Wer bekommt ein rotes Kennzeichen?

Kurz und kompakt

  • Rote Kennzeichen gibt es nur für Zwecke wie Überführungen, Probefahrten oder TÜV-Prüfungen für gewerbliche Nutzende.

  • Um das Kennzeichen zu beantragen, brauchen Sie folgende Unterlagen: Ausweis, Führungszeugnis, Haftpflichtversicherungs- und ggf. Gewerbenachweis.

  • Privatpersonen nutzen statt des roten Kennzeichens eher das Kurzzeitkennzeichen.

Eine bunte Landschaft an Kennzeichen

Wenn Sie viel mit dem Auto unterwegs sind, sehen Sie mit Sicherheit jede Menge verschiedener Kennzeichen. Allein die Ortskürzel sind manchmal ein Rätsel. Kommen dann noch unterschiedliche Farben wie das gelbe niederländische Kennzeichen hinzu, ist die Verwirrung perfekt. Hin und wieder erblicken Sie vielleicht auch ein rotes Kennzeichen aus Deutschland. Um das zu bekommen, müssen Sie spezielle Auflagen erfüllen.

Was ist ein rotes Kennzeichen?

Kfz-Kennzeichen, die sich durch ihre rote Schrift von den üblichen schwarzen Nummernschildern unterscheiden, tragen Beinamen wie „Händlerkennzeichen“ oder „Überführungskennzeichen“. Denn sie sind nicht für den dauerhaften Einsatz im Straßenverkehr gedacht, sondern für Zwecke, bei denen eine kurzfristige Anmeldung des Fahrzeugs ausreicht. Dazu gehören Überführungsfahrten, Probefahrten mit Kaufinteressierten, Prüfungsfahrten nach einer Reparatur. Alte Wagen mit Sammlerwert erhalten unter bestimmten Bedingungen ebenfalls ein rotes Kennzeichen. Das dient der Teilnahme an Ausfahrten, Messen oder Veranstaltungen.

Rotes Nummernschild ist nicht an ein Fahrzeug gebunden

Ein rotes Kennzeichen ist nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden, sondern an die Person, die es beantragt hat. Wer ein solches Kennzeichen besitzt, kann es also nacheinander für verschiedene Fahrzeuge einsetzen. Gerade für Autohändlerinnen und -händler, Werkstätten oder auch für Besitzerinnen und Besitzer mehrerer Sammler-Fahrzeuge ist diese Regelung vorteilhaft. Denn sie müssen nicht für jedes Fahrzeug ein eigenes rotes Kennzeichen beantragen, wenn sie das eine für ähnliche Zwecke nutzen.

Unter diesen Voraussetzungen erhalten Sie ein rotes Kennzeichen

Ein rotes Kennzeichen erhält nicht jede Person. Dazu müssen Sie bei der Zulassungsstelle einen Antrag mit einer Begründung einreichen, wofür Sie das rote Nummernschild brauchen – zum Beispiel, weil Sie mit Autos handeln, oder weil Sie mit Ihrem Sammlerwagen zu einem Treffen fahren wollen. Zusammen mit dem Antrag müssen Sie außerdem Ihre Einträge im Fahreignungsregister sowie einen Gewerbezentralregisterauszug einreichen, um Ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen. In seltenen Fällen ist auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts nötig. Privatpersonen, die ein rotes 07er-Kennzeichen für Sammler-Fahrzeuge beantragen, müssen zudem meist ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis mit einreichen, um nachzuweisen, dass keine Vorstrafen vorliegen und dass es in der Vergangenheit nicht zu Verstößen im Straßenverkehr gekommen ist.

Welche Unterlagen sind notwendig?

Für den Antrag verlangt die Zulassungsstelle mehrere Dokumente. Legen Sie folgende Nachweise vollständig vor, um Verzögerungen zu vermeiden:

  • Personalausweis oder Reisepass,
  • aktuelles polizeiliches Führungszeugnis,
  • Gewerbeanmeldung (bei Händlerinnen, Händlern, Werkstätten, Herstellerfirmen),
  • Nachweis einer Kfz-Haftpflichtversicherung für rote Kennzeichen,
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt,
  • eventuell ein Nachweis über Fahrzeuge (z. B. Gutachten für 07er-Kennzeichen).

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Arten roter Kennzeichen

KennzeichenFür wen?Zweck
06er-KennzeichenHändlerinnen, Händler, Werkstätten, HerstellerfirmenProbefahrten, Prüfungen, Überführungen von nicht zugelassenen Fahrzeugen
07er-KennzeichenBesitzerinnen und Besitzer alter Wagen mit SammlerwertAlternative zum H-Kennzeichen, erlaubt Fahrten zu Treffen, Ausstellungen, Prüfungen

Eine Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung

Sobald Sie ein rotes Kennzeichen beantragen, brauchen Sie eine Haftpflichtversicherung. Händlerinnen und Händler sowie Werkstätten schließen meist eine Sammelhaftpflicht ab, mit der sie mehrere Fahrzeuge abdecken. Zusätzlich können Sie eine Teilkasko- oder Vollkasko-Versicherung abschließen, was vor allem dann sinnvoll ist, wenn Sie wertvolle Autos bewegen. Das gilt insbesondere für Sammler-Fahrzeuge mit rotem 07er-Kennzeichen. Prüfen Sie aber vor dem Abschluss der Versicherung die Deckungssumme und den Versicherungsumfang genau. Denn im Schadensfall haftet die Versicherung nur für die vereinbarten Risiken.

