Im Erbfall stehen Hinterbliebene oft vor vielen Formalitäten. Eine zentrale Frage lautet: Reicht ein Testament, eine Vollmacht oder ein anderer Nachweis aus oder ist ein Erbschein erforderlich? Der Erbschein ist ein vom Nachlassgericht ausgestellter Nachweis. Er kann nötig sein, wenn Banken, Behörden oder andere Stellen die Erbenstellung, also die Erbberechtigung, nicht anhand anderer Unterlagen anerkennen.