Wie funktioniert ein Gemeinschaftskonto?

Kostenteilung leicht gemacht

Auch wenn es in der Liebe nicht um Geld gehen sollte: Paare, die zusammenleben, haben gemeinsamen Ausgaben. Über ein Gemeinschaftskonto behalten Sie die Kosten für Miete, Einkäufe und Anschaffungen im Blick und können diese einfach teilen.

Für wen eignet sich ein Gemeinschaftskonto?

Ein gemeinsames Konto bietet sich für alle an, die regelmäßig Kosten teilen. Darunter fallen Eheleute und Paare mit einem gemeinsamen Haushalt. Auch Wohngemeinschaften können ihre Zahlungen über ein Konto abwickeln, auf das alle Mitbewohner Zugriff haben. Vereine und Organisationen führen ihre Finanzgeschäfte ebenfalls häufig über ein Gemeinschaftskonto.

Was bedeutet ein Gemeinschaftskonto?

Ein Gemeinschaftskonto kann ein Girokonto – aber auch Depot, Tagesgeld- oder Festgeldkonto sein – auf das mindestens zwei Personen gleichberechtigt Zugriff haben. Dabei steht jedem der gleiche Anteil des Guthabens zu. Grundsätzlich haften alle Inhaber bei fälligen Rückzahlungen und Überziehungen. Die Kündigung eines Partnerkontos ist nur mit der Einwilligung aller verfügungsberechtigten Personen möglich.

Oder-Konto für Paare und Eheleute

Es gibt zwei verschiedene Varianten des Gemeinschaftskontos. Das Oder-Konto ist die gängigste Form. Besonders Paare und Eheleute greifen häufig darauf zurück. Jede Partei ist eigenständig über das Guthaben und eine gegebenenfalls eingeräumte Kontoüberziehung verfügungsberechtigt. Zudem kann jeder Kontoinhaber unabhängig am Automaten Bargeld abheben sowie Überweisungen oder sonstige Transaktionen tätigen. Praktisch im Alltag: Anschaffungen und Einkäufe bezahlt jeder Partner über seine eigene girocard (Debitkarte). Diese Art des Kontos erfordert ein gutes Vertrauensverhältnis zwischen den Verfügungsberechtigten.

Und-Konto für mehr Kontrolle

Das Und-Konto ist eine unter Privatpersonen eher selten genutzte Variante des Gemeinschaftskontos. Hier können die Kontoinhaber ausschließlich gemeinsam Transaktionen tätigen. So ist zum Beispiel für eine Überweisung das Einverständnis aller Parteien nötig. Was bei einem gemeinsam geführten Haushalt eher unpraktisch ist, bietet Vereinen und Organisationen hingegen mehr Sicherheit durch Kontrolle.

Mehrere Konten führen

Wer finanziell unabhängig bleiben will, muss nicht ausschließlich das gemeinsame Konto nutzen. Bei Paaren und Wohngemeinschaften kann zum Beispiel jeder zusätzlich ein eigenes Konto führen. Darauf fließen die individuellen Einnahmen. Die Parteien überweisen dann einen bestimmten Betrag auf das gemeinsame Konto. Das Guthaben darauf finanziert die laufenden Ausgaben. Dieses Vorgehen bietet den Kontoinhabern weiterhin finanzielle Freiheiten und dennoch den Vorteil einer einfachen Teilung der Kosten.

Informieren Sie sich über ein Gemeinschaftskonto.

Weitere Informationen zu Und-Konto, Oder-Konto sowie zur Verfügungsberechtigung erhalten Sie bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort.

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