Das Sperrkonto für ausländische Studierende

Kurz und kompakt

  • Ein Sperrkonto dient als finanzieller Nachweis für ausländische Studierende und Arbeitssuchende aus Nicht-EU-Staaten in Deutschland.

  • Bevor ein Visum beantragt wird, muss ein Sperrkonto mit mindestens 11.904 Euro eingerichtet und die Kontobestätigung eingereicht werden.

  • Nach Einreise dürfen monatlich nur 992 Euro abgehoben werden, um die Lebenshaltungskosten abzudecken, Sonderauszahlungen sind genehmigungspflichtig.

Wann man ein Sperrkonto benötigt und wie es eröffnet wird

Ein Sperrkonto ist eine wichtige Voraussetzung für viele ausländische Studierende aus außereuropäischen Staaten, die in Deutschland studieren möchten. Ebenso dient es als Finanzierungsnachweis für Arbeitssuchende aus denselben Ländern, um sicherzustellen, dass der Lebensunterhalt für die Dauer des ersten Aufenthaltsjahres gesichert ist. Hier findest du die wichtigsten Infos über die Eröffnung und Nutzung eines Sperrkontos.

Was ist ein Sperrkonto?

Ein Sperrkonto ist ein spezielles Bankkonto, auf das Kontoinhaberinnen und Kontoinhaber nur unter bestimmten Bedingungen zugreifen können. Es ist häufig eine Voraussetzung für ausländische Studierende aus Nicht-EU-Ländern und Nicht-Schengen-Ländern, um in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Ein Konto der Heimatbank ist nicht geeignet, denn es muss ein in Deutschland registriertes Konto sein. Dieses soll sicherstellen, dass die Inhaberinnen und Inhaber über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um ihren Lebensunterhalt im ersten Jahr in Deutschland zu bestreiten. Die Mindestsumme beträgt 11.904 Euro.

Merkmale eines Sperrkontos

Ein charakteristisches Merkmal des Sperrkontos ist die eingeschränkte Verfügbarkeit der eingezahlten Gelder. Zunächst muss die Kontoinhaberin oder der Kontoinhaber die komplette Summe für ein Jahr vor der Einreise einzahlen. Nach der Einreise kann sie oder er nicht frei über das gesamte Guthaben verfügen, sondern erhält monatlich einen festgelegten Betrag zur Deckung der Lebenshaltungskosten. Dieser Betrag wird in der Regel von den deutschen Behörden vorgegeben und dient dazu, den Lebensunterhalt der Studierenden sicherzustellen.

Welche Unterlagen werden benötigt, um ein Sperrkonto zu eröffnen?

Um ein Sperrkonto zu eröffnen, benötigt die Antragstellerin oder der Antragsteller verschiedene Dokumente. Dazu gehören in der Regel der gültige Reisepass, der Zulassungsbescheid einer deutschen Hochschule sowie der Nachweis über den Betrag, der auf das Konto eingezahlt wird. Diese Unterlagen müssen vollständig bei einer deutschen Bank eingereicht werden, um den Eröffnungsprozess des Sperrkontos erfolgreich abzuschließen. Einige Banken fordern vor der ersten Auszahlung eine Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts, die den Wohnsitz der Studierenden in Deutschland bestätigt.

Was müssen Studierende vor der Ausreise veranlassen?

  • Bank auswählen: geeignete Bank für das Sperrkonto finden
  • Unterlagen vorbereiten: Reisepass, Hochschulzulassung zurechtlegen
  • Sperrkonto beantragen: Online-Formular ausfüllen
  • Mindestbetrag einzahlen: mindestens 11.904 Euro auf das Sperrkonto überweisen
  • Bestätigung abwarten
  • Sperrkontobestätigung einreichen: Dokument bei der Botschaft für Visum/Aufenthaltserlaubnis vorlegen

Was müssen Studierende nach der Einreise erledigen?

  • Identitätsprüfung vornehmen: persönliche Identifizierung bei der Bank oder per Video-Ident
  • Girokonto eröffnen: deutsches Girokonto für die monatlichen Auszahlungen eröffnen 
  • Meldebescheinigung beantragen: Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt registrieren und Bescheinigung erhalten 
  • Dokumente bei der Bank einreichen: Meldebescheinigung und Visum bei der Bank vorlegen 
  • Erste Auszahlung veranlassen: nach Bestätigung die erste Auszahlung auf das Girokonto überweisen lassen

Gesetzliche Regelungen zum Sperrkonto

Das Sperrkonto unterliegt in Deutschland bestimmten gesetzlichen Vorgaben. Sie betreffen den Betrag, der auf dem Konto hinterlegt werden muss und legen fest, wie viel Geld monatlich ausgezahlt werden darf. Auch die Schritte, die unternommen werden müssen, um das Konto aufzulösen, sind gesetzlich festgelegt.

Für wen ist ein Sperrkonto wichtig?

Für ausländische Studierende ist das Sperrkonto von entscheidender Bedeutung, um die Aufenthaltserlaubnis in Deutschland zu erhalten. Es dient als verlässlicher Finanzierungsnachweis gegenüber den deutschen Behörden. Ohne ein solches Konto besteht das Risiko, dass der Antrag auf ein Studentenvisum abgelehnt wird. Das Sperrkonto gibt nicht nur den Behörden, sondern auch den Studierenden selbst Sicherheit, dass ihre Lebenshaltungskosten während des Studiums gedeckt sind.

Ein Sperrkonto ist auch für folgende Visa vonnöten: für Arbeitssuchende, die noch keinen Arbeitsvertrag vorweisen können, für Auszubildende, zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse und für die Teilnahme an einem Sprachkurs.

