Wasserschaden: Welche Versicherung zahlt?

Kurz und kompakt

  • Ein Wasserschaden kann hohe Kosten verursachen, besonders wenn neben dem eigenen Eigentum auch das des Vermieters oder der Nachbarschaft betroffen ist.

  • Die Art des Wasserschadens bestimmt die Zuständigkeit der Versicherung; Leitungswasserschäden sind meist abgedeckt, Naturereignisse oft nicht.

  • Die Hausratversicherung, die private Haftpflichtversicherung und die Wohngebäudeversicherung des Vermieters können Teilbereiche der Schäden abdecken.

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Ein Wasserschaden in der Mietwohnung ist häufig mit hohen Kosten verbunden. Denn unter Umständen ist nicht nur Ihr Eigentum betroffen, sondern auch das Ihrer Nachbarinnen und Nachbarn sowie Ihres Vermieters. Sorgen Sie deshalb vor und informieren Sie sich, welche Versicherungen welche Art von Schäden zahlen.

Wie wirkt sich die Art des Schadens auf die Versicherung aus?

Nicht jeder Wasserschaden ist durch die entsprechende Versicherung abgedeckt. Während Schäden durch Leitungswasser in der Regel übernommen werden, sieht es bei Wasserschäden durch Rückstau aus Abwasserrohren oder durch Naturereignisse wie Überschwemmungen oder Starkregen anders aus. Auch Schäden durch undichte Wasserbetten oder Aquarien werden oft nicht abgedeckt. Daher ist es ratsam, beim Abschluss einer Hausrat-, Wohngebäude- oder Haftpflichtversicherung Zusatzklauseln wie Elementarschutz zu vereinbaren.

Versicherte haben darüber hinaus vertragliche Pflichten, um möglichen Schäden vorzubeugen oder sie zu verhindern, die im Ernstfall zur Kürzung der Entschädigungssumme führen können. Dies ist zum Beispiel bei Frostschäden in Wasserleitungen der Fall: Die Versicherung prüft in solchen Fällen, ob Sie Ihre Räume ausreichend geheizt haben, um möglichen Schäden vorzubeugen.

Schäden an Ihrem Eigentum – Hausratversicherung

Welche Versicherung möglicherweise für den Wasserschaden zahlt, hängt vor allem davon ab, wie er entstanden ist und wer ihn zu verantworten hat. Wenn Ihre Spülmaschine oder Waschmaschine undicht wird und das austretende Leitungswasser Schäden am Mobiliar oder anderen beweglichen Gegenständen Ihres Hausrats anrichtet, kommt in der Regel Ihre Hausratversicherung dafür auf.

Entscheidend dabei ist, dass der Austritt des Wassers „bestimmungswidrig“ war. Das bedeutet, dass das Leitungswasser an einer nicht dafür vorgesehenen Stelle ausgetreten ist – zum Beispiel durch einen Rohrbruch oder menschliches Fehlverhalten. Deckt Ihre Versicherung nur Leitungswasserschäden ab, sind Schäden durch Überschwemmungen, Löschwasser oder Regenwasser nicht versichert. Die Hausratversicherung haftet in diesen Fällen nur, wenn Sie einen zusätzlichen Elementarschutz hinzugebucht haben.

Schäden am Eigentum Ihrer Nachbarinnen und Nachbarn – private Haftpflichtversicherung

Wenn der Wasserschaden in Ihrer Mietwohnung auch die Wohnung Ihrer Nachbarinnen und Nachbarn in Mitleidenschaft zieht, greift der Schutz Ihrer privaten Haftpflichtversicherung. Informieren Sie sich bei Ihrem Versicherer über die genauen Voraussetzungen, die für eine Kostenabdeckung erfüllt sein müssen.

Sollte hingegen ein Wasserschaden in einer Nachbarwohnung Schäden in Ihrer Wohnung oder an Ihren Einrichtungsgegenständen verursachen, kommt die Haftpflichtversicherung Ihrer Nachbarin oder Ihres Nachbarn dafür auf.

Denken Sie zuerst an Ihre Sicherheit

Unterbrechen Sie bei einem Wasserschaden zunächst die Wasserleitung sowie den Strom und kontaktieren Sie bei Bedarf die Feuerwehr.

