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Erbschein beantragen: Ablauf, Kosten und benötigte Unterlagen

Kurz und kompakt

  • Ein Erbschein ist ein gerichtliches Dokument, das die Erbberechtigung einer Person bestätigt.

  • Ein Erbschein beantragen Sie beim zuständigen Nachlassgericht, in der Regel beim Amtsgericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person.

  • Die Gebühren für einen Erbschein richten sich nach dem Nachlasswert und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt.

Nachweis der Erbberechtigung durch das Nachlassgericht

Im Erbfall stehen Hinterbliebene oft vor vielen Formalitäten. Eine zentrale Frage lautet: Reicht ein Testament, eine Vollmacht oder ein anderer Nachweis aus oder ist ein Erbschein erforderlich? Der Erbschein ist ein vom Nachlassgericht ausgestellter Nachweis. Er kann nötig sein, wenn Banken, Behörden oder andere Stellen die Erbenstellung, also die Erbberechtigung, nicht anhand anderer Unterlagen anerkennen.

Was ist ein Erbschein?

Ein Erbschein ist ein gerichtliches Dokument. Er belegt, wer Erbin oder Erbe einer verstorbenen Person geworden ist. Außerdem zeigt er, ob eine Person allein erbt oder ob mehrere Personen gemeinsam erben. Bei mehreren Erbinnen und Erben steht im Erbschein, welchen Anteil am Nachlass jede Person erhält.

Mit dem Erbschein weisen sich Erbinnen und Erben im Rechts- und Geschäftsverkehr aus. Viele Stellen verlangen diesen Nachweis.

Die Erbberechtigung lässt sich im Einzelfall auch anders nachweisen, etwa durch

  • ein notarielles Testament,
  • ein eröffnetes eigenhändiges Testament, wenn daraus die Erbfolge eindeutig hervorgeht oder
  • einen Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll.

Banken verlangen häufig einen Erbschein, wenn

  • keine Kontovollmacht über den Tod hinaus,
  • kein notarielles Testament oder
  • kein Erbvertrag

vorliegen.

Wann brauche ich einen Erbschein?

Einen Erbschein brauchen Sie, wenn ein eindeutiger Nachweis fehlt, dass Sie erben. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn

  • es kein Testament gibt, also die gesetzliche Erbfolge gilt,
  • ein Testament unklar ist oder
  • Banken und Behörden die vorliegenden Unterlagen nicht anerkennen.

Wenn kein Testament vorhanden ist

Gibt es weder Testament noch Erbvertrag, gilt die gesetzliche Erbfolge. Das Nachlassgericht prüft dann anhand von Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunden oder anderen Nachweisen zum Familienstand, wer erbt. Ein Erbschein ist in solchen Fällen häufig nötig, weil kein anderer schriftlicher Nachweis bezüglich der Erbfolge vorliegt.

Wenn ein Testament nicht ausreicht

Ein Erbschein kann auch dann nötig sein, wenn ein Testament vorliegt. Das gilt zum Beispiel, wenn das Testament handschriftlich verfasst wurde, mehrere Auslegungen zulässt oder nicht eindeutig erkennen lässt, wer erbt. Banken, Behörden oder das Grundbuchamt können dann einen Erbschein verlangen, um die Erbberechtigung zu prüfen.

Wann ist kein Erbschein notwendig?

Ein Erbschein ist nicht in jedem Erbfall notwendig. Entscheidend ist, welchen Nachweis die Bank, Behörde, Versicherung oder das Grundbuchamt im Einzelfall verlangt. Ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts reicht in vielen Fällen als Erbnachweis aus. Ebenso weisen ein Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll oder ein ausländischer Nachweis wie ein Nachlasszeugnis die Erbberechtigung häufig ausreichend nach.

Überblick über mögliche Dokumente nach einem Erbfall

Meine Situation

Erbschein erforderlich?

Erster Schritt
kein Testament vorhanden

häufig ja

gesetzliche Erbfolge und Unterlagen prüfen

nur handschriftliches Testament vorhanden

häufig ja

Anforderungen von Bank oder Grundbuchamt klären
notarielles Testament liegt voroft neinTestament mit Eröffnungsprotokoll vorlegen
Erbvertrag liegt voroft neinErbvertrag mit Eröffnungsprotokoll nutzen
Kontovollmacht über den Tod hinaus liegt vorfür Bankgeschäfte oft neinBank kontaktieren und Vollmacht vorlegen
Immobilie gehört zum Nachlass

häufig ja

Anforderungen des Grundbuchamts prüfen

Welche Arten von Erbscheinen gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von Erbscheinen. Entscheidend ist, ob eine Person allein erbt oder ob mehrere Personen gemeinsam erben. Einen Erbschein können nur Erbinnen und Erben beantragen, die die Erbschaft nicht ausgeschlagen haben.

