Der Grundfreibetrag: Warum ein Teil Ihres Einkommens steuerfrei bleibt

Kurz und kompakt

  • Der Grundfreibetrag ist der Teil des Einkommens, der steuerfrei bleibt. Das soll dafür sorgen, dass Menschen, die am Existenzminimum leben, nicht noch weniger Geld haben.

  • Im Jahr 2026 beträgt der Grundfreibetrag 12.348 Euro für Alleinstehende und 24.696 Euro für zusammenveranlagte Paare.

  • Der Freibetrag gilt automatisch für alle Steuerpflichtigen und entlastet besonders Geringverdienerinnen und Geringverdiener.

Sparziele erreichen – mit Plan und Partner

Sparen

Ihr Erfolg ist unser Ziel: Wir unterstützen Sie beim Verwirklichen Ihrer Träume und bieten Ihnen für jede Lebenslage ein individuelles Sparprodukt.

Steuerentlastung vor allem für kleinere Einkommen

Der Grundfreibetrag ist ein zentraler Begriff im deutschen Einkommensteuerrecht. Er bezeichnet den Teil des Einkommens, der steuerfrei bleibt. Davon profitieren besonders Menschen mit geringem Einkommen.

Schutz für Menschen am Existenzminimum durch den Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag hat einen verfassungsrechtlich fundierten Zweck: Er schützt das Existenzminimum vor Besteuerung. Mit Existenzminimum ist jener Betrag gemeint, der für grundlegende Dinge des täglichen Lebens wie Nahrung, Kleidung, Wohnen oder Heizung notwendig ist.

Gesetzliche Grundlage

Der Grundfreibetrag ist in Paragraf 32a des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt. Einkommen bis zur Höhe des Grundfreibetrags liegen in der sogenannten Nullzone, in der keine Einkommensteuer anfällt. Erst der Teil des Einkommens, der oberhalb dieser Grenze liegt, fließt in die Steuerberechnung ein.

Höhe des Grundfreibetrags

Im Jahr 2026 beträgt der Grundfreibetrag 12.348 Euro für Alleinstehende und 24.696 Euro für Verheiratete sowie eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner. Der Gesetzgeber passt den Betrag regelmäßig an, damit er mit der Preisentwicklung Schritt hält.

Die Beträge in der Tabelle zeigen, wie sich der Grundfreibetrag in den letzten Jahren schrittweise erhöht hat.

Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags in Deutschland von 2000 bis 2026

Grundfreibetrag in Euro

Quelle: Statista (Stand 2025)

Wirkung auf die Einkommensteuer

Der Grundfreibetrag wirkt sich auf die Berechnung der Einkommensteuer aus. Liegt das zu versteuernde Einkommen unterhalb der entsprechenden Grenze, fällt keine Einkommensteuer an. Allerdings ist das zu versteuernde Einkommen nicht dasselbe wie das Bruttoeinkommen. Denn beim zu versteuernden Einkommen handelt es sich um das Bruttoeinkommen nach Abzug bestimmter Posten. Zu diesen Posten zählen zum Beispiel Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen. Steuer fällt nur auf den Betrag an, der den Grundfreibetrag übersteigt. Ab diesem Punkt greift der progressive Einkommensteuertarif.

Das bedeutet Progression

Progression bedeutet: Je mehr Einkommen Sie haben, desto höher ist der Steuersatz. Der progressive Einkommensteuertarif legt fest, dass für höhere Einkommen prozentual mehr Steuern anfallen als für niedrige. Mit jedem zusätzlich verdienten Euro steigt die Steuerbelastung, bis der Spitzensteuersatz erreicht ist. Wichtig ist dabei der Grenzsteuersatz. Er gilt nicht für das gesamte Einkommen, sondern nur für die jeweils zusätzlich verdienten Euro oberhalb einer bestimmten Grenze. Für einen besseren Überblick lässt sich der Durchschnittssteuersatz heranziehen. Dieser ist nur eine Rechengröße und zeigt, wie viel Prozent des gesamten zu versteuernden Einkommens Sie tatsächlich als Steuer zahlen.