Wer braucht kein Sperrkonto?

Wer ein Stipendium einer deutschen Bildungseinrichtung oder eine Bürgschaft vorweisen kann, braucht kein Sperrkonto – auch wenn sie oder er keine EU-Bürgerin bzw. kein EU-Bürger oder keine Bürgerin bzw. kein Bürger eines mit der EU assoziierten Landes ist. Bürgerinnen und Bürger aus den USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Israel, Japan und Südkorea dürfen unter Umständen auch auf andere Art ihre finanzielle Absicherung darlegen.

Wie hoch ist der monatliche Mindestbetrag?

Der monatliche Mindestbetrag, der auf einem Sperrkonto nachgewiesen werden muss, liegt derzeit bei 992 Euro pro Monat (Stand 2024). Dies bedeutet, dass Studierende bei der Kontoeröffnung in der Regel einen Gesamtbetrag von 11.904 Euro einzahlen müssen. Dieser Satz ist an die Höhe des BAföG gekoppelt. Wenn es sich um die Anerkennung von Berufsqualifikationen, um den Spracherwerb oder um Bewerbungen handelt, verlangen die deutschen Behörden oftmals einen um 10 Prozent höheren Betrag.

Zugriffsmöglichkeiten auf das Sperrkonto

Der Zugriff auf das Sperrkonto ist strikt geregelt. Die Kontoinhaberin oder der Kontoinhaber darf monatlich nur 992 Euro abheben. Diese Regelung stellt sicher, dass die Studierende oder der Studierende während des ersten Studienjahres genügend finanzielle Mittel zur Verfügung hat. In Ausnahmefällen können zusätzliche Auszahlungen beantragt werden, allerdings bedarf dies einer speziellen Genehmigung.

Wie und wann kann ein Sperrkonto aufgelöst werden?

Ein Sperrkonto kann aufgelöst werden, sobald der ursprüngliche Zweck erfüllt ist. Dies ist der Fall nach Abschluss des Studiums oder bei Ausreise aus Deutschland. Die Inhaberin oder der Inhaber muss hierfür bei der Bank einen Antrag auf Kontoschließung stellen. In der Regel wird eine Bestätigung der deutschen Behörden über den erfolgreichen Studienabschluss oder die Ausreise aus Deutschland verlangt, bevor das restliche Guthaben freigegeben wird. Auch wenn ein Visum abgelehnt wird, kann das Konto aufgelöst werden und der Betrag geht an die Kontoinhaberin oder den Kontoinhaber zurück.

Weitere Anwendungsbereiche eines Sperrkontos

Ein Sperrkonto kann auch bei Mietverträgen als Sicherheitsmaßnahme dienen, ähnlich einem Mietkautionskonto. Der Mieter hinterlegt auf dem Sperrkonto einen bestimmten Betrag, der als Kaution für die Mietwohnung vorgesehen ist. Dieses Geld bleibt auf dem Konto blockiert und steht dem Mieter nicht zur freien Verfügung. Es stellt sicher, dass der Vermieter auf die hinterlegte Kaution zugreifen kann, wenn beispielsweise Mietzahlungen ausbleiben oder Schäden an der Wohnung entstehen.

Außerdem kommt ein Sperrkonto in rechtlichen Auseinandersetzungen zum Einsatz, um Sicherheiten zu hinterlegen. Dies ist der Fall, wenn Gerichte oder Vertragspartner eine finanzielle Absicherung verlangen, um mögliche Forderungen abzudecken. Beispielsweise kann ein Sperrkonto eingerichtet werden, um einen Geldbetrag vorübergehend zu blockieren, bis eine rechtliche Entscheidung getroffen wurde.

FAQs zum Sperrkonto

Ein Sperrkonto ist ein spezielles Bankkonto, das oft von internationalen Studierenden oder Arbeitnehmern genutzt wird, um den Nachweis der finanziellen Absicherung für den Aufenthalt in Deutschland zu erbringen. Es stellt sicher, dass monatlich nur ein bestimmter Betrag verfügbar ist, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.

Der benötigte Betrag auf einem Sperrkonto wird in der Regel von den deutschen Behörden festgelegt. Für Studierende liegt dieser Betrag derzeit bei etwa 11.904 Euro pro Jahr (Stand 2024), was monatlich 992 Euro entspricht. Dieser Betrag kann sich jedoch ändern, abhängig von den Lebenshaltungskosten und den behördlichen Anforderungen.

Wenn der Betrag auf dem Sperrkonto nicht die geforderte Höhe erreicht, kann dies dazu führen, dass das Visum oder die Aufenthaltserlaubnis nicht erteilt wird. Es wird von den deutschen Behörden erwartet, dass ein ausreichender Betrag verfügbar ist, um den Lebensunterhalt während des Aufenthalts in Deutschland zu sichern. In solchen Fällen muss das Konto aufgestockt werden.

Ein Sperrkonto kann grundsätzlich nur dann vorzeitig geschlossen werden, wenn die deutschen Behörden dies genehmigen, z. B. nach dem Ende des Studiums oder wenn der Aufenthalt abgebrochen wird. Die Schließung setzt meist einen offiziellen Nachweis voraus, dass der Inhaber das Land verlassen hat oder keine Verpflichtung mehr besteht.

Die Kosten für ein Sperrkonto variieren je nach Anbieter. Meist fällt eine einmalige Einrichtungsgebühr an. Es können noch Kontoführungsgebühren für ein Girokonto hinzukommen. Diese Gebühren sollten vor der Eröffnung des Kontos überprüft werden, um unvorhergesehene Kosten zu vermeiden.

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