Enkeltrick: So schützen Sie sich und Ihre Verwandten

Kurz und kompakt

  • Der Enkeltrick ist eine Betrugsmasche, bei der sich Kriminelle am Telefon als Verwandte, meist als Enkelkinder, ausgeben und ältere Menschen täuschen.

  • Die Betrügerinnen und Betrüger schaffen durch gezielte Gesprächsführung Vertrauen und fordern Geld oder Wertgegenstände, um eine angebliche Notlage abzuwenden.  

  • Bei Verdacht auf Betrug sollten Betroffene sofort auflegen, die Polizei informieren und ihr Umfeld über die Masche aufklären.

So schützen Sie sich und Ihre Angehörigen

"Rate mal, wer dran ist!" – Mit diesem Spruch eröffnen Kriminelle das Telefongespräch mit älteren Menschen. Ziel dabei ist es, sich zum Beispiel als Enkelkind auszugeben, eine Notlage vorzutäuschen und so die Angerufenen dazu zu bringen, ihnen Geld zu überweisen.

Was ist der Enkeltrick?

Der Begriff „Enkeltrick“ wird oft als Oberbegriff für Betrugsanrufe verwendet. Anruferinnen und Anrufer geben sich als nahe Verwandte der Betroffenen oder als Mitglieder der Polizei oder Justiz aus. Das Muster ist trotz der verschiedenen Szenarien in den meisten Fällen ähnlich: Eine Notsituation wird vorgetäuscht und die angerufene Person soll schnell einen großen Geldbetrag oder Wertsachen verfügbar machen, um zu helfen. Dabei wird ein starker emotionaler und zeitlicher Druck aufgebaut, um die Betroffenen zur Handlung zu bewegen. 

Vor allem ältere Menschen sind die Zielgruppe

Jeder Mensch kann Opfer eines Betrugsanrufes werden. Betrügerinnen und Betrüger versuchen in der Regel jedoch gezielt, Seniorinnen und Senioren zu erreichen. Der Gedanke dahinter: Besonders alleinstehende ältere Personen freuen sich, wenn Enkelkinder, Nichten oder Neffen anrufen und lassen sich dadurch leichter zu hohen Zahlungen überreden. Faktoren wie Hör- und Sehschwächen, Vereinsamung, Zerstreutheit oder Demenz werden schamlos ausgenutzt. Ein weiterer Faktor ist, dass Menschen im Ruhestand häufig tagsüber zuhause und somit telefonisch erreichbar sind. Zudem haben viele ältere Menschen ihre Telefonnummer nach wie vor im Telefonbuch stehen. Das macht es Betrügerinnen und Betrügern, die gezielt nach altmodisch klingenden Vornamen suchen, leicht, an die nötigen Daten zu kommen.

Viele Anrufende spekulieren darauf, dass ältere Opfer schlecht informiert sind und nicht genug über diese Betrugsmasche wissen. Ältere Menschen neigen zudem dazu, größere Mengen Bargeld zuhause aufzubewahren, was den Zugang ebenfalls erleichtert.

Betrügerische Anrufe erkennen

  • In der Regel lassen die Anrufenden ihren Namen erraten, indem sie zum Beispiel "Hallo Oma, weißt du nicht, wer dran ist?" sagen.
  • Nach einem kurzen Vorgespräch berichten sie dann von einer angeblichen Notsituation und stellen eine hohe Geldforderung an die betroffene Person.
  • Oft rufen die vermeintlichen Enkelkinder oder Nichten bzw. Neffen mehrmals hintereinander an und bauen so Zeitdruck auf. Gleichzeitig verpflichten sie die angerufene Person zur Geheimhaltung und drohen mit Kontaktabbruch oder schlimmen Konsequenzen für den vermeintlichen Familienangehörigen.
  • Hat die betroffene Person die geforderte Geldsumme nicht im Haus, drängen die Anrufenden sie, zur Bank zur gehen. Oft wird sogar ein Taxi gerufen, sollte die angerufene Person den Weg nicht selbst bewältigen können.
  • Willigt die betroffene Person in die Geldübergabe ein, erklären die Anrufenden, dass sie selbst verhindert seien, aber eine Freundin oder ein Freund das Bargeld umgehend abholen werde.