Kurz gesagt:

  • Mit Steuersatz ist der Prozentanteil gemeint, den das Finanzamt in Form der Einkommensteuer für den Teil Ihres Einkommens verlangt, der oberhalb des Grundfreibetrags liegt.
  • Für bestimmte Einkommensbereiche gelten jeweils unterschiedliche Steuersätze. Der Grenzsteuersatz ist der Steuersatz, der ab einer bestimmten Einkommensgrenze für den nächsten verdienten Euro gilt.
  • Der Durchschnittssteuersatz zeigt, wie viel Prozent des gesamten zu versteuernden Einkommens Sie tatsächlich als Steuer zahlen müssen.

Zusammenhang mit dem Ehegattensplitting

Ehepaare sowie eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner wählen bei der Steuer zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung. Bei der Zusammenveranlagung kommt das Ehegattensplitting zum Tragen: Das Finanzamt halbiert zunächst das gemeinsame zu versteuernde Einkommen, berechnet dafür die Steuer und verdoppelt anschließend das Ergebnis. Dadurch wird das Einkommen rechnerisch so behandelt, als hätten beide Partner jeweils die Hälfte verdient.

Da mit steigendem Einkommen höhere Steuersätze gelten, kann dies zu einer geringeren Steuerbelastung führen. Je größer die Unterschiede, desto stärker wirkt sich das Ehegattensplitting steuermindernd aus. Der Effekt entsteht also durch die Progression. Da beim Ehegattensplitting das gemeinsame Einkommen rechnerisch halbiert wird, kommt der Grundfreibetrag beiden zugute.

Unterschied zu anderen Freibeträgen

Der Grundfreibetrag hat eine besondere Rolle im Steuerrecht. Er schützt das Existenzminimum und gilt für alle einkommensteuerpflichtigen Personen. Für andere Freibeträge hingegen sind bestimmte Voraussetzungen nötig, zum Beispiel Kinder oder spezielle Aufwendungen, die durch berufliche Ausgaben entstehen können. Die Tabelle zeigt die Unterschiede:

 ZweckFür wen gilt er?Wie wirkt er sich aus?
GrundfreibetragSchutz des Existenzminimumsalle einkommensteuerpflichtigen PersonenEinkommen bis zur festgelegten Grenze steuerfrei
Kinderfreibetragsteuerliche Berücksichtigung des Existenzminimums eines KindesEltern mit Anspruch auf Kindergeldmindert das zu versteuernde Einkommen, wenn das steuerlich günstiger ist als das Kindergeld
WerbungskostenpauschaleBerücksichtigung beruflich veranlasster AusgabenArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmerreduziert das zu versteuernde Einkommen pauschal, auch ohne Einzelnachweis
SparerpauschbetragEntlastung von KapitalerträgenPersonen mit Zinserträgen oder Dividendenmacht Kapitalerträge bis zur Höhe des Pauschbetrags steuerfrei

Geltungsbereich: Wer vom Grundfreibetrag profitiert

Der Grundfreibetrag gilt für sämtliche Personen mit unbeschränkter Steuerpflicht, also für alle, die in Deutschland mit ihrem gesamten Einkommen steuerpflichtig sind. Dabei profitieren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Selbstständige, Rentnerinnen und Rentner sowie andere Steuerpflichtige, ohne etwas tun zu müssen. Denn eine gesonderte Beantragung ist nicht nötig, weil das Finanzamt den Freibetrag automatisch berücksichtigt. Für Deutsche mit ausländischem Wohnsitz gelten allerdings andere Regeln.

