Die von der Bundesregierung geplante Frühstartrente soll Kindern und Jugendlichen einen frühen Zugang zur privaten, kapitalgedeckten Altersvorsorge eröffnen. Dabei handelt es sich nicht um ein eigenständiges Finanzprodukt, sondern um ein staatliches Förderprogramm: Eltern schließen ein Standarddepot für ihr Kind ab und der Bund zahlt vom 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr monatlich 10 Euro zum regelmäßigen Sparbetrag der Eltern dazu. Bei Erreichen der Volljährigkeit wird das angesparte Kapital nicht ausgezahlt, sondern automatisch als Altersvorsorgedepot fortgeführt, in das der junge Erwachsene dann mit eigenen Beiträgen weiter einzahlt. So entsteht ein durchgehender Sparprozess vom Kindesalter bis zum Rentenbeginn. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt diesen Ansatz grundsätzlich, sieht bei einzelnen Punkten aber noch Verbesserungsbedarf, damit die Frühstartrente langfristig trägt.