Stromvertrag kündigen: Diese Fristen müssen Sie beachten

Kurz und kompakt

  • Wer seinen Stromvertrag kündigen will, muss bestimmte Fristen und Bedingungen einhalten, um unnötige Kosten zu vermeiden.

  • Während der Mindestlaufzeit von meist 12 oder 24 Monaten ist eine Kündigung nur bei besonderen Gründen wie Umzug möglich.

  • Die reguläre Kündigungsfrist beträgt meist 4 bis 6 Wochen vor Vertragsende und muss genau eingehalten werden.

  • Bei Preisänderungen oder Umzügen greift das Sonderkündigungsrecht, das eine vorzeitige Vertragsauflösung erlaubt.

Prüfen Sie die Regelungen in Ihrem Vertrag genau

Für die Kündigung eines Stromvertrags gelten immer Kündigungsfristen. Lesen Sie hier, wann eine Sonderkündigung möglich ist und was Sie beachten müssen, wenn Sie ein Kündigungsschreiben verfassen.

Laufzeit berücksichtigen

Ein Stromvertrag ist eine langfristige Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Stromanbieter, in dem auch eine Vertragslaufzeit festgelegt ist. Meistens ist eine Mindestvertragslaufzeit von 12 oder 24 Monaten vorgesehen. Während dieser Zeit können Sie den Vertrag nur unter besonderen Umständen vorzeitig kündigen. Nach dem Ablauf der Mindestlaufzeit, verlängert sich Ihr Vertrag in der Regel automatisch. Wenn Sie den Vertrag nicht verlängern, sondern zu einem anderen Anbieter wechseln möchten, müssen Sie die geltenden Kündigungsfristen beachten.

Kündigungsfrist einhalten

Neben der Vertragslaufzeit enthält der Stromvertrag auch Regelungen für eine Kündigungsfrist. Die Kündigungsfrist beträgt meist zwischen 4 und 6 Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Halten Sie diese Kündigungsfrist ein, um Ihren Stromvertrag ordnungsgemäß und ohne Vertragsstrafen zu kündigen.

Erklärvideo über das Kündigen eines Stromvertrags mit Hinweisen zu Fristen und Sonderfällen
Quelle: Bundesverband der Deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken (Stand: August 2024)

Kündigungsschreiben: Diese Daten sind Pflicht

Es ist wichtig, dass Sie die notwendigen Formalitäten einhalten, wenn Sie das Kündigungsschreiben verfassen. Fehlen Daten oder sind diese nicht korrekt, ist die Kündigung nicht gültig. Diese Angaben dürfen nicht fehlen:

  • Name und Anschrift der Vertragsinhaberin oder des Vertragsinhabers,
  • Name und Anschrift des Stromversorgers,
  • Ihre Kundennummer und Zählernummer,
  • die ausdrücklich formulierte Kündigung des Vertrags,
  • Zeitpunkt der Kündigung (fristgerecht zu Tag, Monat, Jahr),
  • Ort und Datum,
  • Unterschrift.

Machen Sie vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch, geben Sie den Grund für die Kündigung eindeutig an.

So bauen Sie Eigenkapital für Ihre Zukunft auf

Bausparen

Durch Bausparen sorgen Sie für Ihre Rente vor. Legen Sie bereits jetzt den Grundstein für einen zinssicheren und attraktiven Bausparkredit.

Sonderkündigungsrecht beim Stromvertrag nutzen

Es gibt Umstände, unter denen Sie ein Sonderkündigungsrecht nutzen und Ihren Stromvertrag vorzeitig kündigen dürfen:

Preiserhöhung

Ändern sich die Vertragsbedingungen wesentlich, zum Beispiel weil der Anbieter eine Erhöhung der Strompreise ankündigt, ist eine vorzeitige Kündigung möglich. Kundinnen und Kunden müssen über Preiserhöhungen mindestens einen Monat vor Inkrafttreten der neuen Tarife informiert werden. Ab diesem Zeitpunkt haben sie in den meisten Fällen Zeit, um den Vertrag zu kündigen. Die Kündigung wird dann mit dem Tag, ab dem die neuen Preise gelten, wirksam. Achten Sie darauf, dass Sie sich in Ihrem Kündigungsschreiben ausdrücklich auf das Sonderkündigungsrecht im Falle einer Preiserhöhung berufen. 

Im Falle einer Kündigung wegen einer Preiserhöhung kann Ihr neuer Anbieter nicht die Kündigung für Sie übernehmen. Dennoch sollten Sie sich umgehend auf die Suche nach einem neuen Anbieter machen, denn es kann bis zu 3 Wochen dauern, bis der Anbieterwechsel abgeschlossen ist. 

Gut zu wissen

Das Sonderkündigungsrecht gilt nicht nur bei Preiserhöhungen, sondern auch, wenn Anbieter neue Abgaben, Steuern oder Umlagen an Sie weiterreichen wollen.

Umzug

Bei einem Umzug gilt ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Allerdings muss in diesem Fall eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ihre neue Wohnung liegt nicht im Versorgungsgebiet des aktuellen Anbieters,
  • der Umzug würde für Sie eine Preiserhöhung bedeuten,
  • Sie ziehen bei einer anderen Person ein.

Möchten Sie den Vertrag kündigen, weil Sie umziehen, müssen Sie Ihren aktuellen Anbieter mindestens 6 Wochen vor dem Umzugstermin informieren. Ab diesem Zeitpunkt hat der Anbieter 2 Wochen Zeit, um Ihnen ein neues Angebot zu machen. Erhalten Sie kein Angebot, zum Beispiel weil der Anbieter am neuen Wohnort nicht liefert, ist Ihre Kündigung automatisch wirksam. Bedeutet das neue Angebot eine Preiserhöhung, ist Ihre Kündigung ebenfalls wirksam. Kann der Anbieter auch am neuen Wohnort zu den alten Preisen liefern, gilt die Kündigung nicht. In diesem Fall bleibt der alte Vertrag bestehen. 