Alleinerbschein

Ein Alleinerbschein weist nach, dass eine Person alleinige Erbin oder alleiniger Erbe ist.

Gemeinschaftlicher Erbschein

Ein gemeinschaftlicher Erbschein weist mehrere Erbinnen und Erben aus. Er nennt die Mitglieder der Erbengemeinschaft und die jeweilige Höhe der Erbteile.

Teilerbschein

Ein Teilerbschein weist nur den Erbteil einer einzelnen Miterbin oder eines einzelnen Miterben aus. Er eignet sich, wenn nicht alle Mitglieder der Erbengemeinschaft gemeinsam einen Erbschein beantragen.

Erbe ausschlagen

Sie müssen ein Erbe nicht annehmen. Wenn Sie es ausschlagen möchten, haben Sie dafür meist 6 Wochen Zeit. Die Frist beginnt, sobald Sie vom Erbfall erfahren. Nach einer Ausschlagung gelten Sie nicht mehr als Erbin oder Erbe und können auch keinen Erbschein beantragen.

Erbschein beantragen – Schritt für Schritt

Prüfen Sie vor dem Antrag, ob eine Bank, Behörde oder das Grundbuchamt den Erbschein tatsächlich verlangt. Ist ein Erbschein erforderlich, gehen Sie in fünf Schritten vor.

1. Nachlassgericht ermitteln

Zuständig ist das Nachlassgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person. Es gehört zum Amtsgericht. Wohnen Sie selbst an einem anderen Ort, fragen Sie nach, ob Sie persönlich erscheinen müssen oder den Antrag schriftlich einreichen können.

2. Unterlagen zusammenstellen

Stellen Sie alle Unterlagen zusammen, die Ihre Erbberechtigung belegen. Dazu gehören die Sterbeurkunde der verstorbenen Person, Ihr Personalausweis oder Reisepass sowie geeignete Personenstandsurkunden, aus denen die Erbfolge und Ihr Verwandtschaftsverhältnis hervorgehen. Halten Sie außerdem die Namen und Anschriften der Erbinnen und Erben bereit.

3. Antrag stellen

Den Erbschein beantragen entweder Sie persönlich beim Nachlassgericht oder Sie beauftragen eine Notarin oder einen Notar damit. Im Antrag geben Sie an, auf welcher Grundlage Sie erben.

4. Eidesstattliche Versicherung abgeben

Mit der eidesstattlichen Versicherung bestätigen Sie, dass Ihre Angaben richtig und vollständig sind. Sie geben sie beim Nachlassgericht oder bei einer Notarin oder einem Notar ab.

5. Prüfung abwarten

Das Nachlassgericht prüft Unterlagen und Antrag. Bei vollständigen Unterlagen verläuft die Bearbeitung meist schneller. Dann stellt das Nachlassgericht den Erbschein aus.

Welche Unterlagen brauche ich für den Erbschein?

Diese Unterlagen brauchen Sie immer:

  • Personalausweis oder Reisepass,
  • Sterbeurkunde,
  • Angaben zum letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort der verstorbenen Person,
  • Nachweise zur Verwandtschaft.

Diese Unterlagen benötigen Sie nur, wenn sie in Ihrem Erbfall relevant sind:

  • das Testament oder den Erbvertrag der verstorbenen Person,
  • das Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts,
  • Vollmachten, die die verstorbene Person erteilt hat,
  • Geburts-, Heirats- oder andere Personenstandsurkunden, die das Verwandtschaftsverhältnis und die Erbfolge belegen,
  • Nachweise zum Güterstand der verstorbenen Person und ihres Ehepartners beziehungsweise zum Vermögensstand bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft,
  • Namen, Anschriften und gegebenenfalls weitere Angaben zu den Miterbinnen und Miterben,
  • Unterlagen zu Konten, Depots oder Schließfächern der verstorbenen Person, wenn Sie Bankgeschäfte regeln möchten und
  • Nachweise darüber, dass andere erbberechtigte Personen die Erbschaft ausgeschlagen, auf ihr Erbrecht verzichtet haben oder bereits verstorben sind.

