Selbstständige und Freiberuflerinnen und Freiberufler können in den meisten Fällen beim Finanzinstitut einen Privatkredit oder Unternehmenskredit aufnehmen. Jedoch müssen sie dem Geldgeber zusätzliche Sicherheiten bieten, die das fehlende sichere monatliche Einkommen aufwiegen.
Dazu zählen zum Beispiel:
- Bürgschaft (der Bürge übernimmt beim Ausfall des Kreditnehmers den Ratenkredit),
- Sicherheitsübereinigung (Geldgeber erwirbt damit das Eigentum an einer Sache wie zum Beispiel einer Maschine) oder
- hoher Eigenkapitalanteil (wie Risikolebensversicherung, Wertpapiere oder abbezahlte Immobilien).
Außerdem benötigen Selbstständige und Freiberuflerinnen und Freiberufler für die Kreditvergabe noch folgende Unterlagen:
- aktuelle und vollständige Geschäftsunterlagen (Einkommensnachweise der letzten Jahre, Gewinn-Verlust-Rechnung, betriebswirtschaftliche Auswertung sowie eine Aufzählung laufender Verbindlichkeiten)
- einwandfreie SCHUFA und Bonität (aufgrund der unregelmäßigen Einkommensverhältnisse ist eine SCHUFA-Auskunft ohne jegliche Negativeinträge sehr wichtig)
- Existenzgründerinnen und Existenzgründer, die noch in der Anfangsphase ihres Unternehmens sind, sollten auch einen Businessplan vorzeigen können.