Stromvertrag kündigen: Diese Fristen müssen Sie beachten

Prüfen Sie die Regelungen in Ihrem Vertrag genau

22. Juli 2024

Wenn Sie Ihren Stromvertrag kündigen möchten, sollten Sie die geltenden Fristen beachten. Lesen Sie hier, was bei einer Sonderkündigung wichtig ist.

Laufzeit berücksichtigen

Ein Stromvertrag ist eine langfristige Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Stromanbieter, in dem auch eine Vertragslaufzeit festgelegt ist. Meistens ist eine Mindestvertragslaufzeit von 12 oder 24 Monaten vorgesehen. Während dieser Zeit können Sie den Vertrag nur unter besonderen Umständen vorzeitig kündigen. Nach dem Ablauf der Mindestlaufzeit kommt es ist in der Regel zu einer automatischen Vertragsverlängerung. Diese Vertragsverlängerung entfällt, wenn Sie den Vertrag vorzeitig kündigen.

Kündigungsfrist einhalten

Neben der Vertragslaufzeit enthält der Stromvertrag auch Regelungen für eine Kündigungsfrist. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist zwischen 4 und 6 Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Halten Sie diese Kündigungsfrist ein, um Ihren Stromvertrag ordnungsgemäß und ohne Vertragsstrafen zu kündigen.

Sonderkündigungsrecht nutzen

Unter besonderen Umständen gilt ein Sonderkündigungsrecht, mit dem eine vorzeitige Kündigung des Stromvertrags möglich wird. Dies ist der Fall, wenn sich die Vertragsbedingungen wesentlich ändern, beispielsweise durch eine Strompreiserhöhung. Lesen Sie daher jedes Schreiben ihres Stromanbieters, denn manchmal wirkt eine Strompreiserhöhung auf den ersten Blick wie eine einfache Werbung. Ab dem Zeitpunkt, zu dem Ihr Stromanbieter eine Preiserhöhung ankündigt, haben Sie das Sonderkündigungsrecht. Dann dürfen Sie Ihren Stromvertrag kündigen, da die Preiserhöhung des Anbieters ein Sondervertrag ist. Auch wenn Sie umziehen, dürfen Sie kündigen. Informieren Sie Ihren Stromanbieter dann über das genaue Datum Ihres Umzugs. Falls Ihr Stromanbieter am neuen Wohnort tätig ist, können Sie Ihren Vertrag dort weiterführen.

Grundversorgungstarif wechseln

Die Grundversorgung wird in den meisten Bundesländern durch gesetzliche Regelungen gewährleistet. Sie garantiert die Stromversorgung eines Haushalts, auch wenn ein Verbraucher keinen eigenen Stromvertrag abgeschlossen hat, zum Beispiel ein Mieter. Die örtlichen Energieversorgungsunternehmen bieten einen Grundversorgungsvertrag an, allerdings oft mit teureren Tarifen. Dafür entfällt meist die Kündigungsfrist. Diese Stromtarife heißen häufig „Standardtarife“. Eine Preiserhöhung des Grundversorgers ist möglich, solange es bestimmte Kostenfaktoren gibt, auf die der Grundversorger keinen Einfluss hat. Allerdings müssen diese Sonderverträge wirksam in den AGB vereinbart sein. Wenn Sie Ihren Stromanbieter wechseln möchten, prüfen Sie deshalb zunächst, ob Sie in der Grundversorgung sind und Ihren Stromliefervertrag sofort wechseln können. 

Zählerstand prüfen

Verbraucherschützer raten Kunden dazu, ihren Zählerstand zu prüfen. Sie erkennen Abweichungen und fehlerhafte Stromrechnungen besser, wenn Sie sich regelmäßig den Zählerstand notieren. Vor allem bei Schätzwerten vom Anbieter haben Sie das Recht auf eine Korrektur des Zählerstandes. Eine monatliche Dokumentation ist hier am sinnvollsten. Zwar kostet dies Zeit, doch Ihr Geldbeutel wird es Ihnen danken.

Besuchen Sie Ihre Volksbank Raiffeisenbank vor Ort.