Hilfe für Eltern: Was kosten Tagesmutter und Tagesvater?

Kurz und kompakt

  • Die Kosten für eine Tagesmutter oder einen Tagesvater hängen vom Betreuungsumfang, dem Alter des Kindes, dem Einkommen der Eltern und der Region ab. Sie liegen meist zwischen 150 und 600 Euro pro Monat.

  • Tagespflegepersonen berechnen Essensgeld oft extra. Es liegt meist zwischen 30 und 80 Euro monatlich.

  • Eltern können bis zu 4.000 Euro pro Kind und Jahr steuerlich geltend machen, solange das Kind unter 14 Jahre alt ist.

Hilfe bei der Kinderbetreuung

Tagesmütter oder Tagesväter (Kindertagespflegepersonen) helfen Ihnen bei der Betreuung Ihres Kindes, wenn Sie nach dem Mutterschutz oder der Elternzeit wieder ins Berufsleben einsteigen. In dieser Zeit muss der Nachwuchs schließlich gut aufgehoben sein. Neben der emotionalen Herausforderung, den Nachwuchs in vertrauensvolle Hände abzugeben, bringt dies auch finanzielle Aspekte mit sich.

Was kostet eine Tagesmutter oder ein Tagesvater?

Für die Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson fällt in Deutschland je nach Rahmenbedingungen ein Stundensatz zwischen 0 und 20 Euro je Kind an. Die genaue Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab.

  • Nachfrage vor Ort: In Regionen mit einem kleinen Betreuungsangebot und hoher Nachfrage sind die Preise meist deutlich höher als auf dem Land.
  • Qualifikation der Pflegeperson: Eine pädagogische Ausbildung oder besondere Zusatzqualifikationen der Kindertagespflegeperson wirken sich oft auf den Stundenlohn aus.
  • Betreuungsmodell und Anzahl der Kinder: Wird Ihr Kind in einer kleinen Gruppe oder sogar allein betreut, steigen die Kosten. Je mehr Kinder gemeinsam betreut werden, desto günstiger wird es für jede Familie.
  • Kindesalter: Jüngere Kinder benötigen mehr Aufmerksamkeit und Pflege. Daher berechnen viele Kindertagespflegepersonen für Kinder unter 2 Jahren einen höheren Stundenlohn.
  • Umfang der Leistungen: Neben der reinen Betreuung sind häufig Mahlzeiten, Förderangebote oder auch Fahrdienste enthalten. Dies beeinflusst die Kosten zusätzlich.
  • Region: In Ballungsräumen oder süddeutschen Großstädten sind die Preise in der Regel deutlich höher als in ländlichen Gebieten oder im Osten Deutschlands.

Kosten hängen auch vom Einkommen ab

Wenn Sie Ihr Kind von einer Tagespflegeperson betreuen lassen, die das Jugendamt vermittelt hat, hängen die Kosten dafür maßgeblich von Ihrem Einkommen ab. Jede Stadt oder Gemeinde erhebt unterschiedliche Beiträge, die sie per Satzung festlegt. In der Regel ist der Kostenbeitrag, den Sie leisten müssen, nach Ihrem persönlichen Einkommen gestaffelt. Einige Städte übernehmen die Kosten der Kinderbetreuung sogar in voller Höhe. Gewöhnlich liegt der Kostenrahmen pro Monat und Kind aber zwischen einem zweistelligen und einem mittleren dreistelligen Eurobetrag. Die folgenden Tabellen zeigen die Betreuungsbeiträge für die Stadt Bonn. Die Kosten richten sich danach, ob Sie ein Kind unter 3 Jahren oder über 3 Jahren in die Betreuung geben.

