Ein Erbvertrag ist im Gegensatz zum Testament eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Erblasserin oder dem Erblasser und einer oder mehreren Personen, die dadurch vertraglich als Erbinnen oder Erben eingesetzt werden. Der Vertrag muss notariell beurkundet werden und ist grundsätzlich bindend. Das bedeutet: Einmal getroffene Regelungen lassen sich nicht mehr einseitig widerrufen. Änderungen sind nur möglich, wenn alle Vertragspartnerinnen und -partner zustimmen.
Erbverträge werden häufig zwischen Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partnern oder mit Kindern geschlossen – zum Beispiel, um bereits zu Lebzeiten verbindliche Regelungen zu treffen oder einen späteren Erbschein zu vermeiden. Auch in einem Erbvertrag können Sie Vermächtnisse oder Auflagen festlegen. Ein Erbvertrag ist oft sinnvoll, wenn Sie eine verlässliche und rechtlich abgesicherte Nachlassregelung wünschen. Gleichzeitig sollten Sie bedenken, dass er weniger flexibel ist als ein Testament.
Wenn Sie eine Person vertraglich als Erbin oder Erbe einsetzen möchten, müssen Sie diese Person darüber informieren und brauchen ihre Zustimmung, weil sie dadurch Teil eines bindenden Vertrags wird. Beim Testament ist das anders: Da müssen die Begünstigten nicht zustimmen und wissen womöglich auch nicht, dass sie erben werden.