Ein rotes Kennzeichen erhält nicht jede Person. Dazu müssen Sie bei der Zulassungsstelle einen Antrag mit einer Begründung einreichen, wofür Sie das rote Nummernschild brauchen – zum Beispiel, weil Sie mit Autos handeln, oder weil Sie mit Ihrem Sammlerwagen zu einem Treffen fahren wollen. Zusammen mit dem Antrag müssen Sie außerdem Ihre Einträge im Fahreignungsregister sowie einen Gewerbezentralregisterauszug einreichen, um Ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen. In seltenen Fällen ist auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts nötig. Privatpersonen, die ein rotes 07er-Kennzeichen für Sammler-Fahrzeuge beantragen, müssen zudem meist ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis mit einreichen, um nachzuweisen, dass keine Vorstrafen vorliegen und dass es in der Vergangenheit nicht zu Verstößen im Straßenverkehr gekommen ist.