Gemäß § 194 des Baugesetzbuches (BauGB) ermittelt eine Immobiliengutachterin oder ein Immobiliengutachter den Verkehrswert eines unbebauten Grundstücks oder einer Immobilie. Unter Berücksichtigung des baulichen Zustands verschafft Ihnen ein Gutachten also beim Immobilienverkauf oder -kauf Klarheit darüber, welcher Preis gerechtfertigt ist. Bei einer Scheidung wird ebenfalls häufig eine Immobiliengutachterin oder ein Immobiliengutachter zu Rate gezogen, um den Immobilienwert für die Vermögensaufteilung zu bestimmen. Genauso kann eine Wertermittlung aus steuerlichen Gründen oder im Falle einer Erbschaft sinnvoll sein.
Trägt eine Erbengemeinschaft ihren Streit um eine Immobilie vor Gericht aus, sollten die Kläger zur Vorbereitung ihrer Klage ein Gutachten einholen, um einen begründeten Klageantrag stellen zu können. Ebenso kann das Gericht zur Aufklärung und auf Antrag der gegnerischen Partei ein eigenes Gutachten einholen. Die Kosten dafür muss zunächst die Partei begleichen, bei der die Beweislast liegt.