Ein Nießbrauchrecht ist ein Nutzungsrecht an einer Immobilie, das im Grundbuch gesichert ist. Die Nießbraucherin oder der Nießbraucher darf die Immobilie im vereinbarten Umfang selbst bewohnen. Sie oder er darf die Immobilie auch vermieten und erhält dann die Mieteinnahmen. Die Immobilie gehört der Person, die im Grundbuch als Eigentümerin oder Eigentümer eingetragen ist. Oft sind das die eigenen Kinder, wenn Sie eine Immobilie verschenken.
Sie können das Nießbrauchrecht grundsätzlich befristen oder lebenslang vereinbaren. Bei einer natürlichen Person endet es mit ihrem Tod und geht nicht auf die Erbinnen oder Erben über. Ein Nießbrauchrecht für Kinder ist auch in umgekehrter Richtung möglich: Die Eltern bleiben Eigentümerin bzw. Eigentümer und räumen dem Kind das Nutzungsrecht ein.