Ab 2027 gelten für Banken und weitere Beteiligte der Wertpapierverwahrung neue Vorgaben bei der Meldung von Dividenden und bestimmten anderen Kapitalerträgen. Grundlage ist das sogenannte MiKaDiv-Verfahren – das Mitteilungsverfahren Kapitalertragsteuer auf Dividenden aus Aktien und Hinterlegungsscheinen. Für die Genossenschaftliche FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken soll Atruvia, der Technologie- und Digitalisierungspartner in der genossenschaftlichen FinanzGruppe, laut einer Ankündigung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) die technische Übermittlung der Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern übernehmen.
Die gesetzlichen Regelungen sind in den Paragrafen 45b und 45c Einkommensteuergesetz verankert. Sie gelten für Kapitalerträge, die nach dem 31. Dezember 2026 zufließen. Ursprünglich war ein früherer Start vorgesehen. Die Einführung wurde jedoch im Zuge der Abstimmung mit der europäischen FASTER-Richtlinie (Faster and Safer Relief of Excess Withholding Taxes, also Schnellere und sicherere Entlastung von überschüssigen Quellensteuern) auf 2027 verschoben.