Der Enkeltrick selbst ist nicht strafrechtlich definiert. Die Vorgehensweise wird unter dem Straftatbestand des Betrugs eingeordnet und gemäß § 263 StGB geahndet. Das Strafmaß hängt von der Höhe des entstandenen Schadens ab. Bei kleineren Summen sind eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr möglich. Ist die Schadenssumme hoch, sind Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren möglich.
Hinter Betrugsversuchen nach dem Muster des Enkeltricks stecken nur sehr selten Einzeltäter. Vielmehr sind es meist aus dem Ausland agierende Banden. Ist es möglich, in einem Gerichtsverfahren den „gewerbsmäßigen“ und „bandenmäßigen“ Charakter des Betrugs zu beweisen, hat das Auswirkungen auf das Strafmaß: Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren sind möglich. Lässt sich lediglich eines der beiden Merkmale nachweisen, liegt das Strafmaß bei sechs Monaten bis zehn Jahren.
Sind Sie Opfer eines erfolgreichen Enkeltricks geworden und haben Geldsummen oder Wertgegenstände übergeben, sollten Sie umgehend die Polizei kontaktieren. Diese wird Sie so schnell wie möglich für ein ausführliches Gespräch vor Ort aufsuchen. Alle Informationen, die Sie nennen können, wie Telefonnummer, Datum und Uhrzeit des Anrufs, Beschreibung der Stimmen der Anruferin oder des Anrufers sowie ggf. eine Beschreibung der Person, die die Wertsachen entgegengenommen hat, sind nützlich für die Ermittlungen.
Haben Sie auf Drängen der Betrügerinnen oder Betrüger eine Überweisung getätigt, sollten Sie umgehend Ihre Bank kontaktieren und die Zahlung stoppen oder zurückrufen lassen. Ebenso sollten Sie Ihr Konto sofort sperren. Ähnlich verhält es sich, wenn Sie Kreditkarteninformationen, PINs oder Zugangsdaten zum OnlineBanking weitergegeben haben. Sperren Sie umgehend Konto, Karten oder OnlineBanking-Zugänge. Für Karten bietet sich dafür auch die zentrale Sperrhotline 116 116 an.
Denken Sie darüber nach, ob Sie rechtlichen Beistand hinzuziehen wollen. Eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und hält Sie über den aktuellen Stand und die Ergebnisse auf dem Laufenden. Doch auch wenn es einen Fahndungserfolg gibt, bedeutet das nicht automatisch, dass Sie das verlorene Geld zurückbekommen. Geschädigte müssen den Ersatz des entstandenen Schadens in einem Zivilverfahren einfordern. Das läuft separat vom Strafverfahren.