Wie tausche ich zerrissene Geldscheine um?

Kurz und kompakt

  • Beschädigtes Bargeld bleibt grundsätzlich gültig, wenn es sich um eine offiziell im Umlauf befindliche Währung handelt.

  • Leicht beschädigte Scheine sind oft noch nutzbar. Einige Geschäfte lehnen sie trotzdem ab.

  • Die Deutsche Bundesbank ersetzt beschädigte Euroscheine und -münzen meist gebührenfrei.

In den meisten Fällen ist ein Umtausch möglich

Manche Geschäfte nehmen beschädigtes Bargeld nicht an. Dazu sind sie auch nicht verpflichtet. Sie müssen Ihr Geld deshalb aber nicht abschreiben. Denn kaputte Eurobanknoten und Euromünzen ersetzt in der Regel die Bundesbank. Gibt es keine Bundesbankfiliale in Ihrer Nähe, steht Ihnen für einen Umtausch auch der Postweg offen. Schicken Sie schadhafte Banknoten an die Deutsche Bundesbank, H 313, Hegelstraße 65, 55122 Mainz. Reichen Sie das beschädigte Geld mit einem Erstattungsantrag ein. Das Formular finden Sie auf der Webseite der Deutschen Bundesbank unter „Erstattungsantrag für beschädigte Euro- und DM-Banknoten und -münzen“.

Im Antrag müssen Sie unter anderem angeben:

  • welche Banknoten oder Münzen Sie einreichen,
  • wie der Schaden entstanden ist,
  • wo fehlende Teile geblieben sind,
  • ob mögliche Gesundheitsgefahren bestehen und
  • ob der Gegenwert überwiesen oder bar ausgezahlt werden soll.

Welche Kriterien prüft die Bundesbank beim Umtausch?

Geldscheine müssen viele Faltvorgänge überstehen. Sie werden aus Versehen mitgewaschen, zerreißen, verfärben sich oder verschimmeln. Für den Umtausch zählt vor allem, ob sich der Geldschein noch eindeutig prüfen lässt.

Wichtig für die Prüfung sind vier Fragen: 
Ist die Banknote echt?Nur echtes Bargeld wird ersetzt.
Wie viel des Scheins ist noch vorhanden?

Die vorhandene Fläche ist wichtig für die Prüfung.

Wie ist der Schaden entstanden?

Die Ursache muss im Erstattungsantrag stehen.

Wo sind fehlende Teile geblieben?

Der Verbleib fehlender Teile kann für die Erstattung entscheidend sein.

Was bedeutet die 50-Prozent-Regel?

Die 50-Prozent-Regel bedeutet: Mehr als die Hälfte der beschädigten Banknote muss vorhanden sein. Ist weniger als die Hälfte vorhanden, müssen Sie belegen, dass die fehlenden Teile vernichtet wurden, oder erklären, wo die fehlenden Teile geblieben sind.

Für welche Schäden gibt es Ersatz?

Beschädigte Geldscheine lassen sich nach Schadenskategorien einordnen:

Schadensart

Beispiele

Einordnung

leichte Schäden

kleine Risse, Knicke, Flecken, fehlende Ecken

Der Schein bleibt oft noch nutzbar.

mittlere Schäden

Waschschäden, Verfärbungen, größere Risse, fehlende Stücke

Ersatz ist häufig möglich.

starke Schäden

Manipulationen, auffällige Tintenverfärbungen, herausgeschnittene Bereiche

Die Bundesbank prüft den Fall einzeln.

verdächtige Schäden

Manipulationen, auffällige Tintenverfärbungen, herausgeschnittene Bereiche

Ein Ersatz kann abgelehnt werden.

Was gilt bei leichten Schäden?

  • Der Schein kann im Alltag noch akzeptiert werden.
  • Händlerinnen und Händler können ihn trotzdem ablehnen.
  • Bei Unsicherheit bleibt die Bundesbank zuständig.

Klebestreifen helfen im Alltag bei kleinen Rissen. Für die Prüfung durch die Bundesbank ist ein unveränderter Zustand jedoch oft besser, weil Spuren und Reste klarer erkennbar bleiben.

Was gilt bei mittleren und starken Schäden?

Entscheidend sind

  • die noch vorhandene Fläche des Scheins,
  • die Erkennbarkeit der Banknote,
  • die Ursache des Schadens,
  • der Verbleib fehlender Teile und
  • mögliche Gesundheitsgefahren.

Verbrannte, stark zerstörte oder durch Wasser beschädigte Scheine prüft die Bundesbank einzeln. Entscheidend ist, welche Reste noch vorhanden sind und ob der ursprüngliche Wert noch erkennbar ist. Sammeln Sie alle Teile, auch kleine Reste oder Asche. Verändern Sie den Zustand möglichst nicht. Kleben, reinigen oder trocknen Sie stark beschädigte Scheine nicht eigenständig. Dabei gehen wichtige Spuren verloren.

Wo kann ich kaputtes Geld umtauschen?

Kaputtes Geld können Sie je nach Zustand bei mehreren Stellen einreichen.

Ortsbankbei leichten Schäden

Annahme und Weiterleitung an die Bundesbank sind nicht in jedem Fall verpflichtend.