Polizei, Schockanruf, Gewinnspiel: andere Versionen des Enkeltricks

Der Enkeltrick ist zwar die bekannteste Variante des Betrugsanrufes, doch es gibt zahlreiche andere Vorgehensweisen. Einige der bekanntesten sind:

Schockanruf

Wie der Name schon betont, geht es bei Schockanrufen darum, bei der betroffenen Person eine Schockreaktion auszulösen, sie also schnell unter starken emotionalen und zeitlichen Druck zu setzen. In diesem Zustand handeln die meisten Menschen impulsiv und sind leichter zu beeinflussen. Ein häufiges Szenario ist ein angeblicher schwerer oder tödlicher Unfall, den eine nahestehende Person verursacht haben soll. Diese Person benötige nun dringend einen hohen Geldbetrag, um eine Kaution zu zahlen, da sonst eine Verhaftung drohe. In anderen Fällen geht es um eine angeblich lebensrettende Operation, die aber nur durchgeführt werden kann, wenn sie vorher bezahlt wird. Oft versuchen die Anrufenden, ihr Betrugsopfer bis zur Geldübergabe am Telefon zu halten, sodass dieses keine Möglichkeit hat, sich aus der Schocksituation zu befreien. 

Gewinnspiel-Gewinn

Seit 2010 steigt die Zahl der Strafanzeigen wegen telefonischen Gewinnversprechen. Das Vorgehen ist hier immer das gleiche: Den Angerufenen wird ein potenzieller Gewinn versprochen, vorher ist jedoch eine Gegenleistung nötig. So kann der Gewinn zum Beispiel erst nach der Zahlung einer Bearbeitungsgebühr übergeben werden oder es sind Anwalts-, Bearbeitungs- oder Zollgebühren zu entrichten. Transport- oder Versicherungskosten können ebenfalls genannte Gründe sein. Das Ziel ist es, die betroffenen Personen zur Überweisung einer größeren Geldsumme zu bewegen, um diese Kosten zu decken.

In einer anderen Variante ist die Übergabe des Gewinns nur im Rahmen einer Veranstaltung möglich. Die Anrufenden laden ihre Opfer zu dieser Veranstaltung ein; dabei handelt es sich jedoch um eine Verkaufsveranstaltung, bei der minderwertige Produkte zu überhöhten Preisen angeboten werden. 

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Falsche Polizistinnen oder Polizisten

Betrugsanrufe, bei denen sich die Anrufenden als Polizistinnen oder Polizisten ausgeben, haben in den meisten Fällen die Herausgabe von Bargeld oder Wertgegenständen zum Ziel. Das Argument ist, dass diese im Haus der Betroffenen nicht mehr sicher seien oder auf Spuren in einem angeblichen Ermittlungsverfahren untersucht werden müssten. Ein Kollege oder eine Kollegin in Zivil werde geschickt, um die Wertsachen abzuholen.

Falsche Microsoft-Mitarbeitende

Bei dieser Masche geben die Anrufenden vor, Mitarbeitende der Firma Microsoft zu sein. Der Computer sei von einem Virus befallen oder die Installation eines neuen Sicherheitszertifikats sei dringend nötig. Die betroffene Person soll eine Fernwartungssoftware zu ihrem eigenen Schutz installieren. Die Anrufenden verlangen nicht nur häufig eine Bezahlung für diese Serviceleistung, sondern die installierte Software dient zudem dazu, sensible Daten, zum Beispiel die Zugangsdaten zum OnlineBanking, auszuspionieren. Weigern sich die Betroffenen, die Installation durchzuführen, drohen die Anrufenden oft damit, den Rechner zu sperren, um Druck auszuüben.

Richtig handeln bei Betrugsverdacht

Legen Sie bei unerwünschten Anrufen sofort auf. Informieren Sie die Polizei, wenn Ihnen eine Kontaktaufnahme verdächtig vorkommt. Versuchen Sie, das vermeintliche Familienmitglied über die gewohnte Telefonnummer zu erreichen und bitten Sie um die Bestätigung der angeblichen Notlage. Händigen Sie nie Geld oder Wertsachen aus, ohne vorher Rücksprache mit einem Familienmitglied oder einer anderen Vertrauensperson gehalten zu haben.

Sensibilisieren Sie Ihre Angehörigen und Bekannten für den Enkeltrick, damit diese gut informiert sind und sich schützen können. Sollten Sie bereits Opfer des Enkeltricks geworden sein, zeigen Sie die Tat unbedingt an.