U3 – Kinder unter 3 Jahren

StufeBrutto-Jahreseinkommen (€)25 Std35 Std45 Std
1bis 15.000000
2bis 24.545000
3bis 36.813110122156
4bis 49.084162179230
5bis 61.355215238305
6bis 73.626242270344
7bis 85.897269302383
8bis 98.168296302383
9bis 110.439326369465
10bis 125.000358409512
11bis 150.000390450560
12über 150.000450500610

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Ü3 – Kinder ab 3 Jahren

StufeBrutto-Jahreseinkommen (€)25 Std35 Std45 Std
1bis 15.000000
2bis 24.542000
3bis 36.813445078
4bis 49.0847279128
5bis 61.355110123196
6bis 73.626146162260
7bis 85.897182201324
8bis 98.168218240388
9bis 110.439261287446
10bis 125.000313342492
11bis 150.000365400540
12über 150.000410460600

Beispiel zur Veranschaulichung

Bei einem gemeinsamen Bruttoeinkommen der Eltern von 75.000 Euro im Jahr fallen Sie in Bonn in die Beitragsstufe 7. Für ein Kind unter 3 Jahren bedeutet das: Bei 25 Betreuungsstunden zahlen Sie monatlich 269 Euro, bei 35 Stunden 302 Euro und bei einer Vollzeitbetreuung von 45 Stunden 383 Euro. Sobald das Kind älter als 3 Jahre ist, sinken die Beiträge spürbar. Dann liegen sie bei 182 Euro für 25 Betreuungsstunden, bei 201 Euro für 35 Stunden und bei 324 Euro für 45 Wochenstunden. 

So viel kostet das Essensgeld pro Kind

Das Essensgeld in der Kindertagespflege kommt zusätzlich zu den eigentlichen Betreuungskosten hinzu. Viele Kindertagespflegepersonen berechnen dafür einen Pauschalbetrag, der Frühstück, Mittagessen, Snacks und Getränke abdeckt. Im Durchschnitt liegt dieser Betrag zwischen 1,50 und 4 Euro pro Tag und Kind. Hochgerechnet auf einen Monat können so noch einmal etwa 60 bis 100 Euro dazukommen. Ob Sie den Betrag direkt an die Tagesmutter oder den Tagesvater zahlen oder ob die Abwicklung zentral über das Jugendamt läuft, hängt von den örtlichen Regelungen ab.

Öffentliche Förderung in verschiedenen Bundesländern

Die Höhe der öffentlichen Förderung in der Kindertagespflege hängt stark vom jeweiligen Bundesland ab. Manche Länder übernehmen die Kosten komplett, andere verlangen einen einkommensabhängigen Eigenanteil als Kostenbeitrag. Auch die Betreuungsstunden spielen eine Rolle: In einigen Regionen sind bestimmte Stundenkontingente kostenfrei und Eltern müssen nur zusätzliche Stunden selbst zahlen. Grundsätzlich gilt: Wer die Betreuung über das Jugendamt organisiert, kann mit einem Zuschuss rechnen, der die Kosten für eine Tagesmutter oder einen Tagesvater deutlich senkt.

Private Betreuung: Mehr Flexibilität, häufig höhere Kosten

Wenn sich Eltern für eine private Kindertagespflegeperson entscheiden, die nicht über das Jugendamt vermittelt wurde, müssen sie die Kosten in der Regel vollständig selbst tragen. Hier variieren die Beiträge stark – abhängig von Qualifikation, Betreuungsumfang und Standort. Während öffentliche Förderung die Kosten oft unter 5 Euro pro Stunde hält, können privat organisierte Plätze 8 bis 20 Euro pro Stunde kosten. Diese Variante bietet zwar manchmal flexiblere Absprachen. Da der öffentliche Zuschuss wegfällt, geht sie jedoch mit höheren finanziellen Belastungen einher.

Vom Jugendamt vermittelte Betreuung

Wer die Betreuung über das Jugendamt organisiert, profitiert von klaren Rahmenbedingungen. Die Kindertagespflegepersonen werden direkt aus öffentlichen Mitteln finanziert und erhalten ein festgelegtes Einkommen. Eltern zahlen dagegen nur einen einkommensabhängigen Kostenbeitrag an das Jugendamt, der oft deutlich geringer ausfällt als bei einer privaten Betreuung. Allerdings haben sie keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung oder die Vertragsgestaltung mit der Tagesmutter oder dem Tagesvater. Die Kommune gibt die Rahmenbedingungen weitgehend vor, mit Ausnahme der Betreuungsstunden.

