Ob Verkauf oder Verschrottung: Es gibt viele Gründe, warum man ein Auto bei der Zulassungsstelle abmelden möchte. Doch wie funktioniert eine Fahrzeugabmeldung und welche Unterlagen benötigen Fahrzeughalter dafür? Eine Liste wichtiger Dokumente sowie Informationen zu den Kosten und zur Wiederzulassung eines Autos finden Sie hier.
Auto abmelden
Wissenswertes zur Abmeldung des Kraftfahrzeugs
Autoabmeldung: so funktioniert´s
Wenn Sie Ihr altes Fahrzeug nicht mehr benötigen, sollten Sie es zeitnah abmelden. Denn als Fahrzeughalter zahlen Sie Prämien für die Kfz-Versicherung sowie Kfz-Steuern. Die Abmeldung und Außerbetriebsetzung nehmen Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle vor. Dies ist auch durch einen Vertreter möglich, auch ohne Vollmacht. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Außerbetriebsetzung des Autos online durchführen, zum Beispiel bei Fahrzeugen, die ab dem 1. Januar 2015 zugelassen wurden. Sie erkennen dies am Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I - also dem Fahrzeugschein - sowie unter den Stempelplaketten auf dem Kennzeichen. Für die Online-Abmeldung benötigen Sie zudem einen neuen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion.
Wenn Sie Ihr Auto abmelden, informiert die Zulassungsbehörde Ihre Kfz-Versicherung. Das Fahrzeug wird dann stillgelegt. Zu diesem Zeitpunkt tritt eine Ruheversicherung ein. Je nach Versicherer gilt diese bis zu 18 Monate. Sie müssen für diesen Zeitraum keine Versicherungsprämie zahlen. Danach erlischt der Versicherungsschutz.
Darf ich nach der Abmeldung mit dem Auto fahren?
Mit einem abgemeldeten Fahrzeug dürfen Sie nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Um dies kenntlich zu machen, werden die Nummernschilder entstempelt. Am Tag der Abmeldung können Sie aber noch bis 23:59 Uhr mit Ihrem Auto fahren. So haben Sie Zeit, das Auto entweder nach Hause, zum Gebrauchtwagenhändler oder zum Schrottplatz zu bringen. Für die Fahrt müssen jedoch die bereits entstempelten Nummernschilder am Auto sichtbar sein. Wenn Sie Ihr Kennzeichen später für ein anderes Fahrzeug benutzen möchten, können Sie es sich reservieren lassen. Je nach Zulassungsbezirk ist dies für einen Zeitraum von drei bis zwölf Monaten möglich.
Auto abmelden: Diese Unterlagen benötigen Sie
Wichtige Dokumente, die Sie für die Abmeldung Ihres Fahrzeugs bei der Kfz-Zulassungsstelle benötigen:
- die Zulassungsbescheinigung Teil I - also den Fahrzeugschein,
- die Zulassungsbescheinigung Teil II - also den Fahrzeugbrief,
- Ihren Personalausweis oder Reisepass,
- die Kennzeichen für die Entstempelung sowie
- den Verbleibs- oder Verwertungsnachweis des Demontagebetriebs, wenn das Fahrzeug verschrottet werden soll.
Kosten für die Kfz-Abmeldung
Die Gebühren für die Außerbetriebsetzung des Autos unterscheiden sich je nach Zulassungsbezirk. Sie liegen bei etwa sechs bis zehn Euro. Wenn Sie Ihr Fahrzeug bei derselben Zulassungsbehörde abmelden, bei der Sie es auch angemeldet haben, müssen Sie weniger zahlen. Sollten verlorene Unterlagen wie der Fahrzeugbrief ersetzt werden müssen, können sich die Gebühren für den Fahrzeughalter auf bis zu 40 Euro belaufen.
Autodiebstahl: Das sollten Sie tun
Im Falle eines Diebstahls sollten Sie schnellstmöglich die zuständige Polizeidienstelle informieren. Melden Sie das Auto anschließend mit der Diebstahlanzeige und den Fahrzeugpapieren - Zulassungsbescheinigung Teil I und II - bei der Zulassungsbehörde ab. Außerdem müssen Sie Ihre Versicherung schriftlich über den Diebstahl informieren, denn ein Fahrzeugdiebstahl ist über die Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung abgedeckt. Bei Fragen zu Ihrer Autoversicherung steht Ihnen ein Mitarbeiter Ihrer Bank zur Verfügung.
Wiederzulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs
Für sieben Jahre nach der Abmeldung gilt das Fahrzeug als "außer Betrieb gesetzt". Während dieser Zeit ist eine erneute Zulassung oder Anmeldung möglich. Danach erlischt die Betriebserlaubnis des Autos endgültig und es ist die Vorlage eines Verwertungsnachweises bei der Kfz-Zulassungsstelle nötig. Dieses Dokument erhalten Sie zum Beispiel bei einem zertifizierten Demontagebetrieb.
Der Fahrzeugwechsel
Häufig ist ein Fahrzeugwechsel der Grund für die Abmeldung des alten Fahrzeugs. Aber auch für Neuzulassungen oder Ummeldungen eines Autos ist die Kfz-Zulassungsstelle zuständig.
Wenn Sie auf der Suche nach einem neuen Fahrzeug sind, können Sie es mit einem Autokredit schnell und einfach finanzieren. Das Geld steht Ihnen sofort nach Bewilligung des Kredits zur Verfügung. Ihre Volksbank Raiffeisenbank vor Ort informiert Sie gerne ausführlich über den Autokredit.
Fragen und Antworten zum Thema "Auto abmelden"
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden wollen, benötigen Sie in jedem Fall den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II), ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) sowie die Kennzeichen für die Entstempelung. Soll das Fahrzeug verschrottet werden, ist auch der Verbleibs- oder Verwertungsnachweis des Demontagebetriebs notwendig. Die Zulassungsstelle informiert das zuständige Finanzamt und Ihre KfZ-Versicherung automatisch, sobald Sie Ihr Auto abgemeldet haben.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihr Auto online abmelden, zum Beispiel wenn das Fahrzeug nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurde. Ob dies der Fall ist, erkennen Sie am Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I - also dem Fahrzeugschein - oder unter den Stempelplaketten auf dem Kennzeichen. Für die Online-Abmeldung benötigen Sie zudem einen neuen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, müssen Sie es in jedem Fall abmelden. So lange es auf Sie als Besitzer angemeldet ist, bleiben Sie auch in der Haftung. Entweder Sie melden das Auto vor dem Verkauf selbst ab, oder der Käufer meldet es um. Beachten Sie, dass ein abgemeldetes Fahrzeug nicht am Straßenverkehr teilnehmen darf.