Vorsicht auch bei Messengerdiensten

Neben Betrugsanrufen nehmen auch Nachrichten über SMS oder Messengerdienste wie WhatsApp stetig zu. Oft verschicken Betrügende Nachrichten wie „Hallo Mama, hallo Papa, das ist meine neue Handynummer…“, um eine Unterhaltung zu beginnen. Im weiteren Verlauf bitten die Betrügenden dann um die Überweisung einer Geldsumme, weil das neue Handy angeblich noch nicht fürs OnlineBanking freigeschaltet wurde, aber ein dringender Einkauf oder eine Rechnung bezahlt werden muss. Die Betrügenden versprechen, das Geld sofort zurückzuzahlen, was natürlich nie passiert.

Blockieren Sie bei verdächtigen Namen umgehend die Nummer und sichern Sie den Chatverlauf, zum Beispiel über Screenshots. Kontaktieren Sie die entsprechende Person über die alte Nummer, um zu klären, ob sie wirklich eine neue Nummer hat und diese Nachricht gesendet hat. 

Schutz vor Phishing und Trojanern

Betrugsversuche gibt es selbstverständlich auch im Internet. Beim sogenannten Phishing nutzen Kriminelle verschiedene Betrugsmaschen, um etwa per E-Mail an Konten- und Kreditkarteninformationen zu gelangen. Ignorieren Sie daher Nachrichten, in denen angeblich Ihre Bank Sie dazu auffordert, Kontodaten mitzuteilen oder diese auf einer Internetseite einzugeben. Öffnen Sie keine Anhänge von E-Mails unbekannter Personen. Darin verbergen sich oft Trojaner-Programme zum Abfangen Ihrer Daten. Geben Sie Unbekannten außerdem niemals persönliche Informationen wie Telefonnummer, Adresse oder Kontoverbindung.

So ist die Rechtslage

Der Enkeltrick selbst ist nicht strafrechtlich definiert. Die Vorgehensweise wird unter dem Straftatbestand des Betrugs eingeordnet und gemäß § 263 StGB geahndet. Das Strafmaß hängt von der Höhe des entstandenen Schadens ab. Bei kleineren Summen sind eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr möglich. Ist die Schadenssumme hoch, sind Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren möglich.

Hinter Betrugsversuchen nach dem Muster des Enkeltricks stecken nur sehr selten Einzeltäter. Vielmehr sind es meist aus dem Ausland agierende Banden. Ist es möglich, in einem Gerichtsverfahren den „gewerbsmäßigen“ und „bandenmäßigen“ Charakter des Betrugs zu beweisen, hat das Auswirkungen auf das Strafmaß: Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren sind möglich. Lässt sich lediglich eines der beiden Merkmale nachweisen, liegt das Strafmaß bei sechs Monaten bis zehn Jahren.

Sind Sie Opfer eines erfolgreichen Enkeltricks geworden und haben Geldsummen oder Wertgegenstände übergeben, sollten Sie umgehend die Polizei kontaktieren. Diese wird Sie so schnell wie möglich für ein ausführliches Gespräch vor Ort aufsuchen. Alle Informationen, die Sie nennen können, wie Telefonnummer, Datum und Uhrzeit des Anrufs, Beschreibung der Stimmen der Anruferin oder des Anrufers sowie ggf. eine Beschreibung der Person, die die Wertsachen entgegengenommen hat, sind nützlich für die Ermittlungen.

Haben Sie auf Drängen der Betrügerinnen oder Betrüger eine Überweisung getätigt, sollten Sie umgehend Ihre Bank kontaktieren und die Zahlung stoppen oder zurückrufen lassen. Ebenso sollten Sie Ihr Konto sofort sperren. Ähnlich verhält es sich, wenn Sie Kreditkarteninformationen, PINs oder Zugangsdaten zum OnlineBanking weitergegeben haben. Sperren Sie umgehend Konto, Karten oder OnlineBanking-Zugänge. Für Karten bietet sich dafür auch die zentrale Sperrhotline 116 116 an.

Denken Sie darüber nach, ob Sie rechtlichen Beistand hinzuziehen wollen. Eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und hält Sie über den aktuellen Stand und die Ergebnisse auf dem Laufenden. Doch auch wenn es einen Fahndungserfolg gibt, bedeutet das nicht automatisch, dass Sie das verlorene Geld zurückbekommen. Geschädigte müssen den Ersatz des entstandenen Schadens in einem Zivilverfahren einfordern. Das läuft separat vom Strafverfahren.

