Vermieten Sie eine Wohnung oder ein Haus, liegt es in Ihrer Verantwortung, die Gründe für Schimmelbildung festzustellen. Ein Sachgutachten klärt, ob bauliche Mängel und Schäden oder falsches Heiz- und Lüftverhalten die Ursache sind. Die Beweislast, dass das Verhalten von Mieterinnen und Mietern für die Schimmelbildung verantwortlich ist, liegt auf der Vermieterseite. Fast 50 Prozent der Schimmelfälle entstehen durch Baumängel. Die Kosten für das Gutachten trägt die Partei, die laut Ergebnis für die Schimmelbildung verantwortlich ist.
Stellt sich heraus, dass bauliche Mängel die Ursache für den Schimmel sind, muss die Vermieterseite diese beheben und den Schimmel unverzüglich beseitigen. Mietende dürfen die Miete mindern, wenn sich die Vermieterseite nicht innerhalb einer angemessenen Frist um die Beseitigung des Befalls kümmert. Möglich sind 5 bis 15 Prozent bei leichtem Befall und bis zu 100 Prozent, wenn eine erhebliche Gesundheitsgefährdung besteht.