Diese Versicherungen brauchen Studenten

Gut versichert als Student oder Azubi

25. Mai 2022

Mit dem Studium oder der Berufsausbildung beginnt ein neuer Lebensabschnitt, der viele Herausforderungen birgt. Vergessen Sie dabei nicht den Versicherungsschutz und informieren Sie sich rechtzeitig, welche Versicherungen Sie als Student oder Auszubildender benötigen.

Bei den Eltern mitversichert

Zum Ausbildungs- oder Studienbeginn laufen viele Versicherungen noch über die Eltern. Denn bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs haben Studenten und Azubis im Regelfall einen Anspruch darauf, sich beitragsfrei in der Krankenversicherung ihrer Eltern mitversichern zu lassen. Während eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres beziehungsweise eines Bundesfreiwilligendiensts können junge Erwachsene familienversichert bleiben. Dies gilt über das 25. Lebensjahr hinaus für höchstens zwölf Monate.

Studenten mit Minijob sowie Azubis, die durch die Krankenkasse ihrer Eltern versichert sind, dürfen allerdings nur bis zu 450 Euro pro Monat verdienen. Geht das Einkommen über diese Grenze hinaus, sind sie versicherungspflichtig und müssen einen eigenen Vertrag mit einer gesetzlichen Krankenkasse abschließen.

Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung

Nach Ende der Familienversicherung gilt für Studenten an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen die Pflicht zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Dann können Sie eine Krankenversicherung für Studenten abschließen. Diese vergünstigte Tarifoption endet mit dem Abschluss des Studiums, der Exmatrikulation oder nach Ablauf des Semesters, in dem der Student das 30. Lebensjahr vollendet.

Wenn Sie während eines Auslandssemesters oder -urlaubs erkranken, übernehmen gesetzliche Krankenversicherungen nicht alle Kosten für zum Beispiel Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte oder einen Rücktransport. Mit einer Auslandsreisekrankenversicherung schließen Sie diese Lücke in Ihrem Versicherungsschutz.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, ist bereits für Studenten und junge Arbeitnehmer sinnvoll. So sind sie finanziell abgesichert, falls sie berufsunfähig werden. Das wäre der Fall, wenn eine schwere Krankheit oder ein Unfall verhindert, dass Sie Ihren erlernten Beruf künftig oder weiterhin ausüben können. Vor Vertragsabschluss führt der Versicherer in der Regel eine Gesundheitsprüfung durch, bei der Sie unter anderem alle Vorerkrankungen offenlegen müssen. Denn Faktoren wie Gesundheitszustand, Beruf und Alter beeinflussen die Beitragshöhe für die Versicherung. Wer im jungen Alter eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, profitiert häufig von günstigeren Konditionen. Sie können den Versicherungsschutz zum Beispiel als Ergänzung zur gesetzlichen Rente mit einer Altersvorsorge kombinieren.

Unfallversicherung

Studenten sind in der gesetzlichen Unfallversicherung beitragsfrei versichert. Dieser Schutz ist allerdings auf die Hochschule beschränkt. Er gilt für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Exkursionen, den Besuch der Bibliothek sowie den Weg zur Hochschule und zurück nach Hause. Während eines Praktikums oder eines Nebenjobs greift in der Regel die Unfallversicherung des Arbeitgebers. Wenn Sie außerhalb von Studium und Job abgesichert sein möchten, bietet sich eine private Unfallversicherung als zusätzlicher Schutz an.

Haftpflichtversicherung

Eine Privathaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Absicherungen, denn sie schützt vor Schadensersatzansprüchen. Studenten und Auszubildende sind normalerweise durch ihre Eltern versichert, wenn diese eine private Haftpflichtversicherung haben. Der Schutz besteht auch bei Volljährigen, wenn diese unverheiratet sind und sich in der Erstausbildung befinden. Nach Ende dieser Ausbildung benötigen sie allerdings eine eigene private Haftpflichtversicherung. Wohngemeinschaften oder Paare können eine gemeinsame Haftpflicht abschließen.

Hausratversicherung

Auszubildende und Studenten im Erststudium sind im Normalfall durch die Hausratversicherung ihrer Eltern abgesichert. Das gilt allerdings nur dann, wenn sie keinen eigenen Hausstand gründen   – also nur vorübergehend aus dem Elternhaus ausziehen oder ein Zimmer in einem Wohnheim oder einer Wohngemeinschaft bewohnen. Ob dies auch auf den Ihren Fall zutrifft, sollten Sie vor Beginn des Studiums oder der Ausbildung prüfen. Einige Studentenwerke bieten eine sogenannte grundversorgende Hausratversicherung an. Der gesamte Hausrat einer WG ist hierdurch allerdings nicht mitversichert. Dafür können die WG-Bewohner eine gemeinschaftliche Hausratversicherung abschließen oder der Hauptmieter versichert die Gemeinschaftsbereiche mit. Wenn Sie später eine eigene Wohnung mieten, ist es ratsam, eine Versicherung abzuschließen, um im Schadensfall abgesichert zu sein.

Informationen zu Versicherungen im Studium und in der Ausbildung erhalten Sie bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort.

Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung bei Ihrer Bank oder einem Versicherer nicht ersetzen.