Balkonkraftwerk anmelden: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung

Kurz und kompakt

  • Ein Balkonkraftwerk ist eine kleine Photovoltaikanlage bis 800 Watt, die Sie auf einem Balkon oder einer Terrasse installieren. Sie müssen die Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden.

  • Für die Anmeldung sind nur wenige Schritte nötig. Registrieren Sie sich im Online-Portal des Marktstammdatenregisters. Anschließend geben Sie dort alle wichtigen Daten zu Ihrer Anlage an.

  • Wer das eigene Balkonkraftwerk nicht anmeldet, riskiert Bußgelder und Probleme bei Versicherung oder Netzanschluss. Da auch Netzbetreiber Einspeisungen erkennen, ist eine rechtzeitige Anmeldung die sichere Lösung.

Ihr Balkonkraftwerk: Nachhaltig und sparsam

Mit einem sogenannten Balkonkraftwerk leisten Sie einen kleinen Beitrag zu einer nachhaltigen Lebensweise. Sie erzeugen Ihren Strom einfach selbst. Überschüssigen Strom speisen Sie ins Netz ein. Und zu guter Letzt sparen Sie noch Geld, weil Sie Ihre eigens erzeugte Elektrizität nutzen, um den Haushalt zu führen. Denken Sie jedoch in jedem Fall daran, Ihr Balkonkraftwerk anzumelden. Ansonsten drohen Bußgelder oder andere Konsequenzen.

Anzahl der Balkonkraftwerke (Photovoltaik) in Deutschland in den Jahren von 2018 bis Q2 2025

Quelle: Statista (Stand 2025)

Was ist ein Balkonkraftwerk?

Ein Balkonkraftwerk ist eine kleine Photovoltaikanlage, die Sie direkt am Balkon, auf der Terrasse oder an der Fassade anbringen. Es besteht in der Regel aus einem oder zwei Solarmodulen sowie einem Wechselrichter. Der Wechselrichter wandelt den erzeugten Solarstrom in Haushaltsstrom um und speist ihn in die Steckdose ein. Die Leistung ist gesetzlich begrenzt: Laut Energiewirtschaftsgesetz darf der Wechselrichter höchstens 800 Watt einspeisen. Damit senken Sie Ihre Stromrechnung trotzdem spürbar, auch wenn Sie mit dem selbsterzeugten Strom nicht Ihren gesamten Bedarf decken.

Anmeldung vom Balkonkraftwerk ist Pflicht

Sobald Sie Ihr Balkonkraftwerk installieren, müssen Sie es gemäß der Marktstammdatenregisterverordnung anmelden. Gesetzlich vorgeschrieben sind zwei Schritte: die Meldung beim Netzbetreiber und die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Nur so stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Anlage legal betreiben und riskieren keine Strafe. Die Anmeldung dient der Netzsicherheit. Netzbetreiber behalten so den Überblick, wie viele Kleinanlagen Strom ins Netz einspeisen.

Checkliste: Diese Unterlagen benötigen Sie für die Anmeldung

Um Ihr Balkonkraftwerk anzumelden, benötigen Sie nur ein paar Unterlagen.

  • Zählernummer: Die Zählernummer finden Sie auf Ihrer letzten Stromrechnung oder direkt auf Ihrem Stromzähler.
  • Datum der Inbetriebnahme: Sie übermitteln das Datum, an dem Sie Ihr Balkonkraftwerk in Betrieb genommen haben.
  • Technische Daten: Sie geben Herstellerinformationen zu den Solarmodulen und dem Wechselrichter an, insbesondere zur Leistung (in Watt). Das umfasst auch die Konformitätserklärung des Herstellers.

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Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Anmeldung im Marktstammdatenregister

  • Besuchen Sie die Startseite des Marktstammdatenregisters (MaStR). Dort finden Sie den Bereich für private Anlagenbetreibende.
  • Legen Sie ein Benutzerkonto an. Mit Ihren Zugangsdaten verwalten Sie auch andere Anlagen. Zudem melden Sie mit Ihren Daten mögliche Änderungen direkt.
  • Registrieren Sie Ihr Balkonkraftwerk als Anlagenbetreiberin oder Anlagenbetreiber. Wählen Sie dafür die Einheit „Stromerzeugung“ und anschließend die Stromerzeugungseinheit „Solare Strahlungsenergie“.
  • Tragen Sie die wichtigsten Daten ein. Dazu gehören der Standort, die Anzahl der Module, die Wechselrichterleistung und das Datum, an dem Sie die Anlage in Betrieb nehmen.
  • Schließen Sie die Registrierung ab. Wenn Sie alle Daten korrekt eingegeben haben, erhalten Sie eine Bestätigung, die Ihnen als Nachweis für die ordnungsgemäße Anmeldung dient.

