Kurz und kompakt

  • Die Rentenlücke beschreibt den Unterschied zwischen dem letzten Nettoeinkommen und den gesetzlichen Rentenleistungen im Ruhestand.

  • Sie entsteht, weil die gesetzliche Rente meist nur einen Teil des früheren Einkommens abdeckt und Inflation sowie Kostensteigerungen hinzukommen.

  • Mit privaten Rentenmodellen wie Riester-, Rürup- oder fondsgebundenen Rentenversicherungen sowie einer betrieblichen Altersvorsorge können Sie die Lücke verkleinern.

     

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So schließen Sie Ihre Versorgungslücke

Eine Rentenlücke kann dazu führen, dass Sie Ihren aktuellen Lebensstandard im Ruhestand nicht halten können. Machen Sie daher frühzeitig den ersten Schritt in eine sichere finanzielle Zukunft und erfahren Sie hier, wie Sie die Rentenlücke frühzeitig erkennen und schließen.

Was ist die Rentenlücke?

Der Begriff „Rentenlücke“ oder „Versorgungslücke“ bezeichnet die Differenz zwischen Ihrem letzten monatlichen Nettoeinkommen und dem Betrag, den Sie nach Ihrem Rentenbeginn von der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen. Die Rentenlücke entsteht, weil die gesetzliche Rentenversicherung nur einen Teil des letzten Gehalts vor dem Ruhestand abdeckt. Auch andere Faktoren wie die Inflation oder steigende Lebenshaltungskosten können dazu beitragen, dass die tatsächlichen Ausgaben höher sind als die verfügbaren Renteneinkünfte.

Rentenlücke berechnen

Um die Höhe Ihrer Versorgungslücke zu berechnen, müssen Sie verschiedene Faktoren berücksichtigen. Das Vorhandensein einer betrieblichen oder privaten Altersversorgung, die Inflation, Rentensteigerungen, mögliche Kosteneinsparungen im Alter – zum Beispiel, weil das Haus abbezahlt ist – und materielle Wünsche spielen beispielsweise dabei eine Rolle. Prüfen Sie im ersten Schritt Ihre Renteninformation, denn diese zeigt Ihnen die prognostizierten Einnahmen auf, mit denen Sie im Ruhestand rechnen können.

Im nächsten Schritt sollten Sie Ihre aktuellen Ausgaben detailliert aufschreiben und überlegen, ob Sie im Ruhestand genauso viel Geld ausgeben oder die Ausgaben verringern wollen. Laut dem Statistischen Bundesamt belaufen sich die durchschnittlichen Ausgaben von Rentnerinnen und Rentnern wie folgt:

Alleinstehende1.735 Euro pro Monat
Weiblich alleinstehend1.697 Euro pro Monat
Männlich alleinstehend1.823 Euro pro Monat
Paar3.045 Euro pro Monat

Unser Rentenrechner

Damit Sie Ihre finanzielle Situation im Rentenalter frühzeitig einschätzen können, stellen wir Ihnen unseren Rentenrechner zur Verfügung. Damit berechnen Sie die Differenz zwischen Ihrem heutigen Nettogehalt und Ihrer zu erwartenden Rente. So wissen Sie, in welcher Höhe Sie als Versicherte oder Versicherter Ihre private Altersvorsorge abschließen müssen, um zusätzlich zur gesetzlichen Altersrente für Ihren Ruhestand vorzusorgen.

Berechnen Sie selbst, wie hoch Ihre Rentenlücke ausfallen kann

Rentenlücke schließen

Um mögliche Rentenlücken zu schließen, sollten Sie Ihre Altersversorgung frühzeitig in die eigenen Hände nehmen und sich für eine private Zusatzrente entscheiden. Ob betriebliche Altersvorsorge, Riester-Rente, Rürup-Rente oder fondsgebundene Rentenversicherung – jede Art der Vorsorge unterstützt Sie als Versicherte oder Versicherten dabei, Ihren gewohnten Lebensstandard nach dem Rentenbeginn zu halten. Je früher Sie eine passende Geldanlage finden, desto mehr Sparraten zahlen Sie ein und desto mehr angespartes Kapital steht Ihnen im Rentenalter zur Verfügung.

Auch die gesetzliche Rente kann in manchen Fällen erhöht und die Rentenlücke somit etwas verkleinert werden:

Kindererziehungszeiten: Wer Kinder erzieht, die ab 1992 geboren sind, kann für jedes Kind drei Rentenpunkte erhalten. Das entspricht mit dem aktuellen Rentenwert von 37,60 Euro rund 113 Euro mehr Rente monatlich. Dieser Antrag ist kostenfrei.

Kontenklärung: Überprüfen Sie Ihr Rentenkonto, um sicherzustellen, dass alle relevanten Beiträge, wie Nebenjobs während des Studiums oder Pflegezeiten von Angehörigen, darin erfasst sind. Bis zu einem Alter von 45 Jahren können freiwillig Beiträge nachgezahlt werden. Ab dem Alter von 50 Jahren können zusätzliche Rentenpunkte gekauft werden.

Verteilung der Konsumausgaben privater Haushalte in Deutschland im Jahr 2023 nach Verwendungszweck

*Zum Beispiel Gesundheits- und Körperpflege, Bildungswesen oder Versicherungs- und Finanzdienstleistungen

© Statista 2024, BMAS: Deutsches Bundesamt

FAQs zur Rentenlücke

Bei der gesetzlichen Rentenversicherung finanzieren die noch werktätigen Beitragszahlenden die monatlichen Bezüge aller Rentnerinnen und Rentner. Dieses Modell ist auch als Generationenvertrag bekannt. Dabei zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber monatlich einen vertraglich vereinbarten Beitrag in die gesetzliche Rentenkasse ein. Dieses Geld erhalten dann die aktuellen Empfängerinnen und Empfänger der Rente. Doch dieses System funktioniert nur, solange die Bevölkerung wächst oder zumindest in ihrer Altersstruktur konstant bleibt. Reduziert sich der Anteil der Jüngeren, verschlechtert sich die Anzahl der Beitragszahlenden im Verhältnis zur Anzahl der Personen, die Rente erhalten. Expertinnen und Experten sind sich mittlerweile einig: Mit der gesetzlichen Rentenversicherung allein wird es künftig nicht mehr möglich sein, den gewohnten Lebensstandard nach dem Rentenbeginn zu halten.

Nehmen Sie möglichst früh Ihre Altersvorsorge durch das Abschließen einer privaten Rentenversicherung in die Hände. Ob mit einer Riester - oder Rürup-Rente, einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV), der fondsgebundenen Rentenversicherung, einem Riester-Fondssparplan oder mit Wohn-Riester – je früher Sie mit dem Sparen anfangen, desto größer wird die Auszahlsumme, die Sie im Alter erhalten.

Ihre Renteninformation erhalten die in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherten per Brief. Das ermöglicht ihnen einen Überblick über ihre erworbenen Rentenansprüche. Zudem informiert die Renteninformation über die Rentenansprüche bei einer Erwerbsminderung. Sie wird jährlich automatisch an alle Versicherten verschickt, die mindestens 27 Jahre alt sind und fünf Jahre lang Beiträge eingezahlt haben.

Versicherte müssen einen Antrag auf Rentenzahlung bei der gesetzlichen Rentenversicherung einreichen. Den Rentenantrag sollten sie ca. drei Monate vor Rentenbeginn stellen. Nach Genehmigung des Antrags erfolgt die Rentenzahlung immer am letzten Bankarbeitstag des Monats rückwirkend für den Monat.

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