Verrechnungsscheck einlösen

Kurz und kompakt

  • Verrechnungsschecks können nicht bar ausgezahlt werden. Die Gutschrift erfolgt nach Prüfung und Abbuchung vom Konto der Person, die den Scheck ausstellt. Dies verhindert Missbrauch.

  • Generell ist diese Form von Scheck eher selten geworden, wird aber etwa für Gewinn- oder Versicherungszahlungen genutzt.

  • Zum Einlösen eines Verrechnungsschecks gibt es spezielle Formulare. Nach Ablauf der Vorlagefristen müssen Banken einen Scheck nicht mehr annehmen. 

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Auch in Zeiten des Online-Bankings gibt es noch Verrechnungsschecks

Verrechnungsschecks werden heutzutage selten genutzt. Manchmal muss man sie aber einlösen: So werden Verrechnungsschecks zum Beispiel verwendet, um Gewinne aus Preisausschreiben oder Spenden auszuzahlen. Auch Krankenkassen nutzen sie noch, um Gutschriften zu erstatten, oder Versicherungen, um Schäden zu begleichen.

Was bedeutet Verrechnung?

Auf einem Verrechnungsscheck steht handschriftlich, gestempelt oder gedruckt der Vermerk „nur zur Verrechnung“. Damit ist eine Bargeldauszahlung nicht möglich. Selbst wenn der Vermerk gestrichen ist, erfolgt eine Gutschrift ausschließlich auf ein Girokonto. Dieses Verfahren soll Missbrauch verhindern. Löst eine unbefugte Person einen Verrechnungsscheck ein, ist damit nachvollziehbar, auf welches Konto das Geld gebucht wurde. 

Gutschrift erfolgt mit Verzögerung

Als begünstigte Person eines Verrechnungsschecks können Sie in der Regel nicht sofort über das Geld verfügen: Die Gutschrift erfolgt unter Vorbehalt, bis das Geld vom Konto der ausstellenden Person abgebucht wurde. Diese darf einen Scheck daher nur dann weitergeben, wenn ihr Konto ausreichend gedeckt ist – entweder durch Guthaben oder eine entsprechend eingeräumte Kontoüberziehung. Die Bank, die den Scheck annimmt, prüft das, bevor sie das Geld auf ein anderes Konto überweist.

So lösen Sie einen Verrechnungsscheck ein

Um einen Verrechnungsscheck einzulösen, benötigen Sie in der Regel ein Formular. Sie erhalten es bei Ihrer Bank oder laden es auf der Website herunter. Nachdem Sie es ausgefüllt und unterschrieben haben, reichen Sie es zusammen mit dem Scheck bei der Bank ein, bei der Sie auch ein Girokonto haben. Eine reine Online-Abwicklung zum Einlösen des Schecks ist nicht möglich.

Formular richtig ausfüllen und Frist beachten

Auf dem Formular zum Verrechnungsscheck müssen Sie die Kontonummer oder Kundenkennung der ausstellenden Person notieren – also nicht Ihre eigene. Sie finden diese Angabe auf dem Scheck selbst. Wenn Sie einen Verrechnungsscheck einlösen wollen, müssen Sie die Vorlagefristen beachten: Bei deutschen Schecks sind das acht Tage, bei europäischen Schecks 20 und bei anderen Ländern 70 Tage. Nach Ablauf der Frist sind die Banken nicht mehr dazu verpflichtet, den Scheck anzunehmen. Die meisten Banken sind aber sehr kulant.

Unterschied zum Barscheck

Ein Verrechnungsscheck ist nicht zu verwechseln mit einem Barscheck. Er kann bei einer Bank direkt gegen Bargeld eingetauscht werden. Im Gegensatz zum Verrechnungsscheck können Sie als empfangende Person den Barscheck nicht einfach bei Ihrer Hausbank einlösen. Stattdessen müssen Sie die Bank aufsuchen, die den Barscheck ausgestellt hat. Einen Verrechnungsscheck lösen Sie hingegen bei Ihrer eigenen Bank ein, damit sie Ihnen den Betrag auf Ihrem Konto gutschreibt, also „verrechnet“. Oft fallen Gebühren an, wenn Schecks – egal welcher Art – eingereicht werden. Ihre Bank informiert Sie darüber, wie Sie einen Verrechnungsscheck einlösen.

FAQs zum Verrechnungsscheck

Es gibt einige feste Kriterien, an denen Sie einen Verrechnungsscheck erkennen.

  • Das Wort „Scheck“ taucht im Dokument auf.
  • Der auszuzahlende Geldbetrag ist in Ziffern und Worten aufgeschrieben.
  • Im Text steht eine Anweisung, wie etwa „zahlen Sie bei Vorlage dieses Schecks“ o. ä.
  • Datum und Ort der Ausstellung sind klar erkennbar.
  • Der Name der auszahlenden Bank ist aufgeführt.
  • Der Scheck ist unterschrieben. Ohne Unterschrift ist er wertlos.

Wenn der Verrechnungsscheck in Deutschland ausgestellt wurde, kann er 8 Tage lang eingelöst werden. Schecks aus den restlichen EU-Ländern sind 20 Tage lang gültig. Bei Schecks, die außerhalb der EU ausgestellt wurden, haben Sie bis zu 70 Tage Zeit. Informieren Sie sich immer direkt bei Ihrer Bank, welche Fristen sie setzt. Danach erfolgt das Einlösen eines Schecks nur noch aus Kulanz.