Für Urlaubsreisen mit dem eigenen Fahrzeug ist die Internationale Versicherungskarte (IVK) – oder auch Grüne Karte – ein nützlicher Begleiter. Sie dient Ihnen als Nachweis Ihres Versicherungsschutzes. Innerhalb der EU ist die Karte nicht notwendig. Bei einem Unfall kann sie aber trotzdem hilfreich sein, denn sie enthält wichtige Informationen für die Unfallaufnahme. In folgenden Ländern ist die Grüne Karte allerdings Pflicht: Albanien, Aserbaidschan, Bosnien-Herzegowina, Großbritannien, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Türkei und Ukraine.
Belarus, Russland sowie der Iran wurden vom Grünen Karte System suspendiert. Informieren Sie sich bei Ihrem Versicherer, wie Sie sich in diesen Ländern am besten schützen. In Israel, Marokko und Tunesien hat die Grüne Karte als Versicherungsnachweis keine Gültigkeit. Auch der Kosovo erkennt die Karte nicht an. Hier müssen Sie an der Grenze eine kosovarische Kfz-Versicherung abschließen. Wie lange die Grüne Karte gültig ist, steht auf dem Dokument selbst. In der Regel sind das drei bis fünf Jahre.
Eine sinnvolle Zusatzabsicherung im Ausland ist der Schutzbrief. Er ist in vielen Kfz-Versicherungen bereits enthalten. Im Notfall haben Reisende damit Anspruch auf Pannenhilfe und einen Abschleppdienst. Falls auch andere Personen das Fahrzeug führen, sollten Sie die Schutzbriefleistung so abschließen, dass sie für alle Fahrer gilt und nicht nur für Einzelpersonen. Mit einem Europäischen Unfallbericht im Reisegepäck können Sie im Urlaubsland einen Unfallhergang detailliert dokumentieren. Legen Sie am besten ein oder mehrere Exemplare in Ihr Auto, auch in der Sprache Ihres Reiselandes.