Nicht bei jedem Schadensfall greift eine Privathaftpflicht- oder Hausratversicherung. Eine Privathaftpflichtversicherung deckt zum Beispiel keine Schäden an Ihrem Handy ab, die Sie selbst herbeigeführt haben. Deshalb kann es sinnvoll sein, eine Geräteschutzversicherung – umgangssprachlich Handyversicherung genannt – abzuschließen. Denn damit erhalten Sie umfassenden Schutz. Neben Ihrem Smartphone können Sie weitere Mobilgeräte wie Smartwatches, Tablets, Laptops oder Digitalkameras mitversichern lassen. Je nach Anbieter und Versicherungsbedingungen greift die Handyversicherung unter anderem bei
- selbstverursachten Sturz- und Bruchschäden,
- Brand, Kurzschluss oder Überspannung,
- Flüssigkeitsschäden,
- Sabotage und Vandalismus,
- Raub,
- Mobilfunkkosten durch unberechtigte Nutzung sowie
- Bedienungsfehlern.
In diesen Fällen erstattet Ihnen die Handyversicherung entweder die Reparaturkosten oder Sie erhalten bei einem Totalschaden ein gleichwertiges Ersatzgerät. Häufig decken Basis-Tarife jedoch nur den sogenannten Zeitwert ab. Das bedeutet: Im Schadensfall erhalten Sie nicht den gesamten Kaufpreis des Handys, sondern nur die Summe, die Ihr Gerät zum Schadenszeitpunkt wert war. Achten Sie besonders bei Mobilgeräten mit einem hohen Gerätealter hierauf. Informieren Sie sich, wie sich der Wert Ihres Smartphones entwickelt hat. Android-Handys sind nach einem Jahr durchschnittlich 35 Prozent weniger wert. Bei iPhones sinkt der Wert um ca. 24 Prozent. Ihre Selbstbeteiligung könnte demnach hoch ausfallen. Überlegen Sie sich deshalb gut, ob sich für Sie eine Handyversicherung lohnt. Den Neuwert eines Gerätes erstatten Handyversicherer meist nur bei Smartphones, die nicht älter als sechs Monate sind.
Geht das Handy verloren, weil Sie unachtsam waren, zum Beispiel weil Sie das Gerät in einem Restaurant unbeaufsichtigt auf dem Tisch haben liegen lassen, greift die Versicherung in den meisten Fällen nicht.