Alle, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, haben Anspruch auf staatliche Förderung per Riester-Vertrag – unabhängig davon, ob sie in Voll- oder Teilzeit arbeiten. Wenn im Falle von Ehepartnerinnen und Ehepartnern nur eine Person sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, kann die andere dennoch einen eigenen Riester-Vertrag abschließen und Förderung erhalten. Um die staatlichen Zuschüsse zu Ihrer Riester-Rente voll auszuschöpfen, müssen Sie selbst einen Mindesteigenbetrag zahlen. Dieser Beitrag beläuft sich auf vier Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Brutto-Einkommens aus dem Vorjahr – abzüglich der Zulagen – muss jedoch mindestens 60 Euro betragen. Wenn Sie weniger als den Mindestbetrag einzahlen, verringert sich anteilig Ihre Grundzulage. Der Höchstbetrag, der für die staatliche Förderung berücksichtigt wird, beträgt 2.100 Euro pro Jahr. Darin sind die Zulagen bereits enthalten.