Nach dem Abschluss einer Hundekrankenversicherung gelten in der Regel bestimmte Wartezeiten, bevor der Versicherungsschutz vollständig greift. Diese Wartezeiten dienen den Versicherern dazu, bereits bestehende Erkrankungen oder akute Beschwerden auszuschließen, die vor Vertragsbeginn möglicherweise bestanden, aber nicht angegeben wurden.
Für die meisten medizinischen Leistungen liegt die Wartezeit üblicherweise zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten, abhängig vom jeweiligen Tarif und Anbieter.
Bei einer reinen OP-Versicherung beträgt die Wartezeit häufig etwa einen Monat, während viele Versicherer für Tarife mit Vollschutz eine längere Wartezeit für bestimmte Behandlungen festlegen können.
Unfälle sind von diesen Fristen häufig ausgenommen: Der Versicherungsschutz greift in diesen Fällen oftmals sofort ab Vertragsbeginn, damit Hundehalterinnen und Hundehalter im Notfall abgesichert sind.