Was passiert, wenn Leitungswasser keine Einrichtungsgegenstände, sondern die Heizungsanlage, Wände oder Treppen eines Wohngebäudes beschädigt? In diesen Fällen sollten sich Mieter zunächst mit ihrem Vermieter in Verbindung setzen. Dieser meldet nämlich den Wasserschaden seiner Versicherungsgesellschaft, bei der er die Wohngebäudeversicherung abgeschlossen hat. Im Regelfall zahlt die Wohngebäudeversicherung die Kosten für Reparatur oder Instandsetzung fester Installationen oder des Gebäudes.
Bei Überschwemmungen durch Hochwasser, Starkregen oder Schneedruck kann der Schaden am Gebäude immens sein. Teuer kann es auch werden, wenn sich Wasser wegen verstopfter Dachrinnen oder eines Rückstaus in der Kanalisation den Weg ins Haus bahnt und Sie nicht versichert sind. Eine Wohngebäudeversicherung deckt Schäden durch Überschwemmungen ab, die durch Hochwasser, Sturzfluten, Starkregen oder Schneedruck entstehen – vorausgesetzt, Elementarschäden sind mitversichert.
Ist Ihre Immobilie nach einem Wasserschaden unbewohnbar, kann die Versicherung Hotel- oder Unterbringungskosten übernehmen. Dies ist jedoch abhängig vom Tarif und dem Schadensausmaß. Achten Sie auf Mietausfälle und Lagerkosten für Möbel oder Kleidung, denn auch diese sind unterschiedlich abgedeckt.