Kosten für ein rotes Kennzeichen

Wenn Sie ein rotes Kennzeichen beantragen, entstehen verschiedene Kosten. Zunächst fallen Verwaltungsgebühren bei der Zulassungsstelle an. Hinzu kommen die Kosten für die Prägung der Kennzeichen sowie die Beiträge für die Versicherung. Wie hoch die Gesamtsumme am Ende ausfällt, hängt von Ihrer Region und Ihrem Versicherungsumfang ab. Rechnen Sie daher erstmal nach, ob sich das rote Kennzeichen für Ihre Situation lohnt. Für den Privatgebrauch durch Auto-Sammlerinnen und -Sammler ist in vielen Fällen eher ein Kurzzeitkennzeichen sinnvoll. Das gilt besonders, wenn Ihr Anliegen nur einmalig ist.

Strafen bei Missbrauch

Ein rotes Kennzeichen dürfen Sie nur für seinen definierten Zweck verwenden und nicht für alltägliche Fahrten. Andernfalls drohen Konsequenzen wie Bußgeld und Punkte im Fahreignungsregister. Im Wiederholungsfall zieht die Behörde außerdem das Kennzeichen ein.

Alternative für Privatpersonen

Wenn Sie als Privatperson ein Fahrzeug nur kurzzeitig bewegen möchten, brauchen Sie kein rotes Kennzeichen. Für diesen Zweck gibt es das Kurzzeitkennzeichen mit gelber Schrift. Es gilt maximal 5 Tage und ist im Gegensatz zum roten Kennzeichen fest an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden. Das Kurzzeitkennzeichen beantragen Sie ebenfalls direkt bei der Zulassungsstelle. Dafür bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass, die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung, Teil I) und einen Nachweis über die Kfz-Haftpflichtversicherung mit. In vielen Regionen lässt sich der Antrag mittlerweile auch online vorbereiten, sodass Sie auf der Zulassungsstelle nur noch die Unterlagen abgeben und das Kennzeichen prägen lassen müssen. Nachdem Sie das Kennzeichen beantragt haben, erhalten Sie sofort die neuen Schilder und dürfen das Fahrzeug direkt nutzen.

FAQs zu roten Kennzeichen

Als Privatperson erhalten Sie in der Regel kein rotes Kennzeichen, es sei denn, Sie nutzen es gelegentlich für Ihre Fahrzeuge mit Sammlerwert. Rote Kennzeichen sind vor allem für Autohäuser und Werkstätten vorgesehen. Wenn Sie ein normales Fahrzeug nur kurzfristig bewegen möchten, nutzen Sie stattdessen ein Kurzzeitkennzeichen.

Ein rotes Kennzeichen dürfen vor allem Kfz-Verkaufsstellen, Herstellerfirmen, Werkstätten sowie Besitzerinnen und Besitzer von Wagen mit Sammlerwert nutzen.

Für Privatpersonen ist das Kurzzeitkennzeichen die gängige Alternative. Es gilt maximal 5 Tage und ist an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden. Damit fahren Sie zum Beispiel rechtlich abgesichert zum TÜV, wenn Ihr Fahrzeug lange Zeit nicht angemeldet war.

Ein Kurzzeitkennzeichen ist ein gelbes Kennzeichen mit Ablaufdatum am rechten Rand. Im Gegensatz zum roten Kennzeichen ist es einem bestimmten Fahrzeug zugeordnet und nur für maximal 5 Tage gültig.

Ein rotes Kennzeichen dürfen Sie nicht für alltägliche Fahren nutzen. Es ist ausschließlich für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungen vorgesehen oder auch für gelegentliche Fahrten mit einem Sammler-Fahrzeug zu einem Treffen oder einer Ausstellung. Wer das Schild für andere Zwecke nutzt, riskiert Bußgeld, Punkte in Flensburg und den Entzug des Kennzeichens.

Um ein rotes Kennzeichen zu beantragen, brauchen Sie verschiedene Unterlagen. Dazu gehören Personalausweis oder Reisepass, ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Gewerbeanmeldung (für Verkaufsstellen), eine Bestätigung bezüglich Ihrer Haftpflichtversicherung und in manchen Fällen eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister. Besitzerinnen und Besitzer von Sammlerfahrzeugen benötigen zusätzlich ein Gutachten, um zu belegen, dass es sich um ein Fahrzeug mit Sammlerwert handelt.

Den Antrag stellen Sie bei der Zulassungsstelle. Dort reichen Sie die geforderten Unterlagen ein und zahlen die Verwaltungsgebühren. Die Behörde prüft Ihre Zuverlässigkeit und entscheidet dann, ob Sie das Kennzeichen erhalten. Verkaufsstellen und Werkstätten bekommen in der Regel ein 06er-Kennzeichen, Besitzerinnen und Besitzer von Wagen mit Sammlerwert das rote 07er-Kennzeichen.

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