Opferhilfestellen bieten Unterstützung an

Betrug kann alle treffen. Aus diesem Grund ist es wichtig, immer daran zu denken, dass nie die Opfer, sondern immer die Täterinnen und Täter die Schuld tragen. Die Schuld bei Opfern zu suchen, ihnen Leichtsinnigkeit oder Dummheit vorzuwerfen führt dazu, dass Betroffene aus Scham schweigen. Und das spielt Täterinnen und Tätern zusätzlich in die Hände.

Die Polizei bietet in ihren Präventionszentren Beratung und Unterstützung für betroffene Personen an. Ehrenamtliche Vereine wie der Weiße Ring sind über das anonyme Opfertelefon unter der Nummer 116 006 oder per Mail täglich und kostenfrei zu erreichen. 

FAQs zum Enkeltrick

Meldet sich die anrufende Person nicht mit ihrem Namen, sondern fordert Sie auf zu raten, wer am anderen Ende der Leitung ist, ist Misstrauen angebracht. Das Gleiche gilt, wenn die Stimme nicht zu der angeblichen Person passt. Ausreden, dass das Gespräch aus dem Zug oder mit schlechter Verbindung geführt werden, begründen keine andere Stimmfarbe oder Tonlage. Sind Sie sich unsicher, fragen Sie nach Dingen, die nur das entsprechende Familienmitglied beantworten könnte.

Gibt sich die Anruferin oder der Anrufer als Polizeibeamtin oder Polizeibeamter aus, bringt eine Prüfung der Nummer schnell Klarheit. Die Polizei würde nie von der Nummer 110 anrufen. Legen Sie auf und wählen die 110 und bitten um Bestätigung. Polizistinnen und Polizisten würden niemals die Herausgabe von Wertgegenständen oder Bargeld verlangen, egal ob für Kautionen, Strafen oder zur sicheren Aufbewahrung.

Beenden Sie unverzüglich das Gespräch, wenn Sie den Verdacht haben, dass es sich um einen betrügerischen Anruf handelt, und reagieren Sie nicht auf weitere Anrufversuche. Wenn Sie möchten, kontaktieren Sie die Person, als die sich die Anruferin oder der Anrufer ausgegeben hat, unter der Ihnen bekannten Nummer und bitten um die Bestätigung der Geschichte. So lässt sich schnell Klarheit in die Sache bringen. Sollten Sie bereits eine Übergabe vereinbart haben, brechen Sie diese sofort ab. In jedem Fall sollten Sie Kontakt zur Polizei aufnehmen und die Geschehnisse so genau wie möglich schildern. Alle Informationen, die sie über den Anruf haben (Nummer, Gesprächsinhalt, Zeit des Anrufs, ggf. Namen) helfen der Polizei bei den Ermittlungen. 

Sind Sie Opfer eines Enkeltricks oder Schockanrufs geworden, sollten Sie umgehend die Polizei informieren. Alle Informationen, die Sie zum Vorgehen und Ablauf machen können, sind für die Ermittlungen wertvoll. Hierzu zählen die Telefonnummer, von der der Anruf kam, Datum und Uhrzeit des Anrufs, Beschreibung der Stimme der Anruferin oder des Anrufers sowie ggf. eine Beschreibung der Person, die die Wertsachen entgegengenommen hat. Haben Sie Überweisungen getätigt oder die Daten für Ihre Kreditkarte herausgegeben, sollten Sie Konten und Karte umgehend sperren. Das geht unter anderem über die zentrale Sperrhotline 116 116.

Unterstützung bieten auch Rechtsanwaltskanzleien. Mit Rechtsbeistand erhalten Sie Einsicht in die Ermittlungsakten und bleiben so stets auf dem aktuellen Stand, was das Ermittlungsverfahren betrifft. 

Betrugsversuche nach der Enkeltrickmasche fallen nicht unter die sogenannten Bankwarnpflichten. Bei Bargeldauszahlungen oder Überweisungen sind Banken grundsätzlich nur zu einer formalen Prüfung verpflichtet. Gesetzlich vorgeschriebene Warn- und Hinweispflichten gelten nur in Ausnahmefällen bei massiven Verdachtsmomenten. Gestresstes oder nervöses Auftreten bei Auszahlungen oder hohe Summen reichen in der Regel nicht aus, um diesen Vorsatz zu erfüllen.

Daher gilt: Geben Sie niemals Zugangsdaten oder PINs an dritte Personen und heben Sie keine hohen Geldsummen ab, ohne Ihr Vorhaben mit einem Familienmitglied oder einer anderen Person Ihres Vertrauens zu besprechen. 

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