Todesfall

Verstirbt die Vertragsinhaberin oder der Vertragsinhaber, sollten Erben schnell reagieren. Für Stromverträge gilt im Todesfall, wie für viele andere Verträge auch, ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen. Wichtig ist, dass Sie der Kündigung die Sterbeurkunde beifügen. Möchte die Partnerin oder der Partner der verstorbenen Person in der gemeinsamen Wohnung bleiben, so ist es möglich den Vertrag zu überschreiben. 

Grundversorgungstarif wechseln

Die Grundversorgung wird in den meisten Bundesländern durch gesetzliche Regelungen gewährleistet. Sie garantiert die Stromversorgung eines Haushalts, auch wenn Verbraucherinnen und Verbraucher keinen eigenen Stromvertrag abgeschlossen haben, zum Beispiel bei einem Mietverhältnis. Die örtlichen Energieversorgungsunternehmen bieten einen Grundversorgungsvertrag an, allerdings oft zu teureren Tarifen. Dafür entfällt meist die Kündigungsfrist. Diese Stromtarife heißen häufig „Standardtarife“. Eine Preiserhöhung des Grundversorgers ist möglich, solange es bestimmte Kostenfaktoren gibt, auf die der Grundversorger keinen Einfluss hat. Allerdings müssen diese Sonderverträge wirksam in den AGB vereinbart sein. Wenn Sie Ihren Stromanbieter wechseln möchten, prüfen Sie deshalb zunächst, ob Sie in der Grundversorgung sind und Ihren Stromliefervertrag sofort wechseln können.

Zählerstand prüfen

Verbraucherschützerinnen und Verbraucherschützer raten Kundinnen und Kunden dazu, ihren Zählerstand zu prüfen. Sie erkennen Abweichungen und fehlerhafte Stromrechnungen besser, wenn Sie sich regelmäßig den Zählerstand notieren. Vor allem bei Schätzwerten vom Anbieter haben Sie das Recht auf eine Korrektur des Zählerstandes. Eine monatliche Dokumentation ist hier am sinnvollsten. Zwar kostet dies Zeit, doch Ihr Geldbeutel wird es Ihnen danken.

FAQs zum Kündigen des Stromvertrags

Wie lange die Kündigungsfrist ist, steht im Vertrag, den Sie mit Ihrem Anbieter abgeschlossen haben. Sie beginnt nach dem Ende der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit und beträgt in der Regel zwischen 4 und 6 Wochen. Bei der Grundversorgung beträgt sie grundsätzlich 2 Wochen.

Eine ordentliche Kündigung erfolgt zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit. Außerordentliche Kündigungen verkürzen die vereinbarte Vertragslaufzeit und sind nur in Sonderfällen möglich, zum Beispiel bei Preiserhöhungen oder einem Umzug.

Ja. Wenn Sie umziehen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, falls Ihr aktueller Anbieter gar nicht oder nur zu höheren Preisen an ihren neuen Wohnort liefern kann, oder wenn Sie in eine Wohnung einziehen, für die bereits ein Stromvertrag besteht. Sie müssen Ihren Anbieter in jedem Fall mindestens 6 Wochen vor dem Umzug über die Kündigung informieren. 

Wenn sich der Strompreis erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Anbieter die Preise anhebt oder ob er neue Abgaben, Steuern oder Umlagen an Sie weitergeben möchte.

Wenn das Kündigungsschreiben falsche oder nicht vollständige Daten enthält, kann ein Anbieter die Kündigung ablehnen. Auch eine Kündigung, die nach Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist eingegangen ist, muss nicht akzeptiert werden. Ebenso können Anbieter eine Sonderkündigung bei einem Umzug ablehnen, wenn sie auch am neuen Wohnort zu den gleichen Preisen liefern können.

Entscheidend für die Kündigung ist, dass Sie die Vertragsbedingungen und die vereinbarte Kündigungsfrist einhalten. Ist diese Voraussetzung erfüllt, ist eine Kündigung zum 1. eines Monats sinnvoll, wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihr neuer Vertrag genau mit dem Beginn des Monats startet. Eine Kündigung zum 31. eines Monats garantiert hingegen eine saubere Abrechnung. 

Es ist nicht ratsam, Verträge per Mail zu kündigen. Verbraucherinnen und Verbraucher haben keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Kündigungsbestätigung. Falls der Anbieter behauptet, die Kündigung nicht erhalten zu haben, müssen Sie als Kundin oder Kunde beweisen, dass das Schreiben fristgerecht abgeschickt wurde und auch eingegangen ist. Aus diesem Grund ist es ratsam, Kündigungen per Post und als Einschreiben zu verschicken. So können Sie die Zustellung der Kündigung nachweisen. 

Es gibt Fälle, in denen ein Stromanbieter von seiner Seite einen Belieferungsvertrag kündigen kann. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn er insolvent ist. Zahlen Sie als Kundin oder Kunde den vereinbarten Preis über einen längeren Zeitraum nicht, ist eine Kündigung durch den Anbieter ebenfalls möglich. In diesem Fall übernimmt der Grundversorger die Belieferung. 

Ihr Zuhause verdient den besten Schutz

Hausratversicherung

Sichern Sie Ihren Hausrat gegen die finanziellen Folgen von unvorhergesehenen Schäden ab.