Schenkung

Das Vermögen zu Lebzeiten übertragen

Bei einer Schenkung fallen genauso hohe Steuerzahlungen wie bei einer Erbschaft an. Die Freibeträge sind ebenfalls gleich hoch. Der Vorteil einer Schenkung ist allerdings, dass Sie die Freibeträge nach Ablauf von zehn Jahren erneut in voller Höhe in Anspruch nehmen können.

Wann zählt etwas als Schenkung?

Eine Schenkung im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist eine freigiebige Zuwendung, bei der eine Person einer anderen Person etwas überträgt. Eine Schenkung liegt vor, wenn der Schenker Vermögenswerte ohne Erwartung einer Gegenleistung einem Beschenkten zukommen lässt. Dabei kann es sich sowohl um Geldwerte als auch um Sachwerte wie Immobilien, Edelmetalle und -steine sowie Münzen handeln.

Schenkung dem Finanzamt melden

Übersteigt eine Schenkung bestimmte Freibeträge, muss das Geschenk innerhalb von drei Monaten nach Übergabe dem Finanzamt gemeldet werden. Die Behörde fragt nach dem Wert des Geschenks, nach den Personendaten von Schenker und Beschenktem sowie nach ihrem Verwandtschaftsverhältnis. Mithilfe spezieller Vordrucke des Finanzamts kann der Beschenkte die Höhe seiner Schenkungssteuer berechnen. Ist bei einer Schenkung eine Notar- oder Gerichtsbeurkundung notwendig, wie das zum Beispiel bei einer Grundstücksübertragung der Fall wäre, übernehmen der Notar oder das Gericht die Mitteilung ans Finanzamt.

Schenkungssteuer

Übersteigt eine Schenkung einen bestimmten Freibetrag, wird Schenkungssteuer fällig. Diese Abgabe muss der Beschenkte auch dann bezahlen, wenn es sich bei dem Geschenk um einen Erbvorschuss oder um eine Abfindung für einen Erbverzicht handelt. Die Höhe der Steuer hängt von der Höhe des Geschenkwerts sowie von der jeweiligen Steuerklasse zwischen Schenker und Beschenktem ab. Die Steuerklasse spiegelt den Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem wider:

  • Steuerklasse I: Ehegatten und Lebenspartner, Kinder
  • Steuerklasse II: Geschwister, Neffen, Nichten, Schwiegerkinder, geschiedene Ehegatten
  • Steuerklasse III: alle Übrigen wie weitläufig Verwandte, Freunde

Tabelle der Erbschafts- und Schenkungssteuersätze

  Steuersatz
Höhe des Erbes Steuerklasse 1 Steuerklasse 2 Steuerklasse 3
Bis zu 75.000 EUR 7 % 15 % 30 %
Bis zu 300.000 EUR 11 % 20 % 30 %
Bis zu 600.000 EUR 15 % 25 % 30 %
Bis zu 6.000.000 EUR 19 % 30 % 30 %
Bis zu 13.000.000 EUR 23 % 35 % 50 %
Bis zu 26.000.000 EUR 27 % 40 % 50 %
Über 26.000.000 EUR 30 % 43 % 50 %

Freibeträge bei der Schenkungssteuer

Alle zehn Jahre können Sie einen bestimmten Schenkungsfreibetrag geltend machen, der je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich hoch ausfällt. Schenkungen an dieselbe Person rechnet der Fiskus zusammen, wenn sie innerhalb von zehn Jahren erfolgen. Verschenken Sie eine Immobilie, die vermietet ist, bleiben laut Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) zehn Prozent des Immobilienwerts steuerfrei. Für selbstbewohntes Wohneigentum, das an Ehe- oder Lebenspartner zur Mitnutzung verschenkt wird, fallen keine Abgaben an. Im Erbfall verrechnet das Finanzamt die anfallende Erbschaftssteuer mit der bereits gezahlten Schenkungssteuer der letzten zehn Jahre.

Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad

Verwandtschaftsgrad Freibetrag
Ehegatten, eingetragene Lebenspartner 500.000 EUR
Kinder, Stief- und Adoptivkinder 400.000 EUR
Enkel, deren Eltern verstorben sind 400.000 EUR
Enkel, deren Eltern noch leben 200.000 EUR
Urenkel 100.000 EUR
Geschwister, Neffen, Nichten, Eltern, Großeltern, Stiefeltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, geschiedene Ehegatten / Getrennte 20.000 EUR
alle übrigen Beschenkten 20.000 EUR

Kettenschenkung: Was ist das und in welchem Fall lässt sie sich nutzen?

Bei einer Kettenschenkung kann der Schenkende mehrere Freibeträge ausnutzen, indem er Zwischenpersonen einbezieht. Anstatt das Vermögen zum Beispiel direkt an die Enkel zu verschenken, erhält zunächst das eigene Kind die Schenkung. Dieses wiederum verschenkt dann seinerseits an sein Kind. So kann die Familie einen Freibetrag von 400.000 statt 200.000 Euro geltend machen. Beachten Sie bitte, dass der beschenkte Angehörige nicht verpflichtet sein darf, die Schenkung weiterzureichen. Er muss selbst über die Schenkung verfügen können. Gibt er also freiwillig die Schenkung weiter, ist die Kettenschenkung legal.

Schenkung rückgängig machen

Verschiedene gesetzliche Regelungen geben einem Schenker die Möglichkeit, seine Schenkung zu widerrufen. Wenn der Schenker zum Beispiel verarmt ist und seinen Lebensunterhalt nicht mehr aufbringen kann, darf er ein Geschenk zurückfordern. Der Beschenkte kann allerdings die Herausgabe verweigern, wenn das Geschenk nicht mehr vorhanden ist. Außerdem darf die Übergabe des Geschenks nicht länger als zehn Jahre zurückliegen.

Des Weiteren gibt es ein gesetzliches Widerrufsrecht bei sogenanntem grobem Undank des Beschenkten. So kann der Schenker die Schenkung innerhalb eines Jahres widerrufen, wenn der Beschenkte ihn oder seine nahen Angehörigen zum Beispiel bedroht.

Bei einer Privatinsolvenz haben die Gläubiger des Schenkers bzw. der Insolvenzverwalter die Möglichkeit, Schenkungen der letzten vier Jahre anzufechten. Bei einer Schenkung in Gläubigerbenachteiligungsabsicht beträgt die Frist für eine Rückforderung sogar zehn Jahre.

Schenkungen durch einen Betreuer

Ein rechtlicher Betreuer darf grundsätzlich keine Schenkungen im Namen des Betreuten vornehmen, weder zu seinen eigenen Gunsten noch an Dritte. Er unterliegt einem Schenkungsverbot. Eine Ausnahme bilden jedoch zum Beispiel Gelegenheitsgeschenke zum Geburtstag oder zu einer Hochzeit. Festgeschriebene Höchstgrenzen für Gelegenheitsgeschenke gibt es nicht. Die Höhe richtet sich zum Beispiel nach der Beziehung zwischen Schenker und Beschenktem sowie nach der Vermögenslage des Schenkers.

Fragen und Antworten zum Thema Schenkung

Ist eine Schenkung ohne Notar gültig?

Ja, in den meisten Fällen ist bei einer Schenkung kein Notar notwendig, außer bei Grundstücken oder Immobilien.

Kann eine einfache Überweisung eine Schenkung sein?

Ja, eine Überweisung stellt eine Schenkung dar, wenn sie ohne Erwartung einer Gegenleistung erfolgt und beide Parteien die Überweisung als Schenkung verstehen.

Wie erfährt das Finanzamt von einer Schenkung?

Das Finanzamt weiß von einer Schenkung entweder durch die Meldepflicht der Beteiligten oder dadurch, dass es Nachforschungen anstellt – zum Beispiel dann, wenn eine Wohnung oder ein Haus gekauft wird, aber unklar ist, woher das Geld dafür stammt.

Besuchen Sie Ihre Volksbank Raiffeisenbank vor Ort.

Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch Ihren Versicherer, einen Berater bei Ihrer Bank, die für diese Themen zuständigen Ämter, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuer-Hilfeverein nicht ersetzen.