Bundesbankfilialebei mittleren und starken SchädenDas ist Ihr direkter Weg zur zuständigen Stelle.
Postweg zur Bundesbank

bei mittleren und starken Schäden

Wenn Sie nicht persönlich zur Bundesbank gehen wollen. Legen Sie einen Erstattungsantrag bei und denken Sie an das Versandrisiko.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Bei beschädigten Scheinen sollten Sie mit mehreren Wochen rechnen. Während einfache Fälle oft schnell geprüft werden, können aufwendige Fälle mehrere Monate in Anspruch nehmen.

leichter Schaden

oft schneller prüfbar

mittlerer Schaden

Einzelfallprüfung nötig

verdächtiger Schadenlängere Dauer, um Ursache und Ausschlussgründe genau zu prüfen
unvollständige Angaben

Verzögerung entsteht durch nötige Rückfragen

Wie läuft ein Umtausch Schritt für Schritt ab?

Ein Umtausch läuft so ab:

  1. Ordnen Sie den Schaden ein: leicht, mittel oder stark.
  2. Prüfen Sie die Scheinfläche: Sind mehr als 50 Prozent der Banknote vorhanden?
  3. Sichern Sie Reste des Scheins.
  4. Füllen Sie den Erstattungsantrag aus.
  5. Entscheiden Sie sich für einen Einreichungsweg.
  6. Verpacken Sie Ihr beschädigtes Bargeld gut: Die Reste sollen auf dem Weg nicht weiter beschädigt werden.
  7. Warten Sie die Prüfung ab: Die Bundesbank prüft Echtheit, Schaden und Ersatzanspruch.
  8. Wenn alles gutgeht, erhalten Sie zum Schluss den Gegenwert Ihres kaputten Bargelds.

Was kostet der Umtausch beschädigter Geldscheine?

Der Umtausch bei der Bundesbank ist in der Regel kostenlos.

Kostet die Prüfung beschädigter Eurobanknoten etwas?

nein

Kostet die Erstattung beschädigter Euromünzen etwas?

nein

Gibt es Sonderfälle mit Gebühren?Ja, etwa bei Banknoten, die durch die Fehlauslösung einer Raubstoppvorrichtung beschädigt wurden.
Wer trägt die Versandkosten?

Sie tragen die Kosten.

Haftet die Bundesbank für den Versandweg?Nein, das Versandrisiko liegt bei Ihnen.

Wie bekomme ich den Gegenwert?

Wenn die Bundesbank Ihrem Antrag stattgibt, erhalten Sie den Wert Ihres kaputten Bargelds. Mögliche Auszahlungswege sind:

  • Überweisung auf das angegebene Konto oder
  • Barauszahlung in einer Bundesbankfiliale.

Wann gibt es keinen Ersatz?

Keinen Ersatz gibt es vor allem in diesen Fällen:

  • Die Banknote wurde absichtlich beschädigt.
  • Die Banknote wurde manipuliert.
  • Die Banknote wurde bereits von der Bundesbank umgetauscht und entwertet.
  • Es handelt sich um eine ausländische Währung.

Was tun bei Verdacht auf Falschgeld?

Senden Sie beim Verdacht auf Falschgeld die betreffenden Noten an die Bundesbank in Mainz.

Wichtig zu wissen:

  • Falschgeld wird nicht ersetzt.
  • Falschgeld sollten Sie nicht weitergeben.
  • Bei Falschgeldverdacht geben Sie die Banknote oder Münze nicht weiter. Polizei, Bank oder Bundesbank prüfen den Verdacht.

Blick nach Japan

In Japan hängt der Ersatz beschädigter Banknoten davon ab, wie viel vom Geldschein noch vorhanden ist. Ab zwei Dritteln gibt es den vollen Wert, ab zwei Fünfteln die Hälfte. Bei weniger als zwei Fünfteln erfolgt kein Ersatz. Vorder- und Rückseite müssen vorhanden sein.

Was ist mit beschädigten DM-Banknoten und DM-Münzen?

Beschädigte DM-Banknoten und DM-Münzen werden unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin ersetzt. Die Bundesbank zahlt dann den Erstattungsbetrag in Euro aus.

Wichtig ist:

  • Die Stücke müssen als echte DM-Zahlungsmittel erkennbar sein.
  • Bereits entwertete Banknoten werden nicht ersetzt.

Ihre Volksbank Raiffeisenbank vor Ort hilft Ihnen beim Umtausch und zeigt Ihnen, was als Nächstes zu tun ist.

FAQs zu zerrissenen Geldscheinen

Ja, Sie können einen zerrissenen Geldschein umtauschen. Voraussetzung ist, dass die Bundesbank ihn als echt anerkennt und keine absichtliche Beschädigung vorliegt.

Es muss mehr als die Hälfte des Geldscheins vorhanden sein. Alternativ müssen Sie nachweisen, dass der fehlende Teil vernichtet wurde.

Sie können beschädigte Euroscheine bei der Deutschen Bundesbank einreichen, zum Beispiel in einer Filiale oder mit einem Erstattungsantrag per Post.

Ja, die Deutsche Bundesbank tauscht beschädigte Eurobanknoten in der Regel kostenlos um, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Bundesbank prüft verbrannte Geldscheine sorgfältig. Ein Ersatz ist möglich, wenn genug Reste vorhanden sind oder Sie die Vernichtung belegen.

Ja, senden Sie beschädigte Scheine zusammen mit einem Erstattungsantrag an die Deutsche Bundesbank. Verpacken Sie die Reste möglichst sicher.

Ja, die Bundesbank ersetzt auch alte Eurobanknoten, wenn sie echt sind und die Voraussetzungen für eine Erstattung erfüllen.

Sie können beschädigte Münzen ebenfalls bei der Deutschen Bundesbank einreichen. Sie prüft, ob eine Erstattung möglich ist.

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