Wie hoch ist der Betreuungsumfang?

Die Kindertagespflege lässt sich flexibel an den Alltag der Familie anpassen. Eltern können zwischen Teilzeitmodellen mit wenigen Stunden pro Woche und einer Vollzeitbetreuung von 30 bis 45 Stunden wählen. Viele Tagesmütter und Tagesväter bieten individuelle Lösungen an und decken etwa Randzeiten ab oder betreuen Ihre Kinder neben der Kindertageseinrichtung weitergehend. Entscheidend ist die Vereinbarung im Vertrag, die genau festlegt, wann und wie lange die Betreuung stattfindet.

Kindertagespflegekosten von der Steuer absetzen

Eltern können die Ausgaben für eine Kindertagespflege steuerlich geltend machen. Bis zu 4.000 Euro pro Kind und Jahr lassen sich als Sonderausgaben abziehen, solange Ihr Kind unter 14 Jahre alt ist. Der Gesetzgeber rechnet Ihnen nicht nur die reinen Betreuungsbeiträge, sondern auch die Kosten für Verpflegung an, wenn sie im Betreuungsvertrag enthalten sind. Wichtig ist, dass die Zahlung nachweisbar über ein Konto läuft. Barzahlungen erkennt das Finanzamt in der Regel nicht an.

Qualifikation von Tagesmutter und Tagesvater

Kindertagespflegepersonen benötigen eine Pflegeerlaubnis, um Kinder regelmäßig betreuen zu dürfen. Diese erteilt das Jugendamt nur, wenn die Tagespflegeperson zuvor eine Grundqualifizierung und pädagogische Schulungen absolviert hat. Dazu gehören auch regelmäßige Fortbildungen und Erste-Hilfe-Kurse. Für Eltern bedeutet das: Wenn Sie eine Tagesmutter oder einen Tagesvater beauftragen, können Sie sich auf ein geprüftes Mindestniveau an Fachkenntnissen und Betreuungskompetenz verlassen.

FAQs zur Kindertagespflege

Die monatlichen Kosten hängen von mehreren Faktoren ab. Maßgeblich ist vor allem das Einkommen der Eltern, der Betreuungsumfang und die Region. In vielen Städten liegen die Elternbeiträge für ein U3-Kind zwischen 150 und 500 Euro monatlich, bei Ü3-Kindern fallen sie in der Regel niedriger aus. Hinzu kommen oft noch Essenspauschalen.

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Durch die öffentliche Förderung über das Jugendamt liegen die Elternbeiträge für die Kindertagespflege meist in einem ähnlichen Rahmen wie in einer Kita. Private Tagespflege ohne Förderung ist dagegen tendenziell eher teurer.

Tagesmütter und Tagesväter betreuen Ihr Kind bereits ab dem ersten Geburtstag, in Einzelfällen auch früher. Die Kindertagespflege eignet sich besonders für Kinder unter 3 Jahren, da sie hier in kleinen Gruppen individuell betreut werden.

Ja. Sie können bis zu 4.000 Euro pro Kind und Jahr als Sonderausgaben geltend machen, solange Ihr Kind unter 14 Jahre alt ist. Voraussetzung ist, dass Sie die Kosten durch Kontoauszüge oder Rechnungen belegen können.

In den meisten Fällen erheben Kindertagespflegepersonen eine zusätzliche Essenspauschale. Diese bewegt sich meist zwischen 30 und 80 Euro pro Monat und hängt davon ab, ob Frühstück, Mittagessen und Snacks enthalten sind.

Ja, wenn das Jugendamt eine Tagesmutter oder einen Tagesvater vermittelt, übernimmt es den Großteil der Kosten. Eltern zahlen dann lediglich einen einkommensabhängigen Kostenbeitrag. Bei privat organisierten Tagespflegeplätzen müssen die Eltern die Kosten in voller Höhe selbst tragen.

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