Wissenswertes zu Ihrer Anmeldung

Wenn Sie Ihre Anlage beim Marktstammdatenregister melden, ist eine separate Anmeldung beim Netzbetreiber nicht mehr nötig. Ihre Registrierung im Marktstammdatenregister reicht aus, um Ihr Balkonkraftwerk offiziell anzumelden. Wichtig ist allerdings, dass Sie die Anlage spätestens einen Monat nach der Inbetriebnahme melden. Wenn Sie zur Miete wohnen und das Balkonkraftwerk am Geländer oder an der Fassade befestigen möchten, holen Sie sich im Vorfeld besser die Zustimmung Ihrer Vermieterin bzw. Ihres Vermieters ein. Außerdem ist es sinnvoll, eine sogenannte Konformitätserklärung nach VDE-AR-N-4105 beizulegen. Dieses Zertifikat erhalten Sie in der Regel direkt vom Hersteller und es bestätigt, dass die Anlage die technischen Vorgaben für Netz- und Anlagenschutz erfüllt.

Diese Grenzwerte müssen Sie für ein Balkonkraftwerk berücksichtigen

Damit Ihre Anlage als Balkonkraftwerk gilt, müssen Sie bestimmte Leistungsgrenzen einhalten. Die gesamte Nennleistung aller Solarmodule darf zusammen höchstens 2000 Watt betragen. Entscheidend ist außerdem der Wechselrichter, der den erzeugten Gleichstrom in Haushaltsstrom umwandelt. Er darf maximal 800 Watt leisten. Wenn Sie diese Werte beachten, profitieren Sie von den vereinfachten Regeln für Balkonkraftwerke und melden Ihre Anlage ohne großen Aufwand an.

Förderungen sind möglich

Viele Kommunen und Stadtwerke bezuschussen den Kauf von Balkonkraftwerken mit Fördermitteln. Die Höhe der Förderung unterscheidet sich je nach Region und beträgt teilweise einige Hundert Euro. In manchen Fällen deckt die Förderleistung sogar einen großen Teil der Anschaffungskosten ab. Ob es in Ihrer Stadt oder Gemeinde ein entsprechendes Programm gibt, erfahren Sie direkt bei der Verwaltung oder den örtlichen Energieversorgern. Wenn Sie Fördermittel nutzen, senkt das nicht nur die Anschaffungskosten, sondern verkürzt auch die Zeit, bis sich das Balkonkraftwerk durch eingesparte Stromkosten bezahlt macht.

Konsequenzen bei fehlender Registrierung

Wer das eigene Gerät nicht registriert, riskiert ein Bußgeld. Darüber hinaus kann es passieren, dass Sie ohne Anmeldung keinen Anspruch auf mögliche Förderungen haben. Um Ärger und zusätzliche Kosten zu vermeiden, sollten Sie Ihr Balkonkraftwerk daher immer fristgerecht eintragen. In einigen Fällen legen Ordnungsbehörden nicht angemeldete Balkonkraftwerke sogar still.

FAQs zum Balkonkraftwerk

Ja, Sie sind verpflichtet, Ihr Balkonkraftwerk anzumelden. Jede Anlage muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen sein. Diese Registrierung sorgt für Transparenz im Stromnetz und stellt sicher, dass auch kleine Photovoltaikanlagen korrekt erfasst sind. Erst wenn Sie Ihr Balkonkraftwerk angemeldet haben, gilt es als vollständig in Betrieb genommen.

Es gibt keine Ausnahmen für die Meldepflicht. Auch sehr kleine Anlagen bis 800 Watt müssen im Marktstammdatenregister gemeldet sein. Eine Ausnahme gibt es nur dann, wenn die Anlage ausschließlich zur Inselnutzung dient, also keinen Strom ins öffentliche Netz einspeist. Wer Strom ins Hausnetz einspeist, muss die eigene Anlage immer registrieren.

Wenn Sie Ihr Balkonkraftwerk nicht anmelden, verstoßen Sie gegen die gesetzlichen Vorgaben. Sie müssen mit einem Bußgeld rechnen. Zusätzlich besteht das Risiko, dass Förderungen nicht ausgezahlt oder spätere Ansprüche gegenüber dem Netzbetreiber nicht anerkannt werden. Auch aus Versicherungsgründen ist eine fehlende Registrierung problematisch.

Ja, auch bei 800 Watt gilt die Anmeldepflicht. Entscheidend ist nicht die Höhe der Leistung, sondern dass Sie Strom ins öffentliche Netz einspeisen. Daher ist jedes Balkonkraftwerk mit Netzanschluss im Marktstammdatenregister einzutragen. Wenn Sie Ihr Kraftwerk anmelden, erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, sondern vermeiden auch mögliche Sanktionen.

Ja, Netzbetreiber können eine nicht gemeldete Anlage erkennen. Über moderne Stromzähler lässt sich nachvollziehen, ob Sie Strom einspeisen. Auch Netzschwankungen dienen den Netzbetreibern als Hinweis. Selbst kleine Einspeisungen bleiben dadurch nicht unbemerkt.

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