Bevor Sie ein Grundstück kaufen, sollten Sie unter Umständen eine Bauvoranfrage stellen. Mit dieser können Bauherren zum Beispiel klären, ob Ihr Bauvorhaben planungsrechtlich zulässig ist. Das ist beispielsweise sinnvoll, wenn es keinen Bebauungsplan gibt oder das Grundstück im sogenannten Außenbereich liegt – also außerhalb einer zusammenhängenden Bebauung.
Wenn Sie eine Bauvoranfrage stellen, müssen Sie Grundbuchauszüge und verschiedene weitere Unterlagen zur Prüfung bei der zuständigen Baubehörde einreichen. Im Fall der Bewilligung Ihres Antrags erhalten Sie einen Bauvorbescheid. Danach können Sie den Bauantrag stellen, wobei der Inhalt des Bauvorbescheids verbindlich für das Baugenehmigungsverfahren ist. Nach dessen erfolgreichem Abschluss erhalten Sie mit der Baugenehmigung die Erlaubnis, Ihre Pläne in die Tat umzusetzen.
Sie können auch direkt einen Bauantrag stellen. Wird dieser abgelehnt, entstehen jedoch unnötige Kosten. Eine Bauanfrage hingegen ist günstiger und weniger aufwendig als ein Bauantrag. Sie umfasst aber nur Teilaspekte des Bauvorhabens, während die Baugenehmigung bestätigt, dass das im Bauantrag geschilderte Vorhaben die rechtlichen Vorschriften erfüllt.