Pflegebedürftigkeit verursacht schnell hohe Kosten, die die gesetzliche Pflegeversicherung nur zum Teil übernimmt. Der Großteil der Pflegekosten ist oftmals vom Pflegebedürftigen selbst oder je nach individueller finanzieller Leistungsfähigkeit von seinen Angehörigen zu tragen. Eine private Pflegezusatzversicherung unterstützt Sie im Pflegefall finanziell.
Private Pflegezusatzversicherung
Gut versorgt im Pflegefall
Ihre Vorteile mit einer Pflegezusatzversicherung
- Finanzielle Erleichterung im Pflegefall
- Leistungen für die Pflegestufen sind individuell vereinbar
- Leistungen schon ab Pflegestufe 0 möglich
- Keine Wartezeiten
- Leistungen sind unabhängig von häuslicher oder stationärer Pflege
- Partnerschaftliche Unterstützung bei Ihrer Pflegevorsorge
Finanzielle Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit
Mit dem demografischen Wandel und einer immer höheren Lebenserwartung steigt auch die Gefahr, im Alter zum Pflegefall zu werden. Private Vorsorge ist wichtiger als je zuvor, denn die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen oft nicht aus, um eine gute Versorgung im Pflegefall zu gewährleisten. Hinzu kommen immer höhere Kosten im Bereich der Pflege. Mit einer Pflegezusatzversicherung sichern Sie sich finanzielle Unterstützung im Pflegefall.
Individueller Versicherungsschutz und freie Verfügbarkeit
Gestalten Sie die Leistungen für die jeweiligen Pflegestufen individuell und Ihren Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten entsprechend. Die Pflegezusatzversicherung zahlt Ihnen auch Leistungen bei häuslicher Pflege durch Angehörige aus. Genießen Sie die freie Verfügbarkeit über Ihr Pflegetagegeld.
Fragen und Antworten zur Pflegezusatzversicherung
Eine Person gilt dann als pflegebedürftig, wenn sie aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung in höherem oder erheblichem Maße Hilfe bei Verrichtungen des täglichen Lebens benötigt. Die Person muss dabei voraussichtlich für mindestens sechs Monate erheblich hilfsbedürftig sein. Bei der Einschätzung des Pflegebedarfs ist der Zeitaufwand für die Hilfeleistung eines der wichtigsten Kriterien.
Die Auszahlung des Pflegetagegeldes ist steuerfrei. Die Beiträge für die Pflegezusatzversicherung können als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden.
Konkrete Angebote, Konditionen und Informationen finden Sie in einer der über 7.500 Filialen in Ihrer Nähe oder auf der Internetseite Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort. Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl oder einen Ort in die Filialsuche ein und Ihnen werden alle Informationen zu Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort angezeigt.