Der Grundfreibetrag ist ein zentraler Begriff im deutschen Einkommensteuerrecht. Er bezeichnet den Teil des Einkommens, der steuerfrei bleibt. Davon profitieren besonders Menschen mit geringem Einkommen.
Der Grundfreibetrag ist der Teil des Einkommens, der steuerfrei bleibt. Das soll dafür sorgen, dass Menschen, die am Existenzminimum leben, nicht noch weniger Geld haben.
Im Jahr 2026 beträgt der Grundfreibetrag 12.348 Euro für Alleinstehende und 24.696 Euro für zusammenveranlagte Paare.
Der Freibetrag gilt automatisch für alle Steuerpflichtigen und entlastet besonders Geringverdienerinnen und Geringverdiener.
Der Grundfreibetrag ist ein zentraler Begriff im deutschen Einkommensteuerrecht. Er bezeichnet den Teil des Einkommens, der steuerfrei bleibt. Davon profitieren besonders Menschen mit geringem Einkommen.
Der Grundfreibetrag hat einen verfassungsrechtlich fundierten Zweck: Er schützt das Existenzminimum vor Besteuerung. Mit Existenzminimum ist jener Betrag gemeint, der für grundlegende Dinge des täglichen Lebens wie Nahrung, Kleidung, Wohnen oder Heizung notwendig ist.
Der Grundfreibetrag ist in Paragraf 32a des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt. Einkommen bis zur Höhe des Grundfreibetrags liegen in der sogenannten Nullzone, in der keine Einkommensteuer anfällt. Erst der Teil des Einkommens, der oberhalb dieser Grenze liegt, fließt in die Steuerberechnung ein.
Im Jahr 2026 beträgt der Grundfreibetrag 12.348 Euro für Alleinstehende und 24.696 Euro für Verheiratete sowie eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner. Der Gesetzgeber passt den Betrag regelmäßig an, damit er mit der Preisentwicklung Schritt hält.
Die Beträge in der Tabelle zeigen, wie sich der Grundfreibetrag in den letzten Jahren schrittweise erhöht hat.
Grundfreibetrag in Euro
Quelle: Statista (Stand 2025)
Der Grundfreibetrag wirkt sich auf die Berechnung der Einkommensteuer aus. Liegt das zu versteuernde Einkommen unterhalb der entsprechenden Grenze, fällt keine Einkommensteuer an. Allerdings ist das zu versteuernde Einkommen nicht dasselbe wie das Bruttoeinkommen. Denn beim zu versteuernden Einkommen handelt es sich um das Bruttoeinkommen nach Abzug bestimmter Posten. Zu diesen Posten zählen zum Beispiel Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen. Steuer fällt nur auf den Betrag an, der den Grundfreibetrag übersteigt. Ab diesem Punkt greift der progressive Einkommensteuertarif.
Progression bedeutet: Je mehr Einkommen Sie haben, desto höher ist der Steuersatz. Der progressive Einkommensteuertarif legt fest, dass für höhere Einkommen prozentual mehr Steuern anfallen als für niedrige. Mit jedem zusätzlich verdienten Euro steigt die Steuerbelastung, bis der Spitzensteuersatz erreicht ist. Wichtig ist dabei der Grenzsteuersatz. Er gilt nicht für das gesamte Einkommen, sondern nur für die jeweils zusätzlich verdienten Euro oberhalb einer bestimmten Grenze. Für einen besseren Überblick lässt sich der Durchschnittssteuersatz heranziehen. Dieser ist nur eine Rechengröße und zeigt, wie viel Prozent des gesamten zu versteuernden Einkommens Sie tatsächlich als Steuer zahlen.
Kurz gesagt:
Ehepaare sowie eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner wählen bei der Steuer zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung. Bei der Zusammenveranlagung kommt das Ehegattensplitting zum Tragen: Das Finanzamt halbiert zunächst das gemeinsame zu versteuernde Einkommen, berechnet dafür die Steuer und verdoppelt anschließend das Ergebnis. Dadurch wird das Einkommen rechnerisch so behandelt, als hätten beide Partner jeweils die Hälfte verdient.
Da mit steigendem Einkommen höhere Steuersätze gelten, kann dies zu einer geringeren Steuerbelastung führen. Je größer die Unterschiede, desto stärker wirkt sich das Ehegattensplitting steuermindernd aus. Der Effekt entsteht also durch die Progression. Da beim Ehegattensplitting das gemeinsame Einkommen rechnerisch halbiert wird, kommt der Grundfreibetrag beiden zugute.
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Der Grundfreibetrag hat eine besondere Rolle im Steuerrecht. Er schützt das Existenzminimum und gilt für alle einkommensteuerpflichtigen Personen. Für andere Freibeträge hingegen sind bestimmte Voraussetzungen nötig, zum Beispiel Kinder oder spezielle Aufwendungen, die durch berufliche Ausgaben entstehen können. Die Tabelle zeigt die Unterschiede:
| Zweck | Für wen gilt er? | Wie wirkt er sich aus? | |
|---|---|---|---|
| Grundfreibetrag | Schutz des Existenzminimums | alle einkommensteuerpflichtigen Personen | Einkommen bis zur festgelegten Grenze steuerfrei |
| Kinderfreibetrag | steuerliche Berücksichtigung des Existenzminimums eines Kindes | Eltern mit Anspruch auf Kindergeld | mindert das zu versteuernde Einkommen, wenn das steuerlich günstiger ist als das Kindergeld |
| Werbungskostenpauschale | Berücksichtigung beruflich veranlasster Ausgaben | Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer | reduziert das zu versteuernde Einkommen pauschal, auch ohne Einzelnachweis |
| Sparerpauschbetrag | Entlastung von Kapitalerträgen | Personen mit Zinserträgen oder Dividenden | macht Kapitalerträge bis zur Höhe des Pauschbetrags steuerfrei |
Der Grundfreibetrag gilt für sämtliche Personen mit unbeschränkter Steuerpflicht, also für alle, die in Deutschland mit ihrem gesamten Einkommen steuerpflichtig sind. Dabei profitieren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Selbstständige, Rentnerinnen und Rentner sowie andere Steuerpflichtige, ohne etwas tun zu müssen. Denn eine gesonderte Beantragung ist nicht nötig, weil das Finanzamt den Freibetrag automatisch berücksichtigt. Für Deutsche mit ausländischem Wohnsitz gelten allerdings andere Regeln.
Bei kleineren Einkommen greift der Grundfreibetrag stärker, weil er einen großen Anteil des Einkommens aus der Besteuerung herausnimmt. Menschen mit niedrigem Verdienst steht damit ein angemessener Teil ihres Einkommens vollständig zur Verfügung. Übersteigt das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag nur knapp, fällt die Steuerlast gering aus. Je weiter es darüber hinausgeht, desto stärker wirkt die Progression.
Existenzminimum bezeichnet den Betrag, den eine Person im Jahr mindestens zum Leben benötigt – zum Beispiel für Ernährung, Kleidung, Wohnen, Heizung und Hygiene. Der Grundfreibetrag stellt sicher, dass diese Mindestsumme von der Einkommensteuer befreit ist.
Bei einem zu versteuernden Einkommen von 13.500 Euro pro Jahr liegt der Grundfreibetrag bei 12.348 Euro.
Nur für die 1.152 Euro fällt Einkommensteuer an. Der Rest des Einkommens bleibt steuerfrei. Wie hoch die tatsächliche Steuerbelastung ausfällt, hängt vom persönlichen Steuersatz sowie möglichen weiteren Abzügen ab.
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