Die Pensionszusage – auch Direktzusage genannt – ist eine besonders flexible Form der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Damit profitieren Sie von vielen Gestaltungsmöglichkeiten, frei wählbaren Leistungshöhen, geringem Nettoaufwand und Steuervorteilen. Hier erfahren Sie mehr dazu.
Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung
Die flexibel gestaltbare Vorsorgelösung
Ihre Vorteile mit der Pensionszusage
- Mitarbeiterbindung und Mitarbeitergewinnung: Anreize für höherverdienende Fach- und Führungskräfte durch hohe Versorgungsleistungen schaffen
- Flexible Beitrags- und Zusagehöhe
- Kombinierbar mit anderen Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung
- Betriebsfremde Risiken minimieren – durch eine Rückdeckungsversicherung im Leistungsfall
- Steuerersparnisse und Einsparung von Lohnnebenkosten möglich
- Umfassende Beratung nach unseren genossenschaftlichen Werten: fair, transparent und auf Augenhöhe
Zusagen mit einer Rückdeckungsversicherung absichern
Die Pensionszusage ist ein Durchführungsweg für die betriebliche Altersversorgung. Damit verpflichten Sie sich als Arbeitgeber zur finanziellen Unterstützung Ihrer Mitarbeiter beziehungsweise der Hinterbliebenen Ihrer Mitarbeiter im Versorgungsfall. Dieser tritt zum Beispiel im Ruhestand, im Todesfall oder bei Invalidität des Beschäftigten ein. Aufgrund der Versorgungszusage hat der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die Leistung. Um finanzielle Risiken für Ihr Unternehmen zu vermeiden, können Sie Ihre Zusage mit einer Rückdeckungsversicherung absichern. Mit dieser erfolgt der Aufbau der Leistungszusagen bereits in der Anwartschaft. Zudem sind Sie gegen das Risiko vorgezogener Versorgungsfälle wie Berufsunfähigkeit oder Tod des Angestellten abgesichert. Informieren Sie sich über die Rückdeckungsversicherung bei Ihrer Bank vor Ort.
Die Pensionszusage im Detail
Arbeitgebern steht mit der Direktzusage eine besonders flexible Möglichkeit zur Verfügung, für ihre Mitarbeiter eine Altersversorgung einzurichten. Denn dabei lassen sich individuelle Leistungshöhen vereinbaren. Damit eignet sich die Pensionszusage besonders zur Absicherung von Geschäftsführern, Führungskräften und höherverdienenden Arbeitnehmern. Sie können entscheiden, ob Sie die betriebliche Altersversorgung für alle Beschäftigten oder nur für bestimmte Personenkreise abschließen. Für die Finanzierung der Pensionszusage gibt es verschiedene Modelle: vollständig finanziert durch Sie, den Arbeitnehmer oder eine gleichmäßige Aufteilung der Kosten auf beide Parteien.
Geringere Abgaben für Arbeitgeber
Arbeitgeber profitieren bei der Pensionszusage von Steuerersparnissen. Denn sowohl die Einzahlungen als auch die Pensionsauszahlungen sowie die Beiträge zur Rückdeckungsversicherung sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Rückstellungen für die Versorgungsleistungen senken das steuerrelevante Betriebsergebnis und mindern damit den Gewinn Ihres Unternehmens. Wenn Sie die Pensionszusage durch Entgeltumwandlung finanzieren, sparen Sie zudem bei den Lohnnebenkosten.
Attraktivität als Arbeitgeber stärken
Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung. Allerdings legen Sie als Arbeitgeber den Durchführungsweg fest. Neben der Pensionszusage gibt es die Pensionskasse, den Pensionsfonds, die Unterstützungskasse und die Direktversicherung. Mit einer betrieblichen Altersversorgung können Sie die Attraktivität Ihres Unternehmens steigern und damit sowohl die Mitarbeiterbindung verbessern als auch die Mitarbeitergewinnung erleichtern. Informieren Sie sich über die Leistungen der Pensionszusage als Betriebsrente bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort.
Fragen und Antworten zur Pensionszusage
Bei einer Entgeltumwandlung, auch Gehaltsumwandlung genannt, fließt ein Teil des Bruttolohns des Arbeitnehmers in Beiträge für die betriebliche Altersversorgung. Dadurch sinken die Lohnnebenkosten für Ihr Unternehmen sowie die Steuern und Sozialabgaben für die Arbeitnehmer.
Die Beiträge für die betriebliche Altersversorgung (bAV) können Sie, Ihre Mitarbeiter oder beide gemeinsam erbringen. Bei der arbeitgeberfinanzierten bAV leistet der Arbeitgeber die Zahlung zusätzlich zum Lohn und Gehalt. Bei der arbeitnehmerfinanzierten bAV gehen die Beiträge durch Entgeltumwandlung vom Gehalt des Arbeitnehmers ab. Eine Mischform beider Finanzierungsformen ist ebenfalls möglich. Die arbeitgeberfinanzierte bAV kann eine Maßnahme zur Bindung und Gewinnung von Mitarbeitern sein.
Ja, grundsätzlich sind zusätzliche Versicherungen möglich. Wenn Ihre Mitarbeiter es wünschen, können sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung und/oder einen Hinterbliebenenschutz einschließen.