Bei der Rückreise aus einem Nicht-EU-Staat können Waren unter bestimmten Voraussetzungen abgabenfrei eingeführt werden, sofern die Freigrenzen nicht überschritten werden. Die folgenden Zollbestimmungen gelten dabei:
- Bei Auto- oder Bahnreisen ist das Mitführen von Waren im Wert von insgesamt maximal 300 Euro zulässig.
- Bei Flug- oder Seereisen dürfen Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 Euro abgabenfrei eingeführt werden.
- Reisende unter 15 Jahren können Souvenirs im Wert von insgesamt 175 Euro zollfrei einführen.
Werden die genannten Freigrenzen überschritten, so sind Zollgebühren und die Einfuhrumsatzsteuer auf den gesamten Warenwert zu zahlen. Diese Steuer entspricht der deutschen Mehrwertsteuer und beträgt in der Regel 7 oder 19 Prozent.
Tipp: Wenn Sie Gegenstände mit einem hohen Sachwert wie Digitalkameras oder teure Sportgeräte von zu Hause mit an den Urlaubsort nehmen, sollten Sie die Kaufbelege mit sich führen. Dazu rät das Zollamt. Alternativ können Sie direkt bei der Ausreise am Zoll, zum Beispiel am Flughafen, ein Formular („Auskunftsblatt für Rückwaren“) ausfüllen. So verhindern Sie, dass Sie für die Ware bei der Rückkehr nach Deutschland eine Abgabe entrichten müssen.
Für Tabakwaren, Alkohol, alkoholhaltige Getränke, Arzneimittel und Kraftstoffe gelten folgende Einfuhrbestimmungen und Freigrenzen:
- Reisende im Alter von mindestens 17 Jahren dürfen eine Höchstmenge von 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak nach Deutschland einführen. Sogenannte Tabaksticks werden wie herkömmliche Zigaretten behandelt. Liquids hingegen werden wie Souvenirs und andere Waren behandelt, auch wenn sie Nikotin enthalten. Somit gelten für sie die oben genannten Wertgrenzen.
- Außerdem dürfen Reisende im Alter von mindestens 17 Jahren einen Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent und vier Liter nicht schäumende Weine sowie 16 Liter Bier einführen. Statt des einen Liters mit über 22 Volumenprozent ist es ebenfalls zulässig, zwei Liter mit einem Alkoholgehalt von unter 22 Volumenprozent einzuführen.
- Arzneimittel dürfen Reisende nur in einer Menge einführen, die dem persönlichen Bedarf entspricht.
- Für jedes Motorfahrzeug dürfen neben dem Kraftstoff im Haupttank zusätzlich bis zu zehn Liter zollfrei eingeführt werden.