Jede und jeder kann mal etwas verlieren und freut sich dann, wenn sie oder er es zurückbekommt. Ist die Brieftasche verloren, sind neben Geld zum Beispiel auch Kreditkarten und Ausweise weg, die sich nicht so schnell ersetzen lassen. Der rechtmäßige Besitzer oder die rechtmäßige Besitzerin wird es Ihnen also danken, wenn Sie ihm oder ihr seine Geldbörse zurückgeben. Denn so ersparen Sie ihm oder ihr Sorgen und die Mühe, seine oder ihre Karten sperren zu lassen oder neue Dokumente zu beantragen.
Zudem besteht laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) für gefundenes Eigentum eine Anzeigepflicht. Gegenstände oder Geld ab einem Wert von 10 Euro müssen Sie gemäß BGB Paragraf 965 bei der zuständigen Behörde melden und abgeben. Andernfalls machen Sie sich der Unterschlagung strafbar und verlieren auch Ihren Anspruch auf Finderlohn.