Ob in Unternehmen, Stiftungen oder Vereinen: Entscheider tragen ein hohes persönliches Risiko. Denn bei Fehlentscheidungen sind sie mit ihrem Privatvermögen haftbar. Die D&O-Versicherung schützt vor Vermögensschäden, wenn es aufgrund von Fehlern zu Schadensersatzansprüchen kommt.
D&O-Versicherung
Umfassender Schutz für Führungskräfte
Vorteile einer D&O-Versicherung
- Umfangreicher Vermögensschutz im Schadensfall
- Absicherung aller Organmitglieder
- Versicherungsschutz auch für Existenzgründer
- Doppelte Versicherungssumme – Deckungssumme beinhaltet Abwehrkosten und Schadensersatzleistung
- Finanzieller Schutz sowohl bei Forderungen seitens des Unternehmens (Innenhaftung) als auch seitens Dritter (Außenhaftung)
- Versicherungsschutz, der nach Vertragsende bei einem Unternehmen nicht verfällt
- Genossenschaftliche Beratung über die verschiedenen Versicherungsoptionen
Versicherungsschutz für verantwortungsvolle Posten
Die Abkürzung "D&O" steht für "directors and officers", also Vorstände und Aufsichtsräte. Bei der Directors-and-Officers-Versicherung handelt es sich um eine Haftpflichtversicherung speziell für Führungskräfte – auch "Managerhaftpflicht" genannt. Sie schützt zum Beispiel Unternehmensleiter, Geschäftsführer, Vorstände und deren Aufsichtsorgane im Schadensfall und bewahrt sie vor Vermögensschäden. So übernimmt die Versicherung bei berechtigten Schadensersatzforderungen die Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Doch nicht nur für Manager von Großkonzernen und Aktiengesellschaften ist eine finanzielle Absicherung sinnvoll. Die D&O-Versicherung eignet sich auch für leitende Angestellte und die Geschäftsleitung mittelständischer und kleiner Unternehmen.
Finanzielle Ansprüche aufgrund von Fehlentscheidungen
Manager, Geschäftsführer und Vorstände tragen eine große Verantwortung, weil sie regelmäßig risikoreiche Entscheidungen zu treffen haben. Trotz Fachkompetenz und langjähriger Erfahrung können dabei Fehler passieren. Unterläuft Ihnen ein solcher, stehen Sie aufgrund der obligatorischen Managerhaftung in unbegrenzter Höhe mit Ihrem gesamten Privatvermögen ein. Dabei kann zum einen Ihr Unternehmen Schadensersatz verlangen, wenn es aufgrund Ihrer Fehlentscheidungen finanzielle Einbußen zu verzeichnen hat. Zum anderen können Sie sich mit Forderungen von Kunden, Lieferanten und Dienstleistern konfrontiert sehen.
Rückendeckung für Entscheidungsträger
Eine D&O-Versicherung ist für alle Führungskräfte von Kapital- und Personengesellschaften, Genossenschaften, Vereinen, Verbänden oder Stiftungen geeignet. Dazu gehören Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte, leitende Angestellte und Prokuristen sowie sonstige Mitarbeiter mit besonderen Aufgaben, zum Beispiel Datenschutzbeauftragte. Auch für Manager von Start-ups sowie Non-Profit-Organisationen lässt sich eine D&O-Versicherung abschließen. Gerade die dort tätigen Führungskräfte unterschätzen häufig die Folgen, die ihre persönliche Haftung mit sich bringen kann. Eine D&O-Versicherung schützt Sie unabhängig von der Rechtsform Ihres Arbeitgebers vor den finanziellen Folgen tatsächlicher oder vermeintlicher Pflichtverletzungen. Dank der Rückwärtsdeckung sind dabei auch Pflichtverletzungen bis zur vereinbarten Deckungssumme versichert, die vor dem Vertragsabschluss noch nicht bekannt waren. Im Rahmen der Nachmeldefrist ist zudem eine Haftung auch nach Ende der Vertragslaufzeit gewährleistet. Lassen Sie sich über den Umfang der Deckung einer D&O-Versicherung bei Ihrer Bank beraten.