Die Zulagen der Riester-Rente erhalten Sie nicht automatisch. Sie müssen einen Zulagenantrag stellen. Dieser ist spätestens zum Ende des zweiten Kalenderjahres nach dem jeweiligen Beitragsjahr einzureichen. Durch den Antrag sichern Sie sich nicht nur Zulagen, sondern auch Steuervorteile.
Riester-Rente: Zulagen erhalten
Antrag stellen und Steuervorteile sichern
Wer förderberechtigt ist
Alle, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, haben Anspruch auf staatliche Förderung per Riester-Vertrag – unabhängig davon, ob Sie in Voll- oder Teilzeit arbeiten. Wenn im Falle von Ehepartnern nur einer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, kann der andere dennoch einen eigenen Riester-Vertrag abschließen und Förderung erhalten. Um die Zuschüsse des Staats zu Ihrer Riester-Rente voll auszuschöpfen, müssen Sie einen Mindesteigenbetrag zahlen. Dieser beläuft sich auf vier Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Brutto-Einkommens aus dem Vorjahr – abzüglich zu erwartender Zulagen. Der maximale Betrag, für den Sie Förderung erhalten können, liegt bei 2.100 Euro pro Jahr inklusive der Zulagen.
Zulagen rechtzeitig beantragen oder Dauerzulagenantrag stellen
Den Zulagenantrag erhalten Sie vom Anbieter Ihres Riester-Vertrags. An diesen senden Sie die Unterlagen nach dem Ausfüllen und Unterschreiben zurück. Wenn Sie die staatliche Riester-Zulage für 2021 erhalten wollen, müssen Sie sie bis spätestens 31. Dezember 2023 beantragen. Ihr Anbieter zahlt dann die Zulagen aus. Sie können die Zulagen für zwei Jahre rückwirkend beantragen. Wer Sorge hat, die Frist zu verpassen oder die Beantragung zu vergessen, kann bei der Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) einen Dauerzulagenantrag stellen. Damit erteilen Förderberechtigte Ihren Anbietern bis auf Widerruf eine Vollmacht zum Beantragen der Zulagen. Dasselbe Prozedere gilt für Wohn-Riester.
So hoch sind die Riester-Zulagen
Jeder Riester-Sparer erhält eine Grundzulage von 175 Euro pro Jahr. Mit dem einmalig ausgezahlten Berufseinsteigerbonus von 200 Euro können Sie rechnen, wenn Sie bei Vertragsabschluss unter 25 sind. Personen mit Kindern erhalten die Kinderzulage. Für Kinder, die vor 2008 geboren sind, zahlt der Staat 185 Euro auf das Riester-Konto. Für später Geborene lässt sich eine Kinderzulage von 300 Euro einplanen. Voraussetzung für die Kinderzulage ist, dass sie von der Familienkasse Kindergeld erhalten. Mit dem Wegfall des Kindergeldes endet auch die Auszahlung der Kinderzulage.
Sichern Sie sich den Riester-Steuervorteil
Als Riester-Sparer profitieren Sie von Steuerersparnissen. Riester-Zahlungen steuerlich geltend zu machen, lohnt sich vor allem für Besserverdiener und Kinderlose. Geben Sie dafür alle Riester-Zahlungen eines Jahres in Ihrer Einkommensteuererklärung an. Wenn Ihr Riester-Steuervorteil, den Sie per Sonderausgabenabzug in Ihrer Steuererklärung geltend gemacht haben, höher als die staatliche Zulage ausfällt, erhalten Sie die Differenz als Steuerermäßigung. Um zu prüfen, ob das möglich ist, müssen Sie Ihren Riester-Anbieter berechtigen, Ihre Riester-Daten an das zuständige Finanzamt zu schicken. Die Höhe Ihres Rieser-Steuervorteils richtet sich nach Ihrem Einkommen und Steuersatz, wobei Grundzulage und Kinderzulage eingerechnet werden.