Schäden an Wohnung und Gebäude – Wohngebäudeversicherung

Was passiert, wenn Leitungswasser keine Einrichtungsgegenstände, sondern die Heizungsanlage, Wände oder Treppen eines Wohngebäudes beschädigt? In diesen Fällen sollten sich Mieter zunächst mit ihrem Vermieter in Verbindung setzen. Dieser meldet nämlich den Wasserschaden seiner Versicherungsgesellschaft, bei der er die Wohngebäudeversicherung abgeschlossen hat. Im Regelfall zahlt die Wohngebäudeversicherung die Kosten für Reparatur oder Instandsetzung fester Installationen oder des Gebäudes.

Bei Überschwemmungen durch Hochwasser, Starkregen oder Schneedruck kann der Schaden am Gebäude immens sein. Teuer kann es auch werden, wenn sich Wasser wegen verstopfter Dachrinnen oder eines Rückstaus in der Kanalisation den Weg ins Haus bahnt und Sie nicht versichert sind. Eine Wohngebäudeversicherung deckt Schäden durch Überschwemmungen ab, die durch Hochwasser, Sturzfluten, Starkregen oder Schneedruck entstehen – vorausgesetzt, Elementarschäden sind mitversichert.

Ist Ihre Immobilie nach einem Wasserschaden unbewohnbar, kann die Versicherung Hotel- oder Unterbringungskosten übernehmen. Dies ist jedoch abhängig vom Tarif und dem Schadensausmaß. Achten Sie auf Mietausfälle und Lagerkosten für Möbel oder Kleidung, denn auch diese sind unterschiedlich abgedeckt.

Was ist im Schadensfall zu tun?

  • Bei einem Wasserschaden sollten Sie zuerst an Ihre Sicherheit denken und die Wasserleitung sowie den Strom unterbrechen.
  • Sollte es die Situation erfordern, kontaktieren Sie die Feuerwehr.
  • Überprüfen Sie, ob der Schaden eventuell auch die Nachbarimmobilie in Mitleidenschaft gezogen hat.
  • Mieter sollten ihre Vermieter kontaktieren.
  • Melden Sie den Wasserschaden Ihrer dafür zuständigen Versicherung.
  • Sie sollten die Schäden sowie die betroffenen Räume fotografieren und die vom Wasser feuchten Gegenstände nach Möglichkeit aufbewahren. So kann die Versicherung den Schadensfall leichter abwickeln und Ihnen verlorengegangene Werte ersetzen.
  • Um Folgeschäden zu vermeiden, sollten Sie Ihr Inventar vor weiteren Feuchtigkeitsschäden schützen.
  • Wenn Ihr Zuhause so durchnässt ist, dass Sie nicht mehr darin wohnen können, übernimmt die Versicherung im Regelfall die Hotelkosten. Häufig schaltet sie zudem eine Sachverständige oder einen Sachverständigen ein, die oder der den Wasserschaden begutachtet. Ein Teammitglied Ihrer Volksbank Raiffeisenbank steht Ihnen bei Fragen zu Versicherungen zur Seite.
  • Es empfiehlt sich, für die Reparatur des Wasserschadens unbedingt Fachleute hinzuzuziehen, denn diese verfügen über das nötige Know-how.

FAQs zum Versicherungsschutz bei Wasserschäden

Welche Versicherung bei einem Wasserschaden zahlt, hängt von der Ursache und den betroffenen Schäden ab. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt Schäden am Wohngebäude, etwa durch Rohrbruch. Die Hausratversicherung kommt für beschädigte Einrichtungsgegenstände auf, sofern der Schaden durch Leitungswasser entstanden ist. Bei Schäden durch Überschwemmung oder Starkregen ist eine Elementarschadenversicherung erforderlich. Falls Dritte betroffen sind, greift die private Haftpflichtversicherung.

Nicht übernommen werden in der Regel Schäden durch mangelnde Wartung oder grobe Fahrlässigkeit. Auch Schäden durch Rückstau ohne entsprechende Sicherung oder Hochwasser sind ohne eine zusätzliche Elementarschadenversicherung nicht abgedeckt. Reine Folgeschäden wie Schimmelbildung können ebenfalls von der Versicherung ausgeschlossen werden, wenn keine angemessenen Gegenmaßnahmen ergriffen wurden. Genauere Details hängen von den Bedingungen der jeweiligen Versicherung ab.

Bei einem Wasserschaden sollten Sie zunächst die Wasserquelle abstellen und elektrische Geräte vom Strom nehmen. Informieren Sie umgehend Ihre Versicherung und dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos. Falls erforderlich, kontaktieren Sie ein Fachunternehmen zur Schadensbegrenzung, denn schnelles Handeln kann Folgeschäden minimieren. Prüfen Sie auch Ihren Versicherungsschutz, um festzustellen, welche Kosten übernommen werden.

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