Bauvoranfrage: Dauer, Unterlagen und Kosten

Kurz und kompakt

  • Eine Bauvoranfrage klärt die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens, besonders bei fehlendem Bebauungsplan oder im Außenbereich. 

  • Sie ist kostengünstiger und weniger aufwendig als ein vollständiger Bauantrag und umfasst nur Teilaspekte des Vorhabens.

  • Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel bis zu drei Monate; der Bauvorbescheid ist meist zwei bis drei Jahre gültig. 

Das sollten Bauherren wissen

Wenn Sie für Ihre geplante Immobilie ein Grundstück gefunden haben, sollten Sie zunächst prüfen, ob es bebaubar ist. Dazu können Sie eine Bauvoranfrage stellen. Welche Unterlagen Sie dafür benötigen, wie lange das zugehörige Genehmigungsverfahren dauert und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, erfahren Sie hier.

Was ist eine Bauvoranfrage?

Bevor Sie ein Grundstück kaufen, sollten Sie unter Umständen eine Bauvoranfrage stellen. Mit dieser können Bauherren zum Beispiel klären, ob Ihr Bauvorhaben planungsrechtlich zulässig ist. Das ist beispielsweise sinnvoll, wenn es keinen Bebauungsplan gibt oder das Grundstück im sogenannten Außenbereich liegt – also außerhalb einer zusammenhängenden Bebauung.

Wenn Sie eine Bauvoranfrage stellen, müssen Sie Grundbuchauszüge und verschiedene weitere Unterlagen zur Prüfung bei der zuständigen Baubehörde einreichen. Im Fall der Bewilligung Ihres Antrags erhalten Sie einen Bauvorbescheid. Danach können Sie den Bauantrag stellen, wobei der Inhalt des Bauvorbescheids verbindlich für das Baugenehmigungsverfahren ist. Nach dessen erfolgreichem Abschluss erhalten Sie mit der Baugenehmigung die Erlaubnis, Ihre Pläne in die Tat umzusetzen.

Sie können auch direkt einen Bauantrag stellen. Wird dieser abgelehnt, entstehen jedoch unnötige Kosten. Eine Bauanfrage hingegen ist günstiger und weniger aufwendig als ein Bauantrag. Sie umfasst aber nur Teilaspekte des Bauvorhabens, während die Baugenehmigung bestätigt, dass das im Bauantrag geschilderte Vorhaben die rechtlichen Vorschriften erfüllt.

Bearbeitungsdauer

Die Landesbauordnungen regeln, wie lange die Prüfung Ihrer Bauvoranfrage durch das Bauamt dauern darf. In der Regel liegt die Bearbeitungszeit bei drei Monaten. Der Bauvorbescheid hat nur eine zeitlich begrenzte Bindungswirkung. Deren Dauer variiert von Bundesland zu Bundesland und beträgt in der Regel zwei bis drei Jahre. Innerhalb dieser Frist müssen Sie den Antrag auf Erteilung der Baugenehmigung stellen, damit die Bindungswirkung nicht erlischt. Falls notwendig, können Sie die Frist mithilfe eines Antrags verlängern.

Unterlagen für die Bauvoranfrage

Welche Unterlagen und Nachweise Sie für eine Bauvoranfrage brauchen, variiert je nach Bundesland. Zu den benötigten Dokumenten zählen zum Beispiel:

  • Formular für die Bauvoranfrage
  • Auszug aus der Flurkarte
  • Bau- und Nutzungsbeschreibung
  • Bauzeichnungen
  • Pläne für Entwässerung und Wasserversorgung

Je nach Bundesland und Inhalt der Bauvoranfrage ist diese durch eine bauvorlageberechtigte Person, zum Beispiel eine Architektin oder einen Architekten, zu stellen.

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Kosten für die Bauvoranfrage

Für die Prüfung der Bauvoranfrage entstehen Kosten, die Sie bei der Bauaufsichtsbehörde begleichen müssen. Die Höhe der Gebühren unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Sie ist abhängig vom Prüfungsumfang sowie von der Größe Ihres Bauvorhabens. Bei einem förmlichen Bescheid können Sie mit einem Aufwand in Höhe von bis zu einem Prozent der Baukosten beziehungsweise 40 bis 60 Prozent der Kosten einer Baugenehmigung rechnen. Bei einem Einfamilienhaus im sogenannten Innenbereich entstehen so mindestens 400 Euro Gebühren. Bei Mietshäusern mit mehreren Wohneinheiten können Gebühren von 5.000 Euro oder mehr anfallen. Hinzu kommen gegebenenfalls noch Kosten für die Architektin oder den Architekten.