Sie schlendern durch den Park und plötzlich fällt Ihr Blick auf ein verloren gegangenes Portemonnaie, das achtlos unter einer Bank liegt. Sofort stellt sich die Frage: Was tun? Einstecken oder doch lieber melden? Tatsächlich ist die Antwort klar geregelt – und sogar lukrativ. Denn wenn Sie korrekt mit verlorenen Gegenständen umgehen, haben Sie Anspruch auf einen Finderlohn.