In bestimmten Fällen können Sie die Zahlung der Erbschaftsteuer beim Finanzamt hinauszögern. Eine sogenannte Steuerstundung ist unter strengen Bedingungen möglich, wenn Sie nicht in der Lage sind, die Steuer sofort zu begleichen – etwa, weil Sie eine geerbte Immobilie nicht direkt verkaufen können. Das Finanzamt kann die Steuer dann für bis zu 10 Jahre stunden. Wichtig ist, dass Sie die Stundung rechtzeitig beantragen und nachweisen, dass Sie die Steuer nur durch den Verkauf der Immobilie oder erhebliche Vermögensopfer zahlen könnten.
Bei betrieblichem Vermögen ist ebenfalls eine Stundung möglich. In vielen Fällen lässt sich die Steuer auf diese Vermögenswerte für bis zu 7 Jahre zinslos stunden – falls bestimmte Bedingungen erfüllt sind, etwa zur Fortführung des Unternehmens.
Ob das Finanzamt einer Stundung zustimmt, hängt vom Einzelfall ab. Sie sollten den Antrag gut begründen und möglichst frühzeitig stellen.