre Geschäfte ohne weitere Gesellschafter und können somit allein den Kurs Ihres Unternehmens bestimmen. Eine Gründung ist einfach und unbürokratisch, denn sie erfolgt formlos und es ist keine gesetzlich vorgegebene Kapitalausstattung erforderlich.
Entscheiden Sie sich dafür, Ihr Unternehmen mithilfe eines Notars ins Handelsregister eintragen zu lassen, erhält Ihre Firma den Zusatz e. K. (eingetragener Kaufmann) und unterliegt der Anwendung des Handelsgesetzbuches (HGB).
Die volle persönliche Haftung bedeutet zwar ein Risiko für den Einzelunternehmer, erleichtert aber den Zugang zu Krediten und bringt Ihnen ein hohes Ansehen im Geschäftsverkehr ein.
Personengesellschaften
Als Personengesellschaften gelten im deutschen Rechtssystem insbesondere die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG). Bei einer Personengesellschaft haftet mindestens einer der Gesellschafter in vollem Umfang persönlich.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts und Offene Handelsgesellschaft
Die Gründung einer GbR geht wie die Gründung eines Einzelunternehmens leicht und unbürokratisch vonstatten. Dazu müssen sich mindestens zwei Personen geschäftlich zusammentun. Für eine GbR-Gründung sind weder ein Mindestkapital noch ein schriftlicher Vertrag vorgeschrieben. Allerdings empfiehlt sich der Abschluss eines Gesellschaftsvertrags, weil sich darin wichtige Fragen wie die Vertretungsregelung oder Haftungsverteilung regeln lassen.
Betreiben Sie mit einer GbR ein Gewerbe, müssen Sie das beim örtlichen Gewerbe- oder Ordnungsamt anmelden. Wenn Freiberufler sich zu einer GbR zusammentun, genügt es, beim Finanzamt eine Steuernummer für die Gesellschaft zu beantragen.
Wenn der Geschäftsumfang einer GbR zunimmt und eine Eintragung ins Handelsregister erfolgt, wird sie zur OHG. Das geschieht mitunter automatisch, sobald eine GbR aufgrund Ihres Umsatzes nicht mehr als Kleingewerbe gelten kann. Bei einer OHG kommt ebenfalls das HGB zur Anwendung, was für die Gesellschaft unter anderem die Verpflichtung zur doppelten Buchführung mit sich bringt und somit höheren kaufmännischen Aufwand bedeutet.
Kommanditgesellschaft
Die KG ist eine Sonderform der OHG. Sie besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern. Mindestens einer davon, der sogenannte Komplementär, haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen. Der andere Gesellschafter, der sogenannte Kommanditist, haftet dagegen nur in der Höhe seiner festgelegten Einlage.
Eine KG ist immer auf den Betrieb eines Handelsgewerbes ausgerichtet, für Freiberufler kommt sie also nicht infrage. Für Familiengesellschaften ist die KG eine günstige Rechtsform, die auch gern gewählt wird, um eine Unternehmensnachfolge vorzubereiten. Für die Gründung einer KG ist ebenfalls kein Mindestkapital erforderlich und die Gründungskosten sind überschaubar.
Kapitalgesellschaften
Zu den Kapitalgesellschaften zählen die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Unternehmergesellschaft (UG) und die Aktiengesellschaft (AG). Bei keiner dieser Rechtsformen haften die Gesellschafter mit ihren Privatvermögen, stattdessen ist die Haftung beschränkt auf das Vermögen der Gesellschaft.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Die GmbH und die UG (haftungsbeschränkt) sind Kapitalgesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie sind also juristische Personen und damit eigenständig steuerpflichtig. Bei beiden Varianten ist die Haftung immer auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Bei der UG (haftungsbeschränkt) handelt es sich um eine Variante, die sich auch Mini-GmbH nennt, weil ein Startkapital von nur einem Euro zur Gründung ausreicht.
Merkmale der Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Zur Gründung einer GmbH müssen Sie ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro aufbringen, aber nur die Hälfte davon auf ein Geschäftskonto einzahlen. Zudem ist ein Gesellschaftsvertrag mit notarieller Beurkundung notwendig und auch eine Handelsregistereintragung ist Pflicht. Statt Barkapital können die Gesellschafter auch Sachwerte wie Immobilien, Anlagen oder Fahrzeuge einbringen.
Merkmale der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Eine UG ist keine eigenständige Rechtsform, sondern eine Sonderform der GmbH. Die Gründung einer UG ist theoretisch schon mit einem Startkapital von einem Euro möglich. Sie sollten den Betrag allerdings am erwarteten Finanzbedarf Ihres Unternehmens ausrichten. Sacheinlagen sind verboten, wenn Sie damit nicht mindestens die Stammkapitalgrenze von 25.000 Euro erreichen.
Im Geschäftsverkehr müssen Sie den Zusatz "haftungsbeschränkt" immer mitführen, um möglichen Geschäftspartnern auf den ersten Blick klarzumachen, dass es sich um eine haftungsbeschränkte Gesellschaft handelt, die mit weniger als 25.000 Euro Stammkapital gegründet wurde. Zudem besteht eine Rücklagepflicht in Höhe von 25 Prozent des Gewinns.
Wenn Sie das Stammkapital auf mindestens 25.000 Euro erhöht haben, dürfen Sie Ihre UG in eine GmbH umwandeln. Zur Kapitalerhöhung können Sie die angesparten Rücklagen verwenden; dieses Vorgehen wird als "Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln" bezeichnet. Wenden Sie sich hierzu an einen Notar.
Aktiengesellschaft
Die AG eignet sich als Rechtsform für eine Existenzgründung weniger, da sie mit erheblichen Kosten verbunden ist und die Formalitäten deutlich umfangreicher sind als bei den anderen Gesellschaftsformen. In Frage kommt die AG bei einer Gründung in der Regel nur dann, wenn Sie hohe Gründungsinvestitionen tätigen müssen und externe Kapitalgeber beteiligt sind, die nicht als Gesellschafter mitwirken.
Merkmale der Aktiengesellschaft
Bei einer AG muss das in Aktien zerlegte Grundkapital mindestens 50.000 Euro betragen. Sie können sowohl Bar- als auch Sacheinlagen erbringen. Organe der AG sind Vorstand, Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Zudem haben Sie mit einer AG die Möglichkeit, zur Eigenkapitalbeschaffung an die Börse zu gehen.
Diese Rechtsform kann auch für Sie attraktiv sein, wenn Sie ein kleines oder mittelständisches Unternehmen gründen möchten, da es möglich ist, von den Sonderregeln zu profitieren, die für eine "kleine AG"1 gelten.
Ihre Volksbank Raiffeisenbank vor Ort berät Sie gerne bei allen Fragen rund um das Thema Existenzgründung.
- Eine kleine AG ist keine eigene Rechtsform, sondern eine normale Aktiengesellschaft, die (noch) nicht börsennotiert ist und an der nur wenige Aktionäre beteiligt sind – ggf. nur ein einziger.
Die Bezeichnung taucht nicht im Aktiengesetz auf. Der Begriff dient dazu, die Regelungen zu beschreiben, die im Rahmen der Aktienrechtsreform von 1994 umgesetzt wurden. Diese Reform sollte die Gründung einer Aktiengesellschaft erleichtern und damit die AG als Rechtsform für kleine und mittelständische Unternehmen attraktiver machen.