Betriebsrente: Mit dem Arbeitgeber für die Rente sparen

Kurz und kompakt

  • Arbeitnehmer können per Entgeltumwandlung Teile ihres Bruttogehalts steuer- und sozialabgabenfrei in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) einzahlen. ​

  • Bei einem Arbeitgeberwechsel kann die bAV oft übertragen oder privat fortgeführt werden. Details hängen vom Vertrag ab.

  • Die Auszahlung der bAV erfolgt im Rentenalter und ist steuerpflichtig. Zudem können Sozialabgaben anfallen. ​

Doppelt profitieren: Zuschüsse plus Steuererleichterungen

Aktuelles Angebot von

  • rhv
Betriebliche Altersvorsorge

Legen Sie einen Teil Ihres Gehalts für den Ruhestand zurück. Nutzen Sie dabei sowohl Steuervorteile als auch einen Zuschuss Ihres Arbeitgebers.


Bank erfolgreich geändert

Mehr Rendite durch gesetzlich festgelegten Zuschuss

Alle Arbeitnehmer in Deutschland haben ein Recht auf eine Betriebsrente. Insbesondere durch das Betriebsrentengesetz steigt die Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Was bedeutet das? In welchen Fällen lohnt sich eine Betriebsrente?

So funktioniert die Betriebsrente

Das Rentenniveau sinkt. Das führt dazu, dass die gesetzliche Rente nicht mehr ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Es entsteht eine Rentenlücke. Deswegen zielt der Gesetzgeber mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz darauf ab, die betriebliche Altersvorsorge attraktiver zu machen, um die Versorgungslücke zu verkleinern. Er verpflichtet den Arbeitgeber, im Rahmen der Entgeltumwandlung einen Arbeitgeberzuschuss an die Versorgungsträger abzuführen. Für Geringverdienende gibt es zusätzliche Fördermöglichkeiten.

Rentenrechner: Versorgungslücke der gesetzlichen Altersrente berechnen

So funktioniert die Betriebsrente

Um Ihre Versorgungslücke zu schließen, können Sie sich unter anderem zwischen dem Abschluss einer privaten Rentenversicherung und einer Betriebsrente entscheiden. Bei der Betriebsrente gibt es zwei Arten der Altersvorsorge: Im ersten Fall finanziert der Arbeitgeber die Einzahlungen für Ihre Betriebsrente allein. Im zweiten Fall verlangen Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer, dass Ihr Arbeitgeber einen Teil Ihres Bruttogehalts in die Betriebsrente einzahlt. Dies wird als Entgeltumwandlung bezeichnet. Laut Betriebsrentengesetz, dem „Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung“ (BetrAVG), ist Ihr Betrieb verpflichtet, Ihnen einen Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent zu zahlen. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber darauf an, der ebenfalls von der bAV profitiert. Denn die Beiträge des Arbeitgebers zur betrieblichen Altersvorsorge sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.

Leistungen der Betriebsrente

Für die bAV gilt eine sogenannte Unverfallbarkeit der Anwartschaft. Das bedeutet, dass Sie auch dann ein Recht auf die Leistungen Ihrer Betriebsrente haben, wenn Sie das Unternehmen verlassen. Eine betriebliche Altersvorsorge aus Entgeltumwandlung ist vom ersten Tag an unverfallbar. Erteilt hingegen Ihr Arbeitgeber seine Zusage, die Betriebsrente allein zu finanzieren – zum Beispiel per Direktzusage oder Unterstützungskasse – ist die Unverfallbarkeit an eine Betriebszugehörigkeit von mindestens drei Jahren sowie an ein Alter von mindestens 21 Jahren gebunden. Die Betriebsrente wird lebenslang gezahlt. Auch die Versorgung Ihrer Hinterbliebenen sowie die Invaliditätsversorgung gehören zu den Leistungen der Betriebsrente. Die Hinterbliebenenversorgung garantiert bei Tod des Versicherten den Ehe- oder Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sowie den Kindern Beitragsauszahlungen. Die Invaliditätsversorgung ermöglicht Ihnen im entsprechenden Fall eine Erwerbsminderungs- oder Berufsunfähigkeitsrente.

