Führerschein mit 17

Vom Verkehrsübungsplatz auf die Autobahn

Die meisten Jugendlichen möchten so schnell wie möglich selbst hinter dem Steuer sitzen. Wer den Führerschein mit 17 macht, hat die Möglichkeit, in Begleitung Fahrpraxis zu sammeln.

Vorteile von Begleitetem Fahren (BF17)

Die Erlaubnis zum Führerschein mit 17 dient vor allem der Verkehrssicherheit. Junge Fahrer sind häufiger an Verkehrsunfällen beteiligt, weil sie wenig Fahrerfahrung haben und oft eine hohe Risikobereitschaft zeigen. Statistiken belegen: Wer im ersten Jahr mit Begleitung fährt, baut weniger Unfälle, denn er wird durch den Beifahrer in gefährlichen Verkehrssituationen unterstützt und lernt, besonnen zu fahren. Fahrschulausbildung und Führerscheinprüfung sind für 17-Jährige nicht leichter oder schwerer. Sie laufen genauso ab, wie bei älteren Fahrschülern.

Wann darf man den Führerschein mit 17 anfangen?

Mit 16-einhalb Jahren können Sie sich in einer Fahrschule für den Führerschein anmelden und dort auch die Antragsformulare für die Teilnahme am BF17 ausfüllen. Außerdem ist eine Anmeldung bei der Führerscheinstelle notwendig, wo unter anderem ein aktueller Sehtest und die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs verlangt werden. Die theoretische Prüfung dürfen Fahrschüler drei Monate vor ihrem 17. Geburtstag ablegen. Frühestens einen Monat vor Erreichen des 17. Lebensjahres steht die praktische Führerscheinprüfung an.

Die richtige Begleitperson beim Führerschein mit 17

Beim Führerschein mit 17 können beliebig viele Begleitpersonen eingetragen werden, für die bei der Anmeldung jeweils eine Gebühr anfällt. Es eignen sich zum Beispiel die Eltern oder andere Verwandte. Sie können aber auch andere Personen angeben, wenn die Eltern oder Erziehungsberechtigten dem zustimmen. Außerdem muss jede Begleitperson folgende Kriterien erfüllen:

  • Mindestalter 30 Jahre,
  • seit fünf Jahren oder länger im Besitz eines Führerscheins der Klassen B oder 3,
  • nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg,
  • während der Fahrt nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut.
     

Rechtliche Hinweise

Wenn der 17-jährige Fahranfänger die Prüfung bestanden hat, erhält er eine Prüfungsbescheinigung, auf der auch die Begleitpersonen eingetragen sind. Sie gilt nur in Kombination mit dem Personalausweis. Bei Unfällen wird die Begleitperson nicht zur Verantwortung gezogen. Im Schadensfall haftet der Fahrer. Wer mit dem Führerschein ab 17 ohne Begleitung fährt, begeht einen Gesetzesverstoß. Dem Fahranfänger wird dann die Fahrerlaubnis entzogen, die Probezeit verlängert sich, ein Bußgeld wird fällig und er muss ein kostenpflichtiges Aufbauseminar besuchen. Fahrer unter 18 Jahren dürfen zudem nur in Deutschland und in Österreich in Begleitung fahren. Im anderweitigen Ausland wird die Fahrerlaubnis nicht anerkannt. Außerdem ist die Zustimmung der Kfz-Versicherung notwendig.

So geht es nach dem Führerschein mit 17 weiter

Am Tag der bestandenen Prüfung beginnt die zweijährige Probezeit. Auch hier gelten dieselben Regeln wie bei Über-18-Jährigen. Bis zum 21. Geburtstag gilt für Autofahrer ein absolutes Alkoholverbot. Mit dem Führerschein mit 17 sollten Fahranfänger so oft wie möglich fahren, um Erfahrung zu sammeln. Vor allem unmittelbar nach der Fahrschule bedeuten die ersten Fahrten mit einem fremden Auto erstmal eine Umstellung. Ab dem 18. Geburtstag dürfen Führerscheinbesitzer alleine fahren. Die Bescheinigung muss innerhalb von drei Monaten gegen den normalen Führerschein getauscht werden.