Für die Kündigung eines Stromvertrags gelten immer Kündigungsfristen. Lesen Sie hier, wann eine Sonderkündigung möglich ist und was Sie beachten müssen, wenn Sie ein Kündigungsschreiben verfassen.
Wer seinen Stromvertrag kündigen will, muss bestimmte Fristen und Bedingungen einhalten, um unnötige Kosten zu vermeiden.
Während der Mindestlaufzeit von meist 12 oder 24 Monaten ist eine Kündigung nur bei besonderen Gründen wie Umzug möglich.
Die reguläre Kündigungsfrist beträgt meist 4 bis 6 Wochen vor Vertragsende und muss genau eingehalten werden.
Bei Preisänderungen oder Umzügen greift das Sonderkündigungsrecht, das eine vorzeitige Vertragsauflösung erlaubt.
Für die Kündigung eines Stromvertrags gelten immer Kündigungsfristen. Lesen Sie hier, wann eine Sonderkündigung möglich ist und was Sie beachten müssen, wenn Sie ein Kündigungsschreiben verfassen.
Ein Stromvertrag ist eine langfristige Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Stromanbieter, in dem auch eine Vertragslaufzeit festgelegt ist. Meistens ist eine Mindestvertragslaufzeit von 12 oder 24 Monaten vorgesehen. Während dieser Zeit können Sie den Vertrag nur unter besonderen Umständen vorzeitig kündigen. Nach dem Ablauf der Mindestlaufzeit, verlängert sich Ihr Vertrag in der Regel automatisch. Wenn Sie den Vertrag nicht verlängern, sondern zu einem anderen Anbieter wechseln möchten, müssen Sie die geltenden Kündigungsfristen beachten.
Neben der Vertragslaufzeit enthält der Stromvertrag auch Regelungen für eine Kündigungsfrist. Die Kündigungsfrist beträgt meist zwischen 4 und 6 Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Halten Sie diese Kündigungsfrist ein, um Ihren Stromvertrag ordnungsgemäß und ohne Vertragsstrafen zu kündigen.
Es ist wichtig, dass Sie die notwendigen Formalitäten einhalten, wenn Sie das Kündigungsschreiben verfassen. Fehlen Daten oder sind diese nicht korrekt, ist die Kündigung nicht gültig. Diese Angaben dürfen nicht fehlen:
Machen Sie vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch, geben Sie den Grund für die Kündigung eindeutig an.
Es gibt Umstände, unter denen Sie ein Sonderkündigungsrecht nutzen und Ihren Stromvertrag vorzeitig kündigen dürfen:
Ändern sich die Vertragsbedingungen wesentlich, zum Beispiel weil der Anbieter eine Erhöhung der Strompreise ankündigt, ist eine vorzeitige Kündigung möglich. Kundinnen und Kunden müssen über Preiserhöhungen mindestens einen Monat vor Inkrafttreten der neuen Tarife informiert werden. Ab diesem Zeitpunkt haben sie in den meisten Fällen Zeit, um den Vertrag zu kündigen. Die Kündigung wird dann mit dem Tag, ab dem die neuen Preise gelten, wirksam. Achten Sie darauf, dass Sie sich in Ihrem Kündigungsschreiben ausdrücklich auf das Sonderkündigungsrecht im Falle einer Preiserhöhung berufen.
Im Falle einer Kündigung wegen einer Preiserhöhung kann Ihr neuer Anbieter nicht die Kündigung für Sie übernehmen. Dennoch sollten Sie sich umgehend auf die Suche nach einem neuen Anbieter machen, denn es kann bis zu 3 Wochen dauern, bis der Anbieterwechsel abgeschlossen ist.
Das Sonderkündigungsrecht gilt nicht nur bei Preiserhöhungen, sondern auch, wenn Anbieter neue Abgaben, Steuern oder Umlagen an Sie weiterreichen wollen.
Bei einem Umzug gilt ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Allerdings muss in diesem Fall eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
Möchten Sie den Vertrag kündigen, weil Sie umziehen, müssen Sie Ihren aktuellen Anbieter mindestens 6 Wochen vor dem Umzugstermin informieren. Ab diesem Zeitpunkt hat der Anbieter 2 Wochen Zeit, um Ihnen ein neues Angebot zu machen. Erhalten Sie kein Angebot, zum Beispiel weil der Anbieter am neuen Wohnort nicht liefert, ist Ihre Kündigung automatisch wirksam. Bedeutet das neue Angebot eine Preiserhöhung, ist Ihre Kündigung ebenfalls wirksam. Kann der Anbieter auch am neuen Wohnort zu den alten Preisen liefern, gilt die Kündigung nicht. In diesem Fall bleibt der alte Vertrag bestehen.
Verstirbt die Vertragsinhaberin oder der Vertragsinhaber, sollten Erben schnell reagieren. Für Stromverträge gilt im Todesfall, wie für viele andere Verträge auch, ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen. Wichtig ist, dass Sie der Kündigung die Sterbeurkunde beifügen. Möchte die Partnerin oder der Partner der verstorbenen Person in der gemeinsamen Wohnung bleiben, so ist es möglich den Vertrag zu überschreiben.
Die Grundversorgung wird in den meisten Bundesländern durch gesetzliche Regelungen gewährleistet. Sie garantiert die Stromversorgung eines Haushalts, auch wenn Verbraucherinnen und Verbraucher keinen eigenen Stromvertrag abgeschlossen haben, zum Beispiel bei einem Mietverhältnis. Die örtlichen Energieversorgungsunternehmen bieten einen Grundversorgungsvertrag an, allerdings oft zu teureren Tarifen. Dafür entfällt meist die Kündigungsfrist. Diese Stromtarife heißen häufig „Standardtarife“. Eine Preiserhöhung des Grundversorgers ist möglich, solange es bestimmte Kostenfaktoren gibt, auf die der Grundversorger keinen Einfluss hat. Allerdings müssen diese Sonderverträge wirksam in den AGB vereinbart sein. Wenn Sie Ihren Stromanbieter wechseln möchten, prüfen Sie deshalb zunächst, ob Sie in der Grundversorgung sind und Ihren Stromliefervertrag sofort wechseln können.
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Verbraucherschützerinnen und Verbraucherschützer raten Kundinnen und Kunden dazu, ihren Zählerstand zu prüfen. Sie erkennen Abweichungen und fehlerhafte Stromrechnungen besser, wenn Sie sich regelmäßig den Zählerstand notieren. Vor allem bei Schätzwerten vom Anbieter haben Sie das Recht auf eine Korrektur des Zählerstandes. Eine monatliche Dokumentation ist hier am sinnvollsten. Zwar kostet dies Zeit, doch Ihr Geldbeutel wird es Ihnen danken.