Immobiliengutachterin und Immobiliengutachter

Kurz und kompakt

  • Eine Immobilienbewertung durch Gutachterinnen und Gutachter schafft Transparenz bei Kauf, Verkauf, Erbschaft oder gerichtlichen Streitfällen.

  • Je nach Zweck sind verschiedene Gutachtertypen sinnvoll – von freien Sachverständigen bis zu öffentlich bestellten Expertinnen und Experten.

  • Die Kosten variieren je nach Gutachtenform und Immobilienwert und sind meist frei verhandelbar trotz Orientierung an der HOAI.

Darauf sollten Sie bei der Wahl eines Sachverständigenbüros achten

Sie benötigen eine objektive Bewertung eines Grundstücks, Hauses oder einer Wohnung? Dann ist es sinnvoll, eine Immobiliengutachterin oder einen Immobiliengutachter zu beauftragen. Worauf Sie bei einer professionellen Immobilienbewertung achten sollten, erfahren Sie hier.

Dafür brauchen Sie ein Gutachten

Gemäß § 194 des Baugesetzbuches (BauGB) ermittelt eine Immobiliengutachterin oder ein Immobiliengutachter den Verkehrswert eines unbebauten Grundstücks oder einer Immobilie. Unter Berücksichtigung des baulichen Zustands verschafft Ihnen ein Gutachten also beim Immobilienverkauf oder -kauf Klarheit darüber, welcher Preis gerechtfertigt ist. Bei einer Scheidung wird ebenfalls häufig eine Immobiliengutachterin oder ein Immobiliengutachter zu Rate gezogen, um den Immobilienwert für die Vermögensaufteilung zu bestimmen. Genauso kann eine Wertermittlung aus steuerlichen Gründen oder im Falle einer Erbschaft sinnvoll sein.

Trägt eine Erbengemeinschaft ihren Streit um eine Immobilie vor Gericht aus, sollten die Kläger zur Vorbereitung ihrer Klage ein Gutachten einholen, um einen begründeten Klageantrag stellen zu können. Ebenso kann das Gericht zur Aufklärung und auf Antrag der gegnerischen Partei ein eigenes Gutachten einholen. Die Kosten dafür muss zunächst die Partei begleichen, bei der die Beweislast liegt.

Arten von Immobiliengutachten

Wer sich auf die Suche nach einer Immobiliengutachterin oder einem Immobiliengutachter begibt, sollte zunächst ermitteln, welche Gutachtenform gefragt ist. Wenn ein Gutachten auch vor Gericht Bestand haben soll, reicht beispielsweise ein Kurzgutachten nicht aus. Denn wertbeeinflussende Dokumente wie der Grundbuchauszug finden dabei keine Berücksichtigung. Ein ausführliches Verkehrswertgutachten – auch Vollgutachten genannt – wird dagegen in der Regel von Gerichten und Behörden anerkannt. Damit liefert die Immobiliengutachterin oder der Immobiliengutachter unter anderem eine ausführlichere Beschreibung der Immobilie, begründet detailliert das Vorgehen bei der Bewertung und bezieht sämtliche für die Wertermittlung relevanten Unterlagen ein.

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Qualifikationen von Immobiliengutachterinnen und Immobiliengutachtern

Bevor Sie eine Sachverständige oder einen Sachverständigen beauftragen, sollten Sie sicherstellen, dass Sie die richtige Person für Ihre Immobilienbewertung wählen. Denn je nach Anlass und Einsatzbereich ist eine andere Art von Immobiliengutachterin oder Immobiliengutachter sinnvoll:

  • Freie Immobiliensachverständige: Diese Gutachterinnen und Gutachter bieten sich für einfache Wertgutachten an, die als Grundlage beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie dienen können. Zwar geben diese Gutachten Aufschluss über den aktuellen Marktwert des Hauses, von Gerichten oder Behörden werden sie jedoch nicht anerkannt.
  • Staatlich anerkannte Immobiliengutachterinnen und Immobiliengutachter: Diese Gutachterinnen und Gutachter sind der Aufsicht der jeweiligen Landesbehörde unterstellt. Sie dürfen Immobilien im öffentlichen Auftrag, d. h. für Behörden, begutachten.
  • Öffentlich bestellte und vereidigte Immobiliengutachterinnen und Immobiliengutachter: Hierbei handelt es sich um die Berufsbezeichnung für Gutachterinnen und Gutachter, die von der Industrie- und Handelskammer (IHK) geprüft und zugelassen sind. Sie können offiziell anerkannte Berechnungen zum Markt- und Verkehrswert durchführen und gerichtsfeste Gutachten erstellen.
  • Gutachterausschuss der Gemeinde: Dieser Ausschuss besteht meist aus Architektinnen und Architekten, Immobiliensachverständigen und Vertreterinnen und Vertretern von Behörden wie Finanzamtmitarbeiterinnen und -mitarbeitern. Die durch ein Team des Ausschusses erstellten Gutachten werden ebenfalls gerichtlich anerkannt.
  • Zertifizierte Immobiliengutachterinnen und Immobiliengutachter: Diese Sachverständigen sind nach DIN EN ISO 17024 zertifiziert und überwiegend für Banken tätig. Aufgrund des strengen Zertifizierungsverfahrens werden auch ihre Gutachten von Behörden und Gerichten anerkannt.

Eine fachgerechte Wertermittlung bieten Ihnen auch die Immobilienexpertinnen und Immobilienexperten Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort an. Sie stehen Ihnen gerne beratend zur Seite und unterstützen Sie bei der Bewertung Ihrer Immobilie.

Wie viel kostet eine Immobiliengutachterin oder ein Immobiliengutachter?

Bei der Berechnung ihrer Vergütung orientieren sich Immobiliengutachterinnen und Immobiliengutachter häufig an der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Jedoch ist ihr Honorar in der Regel frei verhandelbar. Wie viel Sie die Beauftragung einer Immobiliengutachterin oder eines Immobiliengutachters letztlich kostet, hängt vor allem davon ab, welche Gutachtenform Sie benötigen. Da der Aufwand bei einem Vollgutachten deutlich höher ausfällt als bei einem Kurzgutachten, ist Letzteres grundsätzlich günstiger. Zudem können auch die Art der Immobilie und ihr Verkehrswert die Höhe der Kosten beeinflussen.