Bedeutung des Grundfreibetrags für Geringverdienerinnen und Geringverdiener

Bei kleineren Einkommen greift der Grundfreibetrag stärker, weil er einen großen Anteil des Einkommens aus der Besteuerung herausnimmt. Menschen mit niedrigem Verdienst steht damit ein angemessener Teil ihres Einkommens vollständig zur Verfügung. Übersteigt das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag nur knapp, fällt die Steuerlast gering aus. Je weiter es darüber hinausgeht, desto stärker wirkt die Progression.

Was bedeutet Existenzminimum?

Existenzminimum bezeichnet den Betrag, den eine Person im Jahr mindestens zum Leben benötigt – zum Beispiel für Ernährung, Kleidung, Wohnen, Heizung und Hygiene. Der Grundfreibetrag stellt sicher, dass diese Mindestsumme von der Einkommensteuer befreit ist.

Beispielrechnung

Bei einem zu versteuernden Einkommen von 13.500 Euro pro Jahr liegt der Grundfreibetrag bei 12.348 Euro.

  • zu versteuerndes Einkommen: 13.500 Euro
  • Grundfreibetrag: 12.348 Euro
  • steuerpflichtiger Anteil: 13.500 Euro − 12.348 Euro = 1.152 Euro

Nur für die 1.152 Euro fällt Einkommensteuer an. Der Rest des Einkommens bleibt steuerfrei. Wie hoch die tatsächliche Steuerbelastung ausfällt, hängt vom persönlichen Steuersatz sowie möglichen weiteren Abzügen ab.

Wenn Sie wissen möchten, was das für Ihre Situation bedeutet, unterstützen wir Sie gern. Das Team Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort hilft Ihnen bei Fragen rund um Steuern und Finanzplanung.

FAQs zum Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag für das Jahr 2026 beträgt 12.348 Euro für Alleinstehende bzw. 24.696 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner. Bis zu diesem Betrag fällt keine Einkommensteuer an.

Nein, das müssen Sie nicht. Das Finanzamt berücksichtigt ihn automatisch bei der Berechnung der Einkommensteuer, da er im Einkommensteuertarif eingerechnet ist.

Das steuerliche Existenzminimum für Erwachsene entspricht dem Grundfreibetrag. Es beträgt 2026 für Alleinstehende 12.348 Euro bzw. 24.696 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner.

Vom Grundfreibetrag profitieren grundsätzlich alle einkommensteuerpflichtigen Personen, da er bei jeder Einkommensteuerberechnung automatisch berücksichtigt ist. Er entlastet insbesondere Personen mit niedrigen und mittleren Einkommen.

Ja, der Grundfreibetrag verdoppelt sich bei zusammenveranlagten Ehepaaren, sodass 24.696 Euro im Jahr 2026 steuerfrei bleiben. Bei Einzelveranlagung erhält jede Person jeweils ihren eigenen Grundfreibetrag von 12.348 Euro. Unverheiratete Paare werden grundsätzlich einzeln besteuert und können keinen doppelten Freibetrag nutzen.

Der Grundfreibetrag sorgt dafür, dass ein Teil Ihres Einkommens steuerfrei bleibt. Dadurch erhöht sich Ihr Nettoeinkommen im Vergleich zu einer Besteuerung ohne Freibetrag.

Während der Grundfreibetrag sicherstellt, dass Ihr eigenes Existenzminimum steuerfrei bleibt, geht es beim Kinderfreibetrag um das Existenzminimum Ihres Kindes. Im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung verrechnet das Finanzamt Ihr bereits erhaltenes Kindergeld mit dem steuerlichen Vorteil durch den Kinderfreibetrag. Ist dieser günstiger für Sie, berücksichtigt das Finanzamt die Differenz bei der Steuerberechnung.

Ja, der Grundfreibetrag gilt auch für Rentnerinnen und Rentner, da er für alle unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Personen Anwendung findet. Liegt das zu versteuernde Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags, fällt keine Einkommensteuer an.

Wann und wie viel Sie sparen, entscheiden nur Sie

Sparkonto

Auf einem Sparkonto können Sie Ihr Geld risikofrei ansparen und bleiben dabei flexibel.