Steuern und Gebühren

Eine mögliche Erbschaftsteuer und die Kosten für den Erbschein sind zwei unterschiedliche Themen:

  • Erbschaftsteuer fällt nur an, wenn der Wert des Erbes nach Abzug der Freibeträge steuerpflichtig ist. Die Höhe der Freibeträge richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis.
  • Die Gebühr für den Erbschein entsteht durch das gerichtliche Erbscheinverfahren. Die tatsächlichen Kosten hängen vom Nachlasswert ab.

Schenkungen können die Erbschaftsteuer beeinflussen

Bei Schenkungen zu Lebzeiten gelten Freibeträge. Allerdings berücksichtigt das Finanzamt Schenkungen innerhalb von 10 Jahren vor dem Tod der Erblasserin oder des Erblassers bei der Berechnung der Erbschaftsteuer.

Was kostet ein Erbschein?

Die Kosten für einen Erbschein richten sich nach dem Wert des Nachlasses abzüglich der Schulden. Grundlage ist das Gerichts- und Notarkostengesetz. Das Nachlassgericht fragt Sie nach bekannten Vermögenswerten und Schulden der verstorbenen Person. Wenn Ihnen keine oder nur unvollständige Informationen vorliegen, teilen Sie dies dem Nachlassgericht mit. Das Gericht schätzt den Nachlasswert bei Bedarf auch selbst.

Zusätzlich zur Gebühr für die Erteilung des Erbscheins fallen Kosten für die eidesstattliche Versicherung an.

Beispiele:

  • Bei einem Nachlasswert von 10.000 Euro fallen ungefähr 75 Euro für die Erteilung des Erbscheins und ungefähr 75 Euro für die eidesstattliche Versicherung an.
  • Bei einem Nachlasswert von 50.000 Euro liegen beide Gebühren zusammen ungefähr bei 330 Euro.
  • Bei einem Nachlasswert von 200.000 Euro liegen beide Gebühren zusammen ungefähr bei 870 Euro.

Gut beraten im Erbfall

Ein Erbfall bringt viele organisatorische und finanzielle Fragen mit sich. Ihre Volksbank Raiffeisenbank unterstützt Sie dabei, Konten, Depots und weitere Bankangelegenheiten im Nachlass zu klären. Die Beraterinnen und Berater vor Ort prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

FAQs zum Erbschein

Die Dauer hängt vom Nachlassgericht und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. In vielen Fällen dauert die Ausstellung mehrere Wochen. Planen Sie auch für den Besuch des Gerichts genug Zeit ein. Dort wird Ihnen nach genauer Prüfung der Unterlagen auch die eidesstattliche Versicherung vorgelesen. Dadurch kann der Termin länger dauern.

Einen Erbschein können Sie nicht online beantragen. Sie müssen persönlich beim Nachlassgericht erscheinen oder einen Notar beauftragen.

Ein Erbschein ist nicht immer nötig. Ein notarielles Testament reicht oft aus. Ein handschriftliches Testament wird jedoch nicht immer akzeptiert.

Eine Bank kann einen Erbschein verlangen, wenn sich die Erbberechtigung nicht eindeutig durch andere Unterlagen nachweisen lässt.

Einen Erbschein dürfen nicht nur die Erbinnen und Erben beantragen. Miterbinnen und Miterben, Testamentsvollstreckerinnen und -vollstrecker oder Bevollmächtigte können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls antragsberechtigt sein.

Erben mehrere Personen, entsteht eine Erbengemeinschaft. Diese kann den Nachlass grundsätzlich nur gemeinsam verwalten und Entscheidungen nur gemeinsam treffen.

Ein Erbschein kann eingezogen oder berichtigt werden, wenn sich herausstellt, dass er falsch ist oder die Erbfolge anders ist.

Ein Testament regelt den letzten Willen der verstorbenen Person. Der Erbschein ist ein amtlicher Nachweis darüber, wer Erbin oder Erbe geworden ist.

Alternativen können ein notarielles Testament, ein Erbvertrag oder eine Kontovollmacht über den Tod hinaus sein, wenn diese im Einzelfall anerkannt werden.

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