Beispielrechnung für die Betriebsrente

Nehmen wir an, eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer verdient monatlich 3.000 Euro brutto und möchte über eine Entgeltumwandlung in die Betriebsrente einzahlen. Der Arbeitgeber beteiligt sich mit einem Zuschuss von 15 Prozent an den Einzahlungen. Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer entscheidet sich, vier Prozent des Bruttogehalts, also 120 Euro pro Monat, in die Betriebsrente einzuzahlen.

Monatliche Einzahlung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers:
3.000 Euro (Bruttogehalt) × 0,04 = 120 Euro

Arbeitgeberzuschuss (15 Prozent der Einzahlungen):
120 Euro × 0,15 = 18 Euro

Gesamteinzahlung in die Betriebsrente pro Monat:
120 Euro (Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer) + 18 Euro (Arbeitgeber) = 138 Euro

Wenn diese Einzahlungen über einen Zeitraum von 30 Jahren mit einer angenommenen durchschnittlichen Rendite von 3 Prozent pro Jahr erfolgten, kämen nach 30 Jahren etwa 80.418 Euro heraus.

Durchführungswege der Betriebsrente

Für die Betriebsrente gibt es verschiedene Durchführungswege wie Direktzusage, Unterstützungskassen, Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen. Der Arbeitgeber kann frei wählen, welchen er für künftige Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner nimmt. Bei der Pensionszusage bzw. Direktzusage regelt der Arbeitgeber die Einzahlungen allein. Alternativ kann er in eine Unterstützungskasse zahlen. Das sind arbeitgebereigene Einrichtungen für die Betriebsrente.

Liegt die Entscheidung hingegen bei der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer, kann sie oder er die eigenen Beiträge und die Zuschüsse des Arbeitgebers zum Beispiel in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds einzahlen, bei denen externe Träger involviert sind. Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Lebens- oder Rentenversicherung für Sie ab, was Ihnen den Vorteil bietet, eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu integrieren. Die Beiträge können aber auch in traditionelle Pensionskassen oder einen Pensionsfonds eingezahlt werden. Bei einer Entgeltumwandlung per Pensionskasse profitieren Sie von Steuervorteilen und geringen Sozialabgaben. Pensionsfonds bieten im Vergleich zu Pensionskassen höhere Renditechancen, sind dafür aber auch höheren Renditeschwankungen unterworfen

Vor- und Nachteile einer betrieblichen Altersvorsorge

 
VorteileNachteile
Steuerliche Förderung       Komplexität in der Verwaltung
ArbeitgeberzuschussBindung an den Arbeitgeber
Sofortige Unverfallbarkeit bei EntgeltumwandlungBegrenzte Auswahl an Anlageoptionen
Möglichkeit der Hinterbliebenen- und InvaliditätsversorgungEventuelle Einschränkungen bei Jobwechsel

Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bei der Entgeltumwandlung

Bei der Entgeltumwandlung sind die vom Bruttogehalt gezahlten Beiträge zur Altersvorsorge bis zu einer bestimmten Höhe frei von Sozialabgaben für die Kranken- und Pflegeversicherung. Die Obergrenze liegt bei vier Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung. Zudem müssen Arbeitgeber und künftige Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner die Sparbeiträge nicht versteuern. Der Freibetrag dafür liegt bei acht Prozent. Dies erhöht die Attraktivität der Betriebsrente als Instrument der Altersvorsorge.

Der maximale steuerliche Förderbetrag im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge für eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds beträgt 650 Euro. Der sozialversicherungsfreie Beitrag des eingezahlten Arbeitgeberanteils beträgt 322 Euro monatlich.

Bei Auszahlung der Rente gilt: Der Freibetrag liegt bei monatlich 187,25 Euro deutschlandweit. Das heißt, erst ab dieser Höhe werden Krankenversicherungsbeiträge sowie Pflegepflichtversicherungsbeiträge auf die erhaltene Rente fällig.

FAQs zur Betriebsrente

Die Ansprüche aus der Betriebsrente bleiben erhalten und werden vom neuen Arbeitgeber übernommen oder können privat weitergeführt werden.

Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat grundsätzlich Anspruch auf eine Betriebsrente.

Ja, die Auszahlung der Betriebsrente ist in der Regel vor Pfändung geschützt.

Ja, die Mitnahme der Betriebsrente ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Jetzt Termin vereinbaren

Sie möchten sich zum Thema Altersvorsorge beraten lassen? Mit unserer Online-Terminvereinbarung buchen Sie schnell und einfach Ihren Beratungstermin bei uns.


Bank erfolgreich geändert