Kurz und kompakt

  • Der Pflege-Bahr ist eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung zur Ergänzung der Pflegepflichtversicherung.

  • Es erfolgt keine Gesundheitsprüfung beim Abschluss, wodurch auch Menschen mit Vorerkrankungen gleichberechtigt Zugang erhalten.

  • Er bietet eine finanzielle Unterstützung von 5 Euro monatlich, wenn mindestens 120 Euro Jahresbeitrag gezahlt werden.

Leistungsstarke Absicherung im Pflegefall

Aktuelles Angebot von

  • rhv
Pflegezusatzversicherung

Schützen Sie sich vor hohen finanziellen Belastungen im Pflegefall durch Lücken in der gesetzlichen Grundversorgung.


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Ihre Vorteile durch Pflege-Bahr

  • Staatliche Förderung: Profitieren Sie von einem jährlichen Zuschuss von 60 Euro zur Pflegevorsorge

  • Umfassende Leistung: Sie erhalten Pflegemonatsgeld in jeder Pflegestufe – auch bereits bei Demenz oder Pflegegrad 0.

  • Faire Bedingungen ohne Hürden: Es gibt keine Gesundheitsprüfung, keine Leistungsausschlüsse und keinen Risikozuschlag.

  • Verlässlicher Partner vor Ort: Ihre Volksbank Raiffeisenbank begleitet Sie vertrauensvoll bei Ihrer Pflegevorsorge.

Die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung

Die Kosten für eine gute Versorgung im Pflegefall sind hoch. Die Pflegepflichtversicherung deckt nur einen kleinen Teil der Kosten ab und stellt damit lediglich eine Grundversorgung dar. Eine private Vorsorge ist daher unerlässlich. Mit dem Pflege-Bahr hilft Ihnen der Staat, die Versorgungslücke für Pflegebedürftige zu verkleinern.

Keine Gesundheitsprüfung und volle Leistung

Bei der staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung wird bei Vertragsabschluss keine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Alle Personen werden gleich behandelt, es gibt beim Pflege-Bahr weder Risikozuschläge noch Leistungsausschlüsse. Davon profitieren vor allem Menschen mit Vorerkrankungen wie Diabetes oder Bluthochdruck.

Die staatliche Förderung Pflege-Bahr

Der Staat unterstützt die private Pflegevorsorge mit einer Zulage von jährlich 60 Euro. Dies entspricht einem Zuschuss von 5 Euro im Monat. Die Förderung erhält jede und jeder, der einen Beitrag von wenigstens 120 Euro pro Jahr für die Pflegezusatzversicherung einzahlt. Der Vertrag muss zudem eine spätere Leistung von mindestens 600 Euro monatlich in Pflegestufe III gewährleisten. In der Pflegestufe II müssen mindestens 30 Prozent, in der Pflegestufe I mindestens 20 Prozent und in der Pflegestufe 0 mindestens 10 Prozent des Pflegemonatsgeldes gezahlt werden.

FAQs zur Pflege-Bahr

Förderberechtigt sind alle Personen, die

  • in der gesetzlichen Pflegeversicherung pflichtversichert sind,
  • in der privaten Pflegepflichtversicherung versichert sind,
  • bisher keine Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung bezogen haben und
  • volljährig sind.

Konkrete Angebote, Konditionen und Informationen finden Sie in einer der Filialen in Ihrer Nähe oder auf der Internetseite Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort. 

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